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Hilfe zum Erstellen von Tourenberichten

Immer wieder haben einige User Probleme beim Erstellen eines Tourenberichtes, insbesondere beim Hochladen und Einfügen von Bildern.
Ihnen soll die folgende kleine Anleitung ein wenig Hilfe geben, wie ein Tourenbericht ganz kurz und schmerzlos erstellt werden kann

In sechs einfachen Schritten kann ein neuer Bericht leicht erstellt werden:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
2. Bilder verkleinern
3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
4. Bilder hochladen
5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes und Veröffentlichen



Im Folgenden werden die einzelnen Schritte ausführlich erklärt:

1. Bilder zum Bericht aussuchen
Möglichst aussagekräftige Fotos wählen, die auch die Route und wesentliche Details darstellen.
Gegen einzelne "schöne" Landschafts- und Blumenbilder ist natürlich nichts einzuwenden ...


2. Bilder verkleinern
Bewährt hat sich ein Format mit der längeren Bildkante 900 Pixel.
Damit läßt sich bei Speicherung als JPEG eine recht ordentliche Bildqualität erzielen, bei Photoshop etwa abhängig vom Sujet 80/100.


3. Im Forum "Toureninfo & Verhältnisse" das passende Unterforum auswählen
z.B. "Wanderungen und Bergtouren" - "Steiermark"
+Neues Thema wählen

Titel etwa nach dem Schema
Gipfel (Höhenangabe), Anstiegsroute, Gebirgsgruppe (ostalpin nach AVE)

Möglichst bis zu 5 aussagekräftige Stichworte vergeben.

Zum Bilderhochladen weiter mit der "Büroklammer".


4. Bilder hochladen
Möglichst bitte NUR so:
a) "Büroklammer"
b) "Anhänge hochladen"


4.1 Bilder auswählen
Abhängig vom eigenen Rechner/Betriebssystem.
Maximal 15 Bilder pro Posting sind derzeit zulässig, eine größere Bilderanzahl erfordert Folgepostings (Antworten).
(Bewährt hat sich auch, 1-2 Bilder weniger hochzuladen, um für spätere Ergänzungen eine kleine Reserve zu haben.)

4.2 Liste der hochgeladenen Anhänge
Die Auflistung ist leider nicht chronologisch nach Bildbezeichnung geordnet.

Im Textfeld die gewünschte Einfügeposition mit dem Cursor markieren,
bzw. die gelisteten Bilder in der gewünschten Reihenfolge einzeln als "Vollbild" oder "Miniaturansicht" platzieren.
Eine oder mehrere Leerzeilen zwischen den Bildern erleichtern später das Einfügen von Text.


5. Die Bilder mit dem Text ergänzen
Die Bilder sind nun in der richtigen Reihenfolge im Textfenster positioniert.
Ich bevorzuge im ersten Schritt die Positionierung als "Miniaturansicht".
Das erleichtert beim Texteinfügen die Übersicht.
Muß aber nicht sein, natürlich lassen sich die Bilder auch gleich als Vollbild (also in der hochgeladenen Größe) platzieren.

5.1 Text
Jetzt kann der Text ergänzt werden.
Möglichst über dem Foto - ich finde das übersichtlicher ...
Der Text kann natürlich auch vorher erfaßt werden und anschließend einkopiert werden.

5.2 Bildgröße ändern
Wurden die Bilder vorerst als "Miniaturansicht" platziert, können sie einfach auf das finale Darstellungsformat skaliert werden:
a) Doppelklick auf die "Miniaturansicht" öffnet ein Pop-Up-Fenster
b) unter "Größe" idR "Vollbild" wählen
c) OK


6. Fertigstellen/Kontrollieren des Berichtes
Anschließend sollte der Bericht noch in der "Vorschau" kontrolliert werden.
In manchen Fällen muß zur Ansicht der "Vorschau" ziemlich weit nach unten gescrollt werden!

6.1 Veröffentlichen des Berichtes
Zum Schluß noch auf "Abschicken" klicken - und nach einer kurzen "Nachdenkpause" des Servers ist der Bericht online.



Nach dem ersten Durchlesen dieses Leitfadens mag das Erstellen eines Berichtes etwas kompliziert erscheinen - ist es aber nicht:
Viele Tourenberichte schreiben hilft sehr.

Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht so starr wie es hier scheinen mag; natürlich kann auch zuerst der Text erstellt werden und die Bilder nachträglich eingefügt.

Änderungen am fertigen Bericht sind für den Ersteller 24 Stunden lang möglich, bei der Berichtigung später entdeckter Fehler hilft gerne ein zuständiger Moderator. Ebenso beim Verschieben eines Berichtes in das richtige Tourenforum.

Viel Freude bei euren Bergtouren UND dann beim Berichteschreiben,


P.S.: Diese Anleitung, ergänzt um verdeutlichende Screenshots, findet ihr auch unter http://www.gipfeltreffen.at/forum/gi...ourenberichten
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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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WICHTIG - BITTE BEACHTEN!!!

Bitte die Touren in jenes Bundesland eintragen wo der jeweilige Ausgangspunkt der Tour war!!!
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Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

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neue Beiträge

  • #31
    AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

    Ich lehn mich einmal ein bisschen aus dem Fenster und behaupte dass die Sperre in dieser Form rechtswidrig ist. Aber es ist in der Praxis mühsam und zeitaufwändig dagegen vorzugehen, deshalb bleibt es oft unbeanstandet.
    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

    Kommentar


    • #32
      Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

      Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
      Falls es jemanden interessiert:
      Bei einer Forststraße wird 3,5 m als Minimalfahrbahnbreite empfohlen. Darin nicht enthalten sind Bankette und Graben. 45° ist für eine Böschung schon recht grenzwertig und ziemlich steil.

      Das nur als allgemeine Info, zum vorliegenden Fall kann ich natürlich gar nichts sagen, da ich die Gegend nicht kenne.
      Diese unbefristeten Sperren sind aber oftmals nicht rechtens. "Oftmals" wohlgemerkt, nicht "immer"!
      Servus Martin,
      Es kommt halt darauf an wer die Empfehlungen ausspricht.
      In der Schweiz liegt die empfohlene Fahrbahnbreite bei min. 3,3m (einschl. beidseitigem Sicherheitsstreifen).
      Das Bsp. mit der 45 Grad Böschung sollte nur zeigen welchen Einfluss die Fahrbahnbreite auf das Aussehen einer Forststrasse haben kann.

      LG MARTIN

      www.waldrauschen.at
      Alle meine Beiträge im Tourenforum

      Kommentar


      • #33
        AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

        Jedenfalls passt die Kundmachung schon mal nicht.
        https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ntPreview=True
        Weinviertelradler

        Kommentar


        • #34
          AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

          Ist mir eigentlich wurscht, ob die Sperre rechtens ist oder nicht. Wie dort jetzt ausschaut, würde ich sowieso nicht hingehen wollen.

          Kommentar


          • #35
            AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

            Zitat von waldrauschen Beitrag anzeigen
            Servus Martin,
            Es kommt halt darauf an wer die Empfehlungen ausspricht.
            In der Schweiz liegt die empfohlene Fahrbahnbreite bei min. 3,3m (einschl. beidseitigem Sicherheitsstreifen).
            Das Bsp. mit der 45 Grad Böschung sollte nur zeigen welchen Einfluss die Fahrbahnbreite auf das Aussehen einer Forststrasse haben kann.

            LG MARTIN



            www.waldrauschen.at
            Die "Schweiz" empfiehlt 3,30m Mindestfahrbahnbreite, plus zwei Sicherheitsstreifen von 0,35m Breite.


            tch

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            • #36
              AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

              Zitat von waldrauschen Beitrag anzeigen
              Servus



              Warum?
              Bei der Holzbringung stört ein wenig Bewuchs sicher nicht. Dem Allrad LKW ist ein bisserl Grün, am und neben der Forststraße, sicher kein Hindernis.



              Ich bin kein Straßenbauer und Verkehrsplaner. Aber ich denke, dass diese Forststraße ziemlich breit angelegt ist. Ich habs nicht gemessen, ich schätze aber, dass es um die 4m sind.
              Eine Fahrbahn einer Landesstraße hat im Normalfall 3m. Mit dem Randstreifen sind es 3,25m.
              Bei einer Reduktion der Straßenbreite um 1/4 reduziert sich in einem ca. 30° steilen Hang die Böschungshöhe (bei einer 45°steilen Böschung) ebenfalls um 1/4.

              Du hast recht kritisieren ist einfacher als Lösungen vorschlagen. Aber was ich hässlich und brutal finde ist meine eigene Meinung und die erlaube ich mir zu äußern und am schönsten ist die Forststraße welche gar nicht gebaut wird. Es gibt ja auch andere Methoden der Holzbringung.



              Was trifft es ziemlich genau?

              Befindet sich dort hinten ein Wohnhaus?
              Ich kenn nur dieses Bild, schwer zu sagen ob es sich hier um ein Wohnhaus handelt. Daher die Frage ob du mehr Info hast.

              Ist die abgesperrte Fläche <15ha?
              Die Fläche aus welcher hier die Wanderer ferngehalten werden hat ca. 150ha.

              Warum geizt du so mit deinem Wissen?

              Herzliche Grüße,
              Martin
              Welche anderen Methoden für die Holzbringung würdest Du in so einen Gelände anwenden?
              Du hast geschätzt und nicht gemessen, das ist ok!
              Die Fahrbahnbreite hat Deiner Schätzung nach ca 4m, lt Empfehlung 3,30 plus zwei mal 0,35m sind soweit ich das schätzen kann, 4 Meter.
              In Kehren und auch ein bisschen vom Gelände abhängig wirds auch ein bisschen mehr sein.
              Werde nächsten Woche den Baggerfahrer der in dieser Gegend sein Unwesen treibt, ein darauf aufmerksam machen die Maße genau einzuhalten.
              Wennst mal Lust hast auf einer Straße Deiner Wunschbreite mit dem LKW mitzufahren, schreibs einfach, ich bin ganz sicher das Du das was Du von anderen verlangst, selbst nicht erleben möchtest.

              "c" jeder von uns ist Geländegängig.... einfach nachschauen was in der Gegend schönes zu sehen ist.

              tch

              Kommentar


              • #37
                AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                Zitat von waldrauschen Beitrag anzeigen
                Was trifft es ziemlich genau?
                ...

                Ist die abgesperrte Fläche <15ha?
                Ich vermute darauf wird wohl nichts Substanzielles mehr kommen...

                Kommentar


                • #38
                  AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                  Zitat von waldrauschen Beitrag anzeigen
                  Es kommt halt darauf an wer die Empfehlungen ausspricht.
                  In dem Fall die BOKU Wien. Wie gesagt, die 3.5 m sind eine empfohlene MINDESTbreite.
                  "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

                  Kommentar


                  • #39
                    AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
                    In dem Fall die BOKU Wien. Wie gesagt, die 3.5 m sind eine empfohlene MINDESTbreite.
                    wird hier jetzt allen Ernstes über die Breite einer Forststraße diskutiert bzw diese gerechtfertigt, während sich niemand mehr um die menschenfeindliche (und zusätzlich noch vollkommen illegale und gegen jede Datenschutz-Richtlinie verstoßende) Anbringung von Kameras und Absperrung der Straße kümmert???

                    Kommentar


                    • #40
                      AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                      Zitat von martinfueloep Beitrag anzeigen
                      wird hier jetzt allen Ernstes über die Breite einer Forststraße diskutiert bzw diese gerechtfertigt, während sich niemand mehr um die menschenfeindliche (und zusätzlich noch vollkommen illegale und gegen jede Datenschutz-Richtlinie verstoßende) Anbringung von Kameras und Absperrung der Straße kümmert???
                      Da hast du natürlich recht. Glaub Du bist nicht der einzige, der davon ausgeht, dass es widerrechtlich so verschlossen ist für Fußgänger. Vermutlich will da jemand seinen Talkessel halt "absperren", deswegen auch die Tafel welche Pauli fotografiert hat mit "Kein Durchgang".....nur was soll man machen, eine Protestwanderung und über die Absperrung kraxeln - oder einen Brief schreiben, dass beim "Tor" daneben ein Drehkreuz gemacht werden soll, damit man durchkann? Man fühlt sich da überhaupt unwillkommen, wenn so Absperrungen in der Gegend sind, egal ob das legal ist oder nur ein Wunsch vom Besitzer des Grundes.

                      Kommentar


                      • #41
                        AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                        Zitat von martinfueloep Beitrag anzeigen
                        wird hier jetzt allen Ernstes über die Breite einer Forststraße diskutiert bzw diese gerechtfertigt, während sich niemand mehr um die menschenfeindliche (und zusätzlich noch vollkommen illegale und gegen jede Datenschutz-Richtlinie verstoßende) Anbringung von Kameras und Absperrung der Straße kümmert???
                        Natürlich, das ist doch ganz logisch. Bei der Situation bzgl. Kamera / Absperrung gibt es wenig zu diskutieren. Ich glaube da sind alle hier der selben Ansicht, nämlich dass das schlichtweg nicht ok ist.
                        Außerdem wurde darüber doch eh schon einiges geschrieben. Außerdem glaube ich, dass das menschliche Hirn (der meisten) dazu im Stande ist, sich mit mehreren Dingen zu beschäftigen. Außerdem könnte ich, nach deiner Logik, nun einwenden: Wird hier jetzt allen Ernstes darüber diskutiert, worüber man diskutieren sollte?
                        Zuletzt geändert von Fritz_Phantom; 19.10.2015, 14:51.
                        "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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                        • #42
                          AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                          Hallo Zusammen!

                          Hab heute mit Dipl.Ing. Pfalz von der BH Baden (auf kurzem Wege) über die Fotos vom Waldrauschen diskutiert. Seine Aussagen waren wunderschön für alle Wanderer in der Natur!
                          Grundsätzlich geht das gar nicht was dort stattgefunden hat. Des weiteren hat er mir gesagt, dass das mit der Kamera gegen den Datenschutz verstößt und wenns drauf ankommt sogar gerichtlich verfolgt werden kann.
                          Nach dem was ich da von ihm vernommen hab dürfte er sich um die Sache kümmern, dass dieses Unikum von Absperrung beseitigt werden muß.
                          Würde mich freuen wenn ihr in nächster Zeit vorbeischaut und sagt/schreibt was daraus geworden ist. Sperren sind schon erlaubt so wie ihr es schon weiter oben erwähnt habt, ansonsten ist nichts erlaubt!!!
                          Der Wald ist für Jedermann/frau jederzeit frei zugänglich!

                          Hoffe ich hab ein wenig dazu beigetragen Unkenntnis ins rechte Licht zu rücken.

                          LG Der Wandersmann

                          Kommentar


                          • #43
                            AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                            Zitat von martinfueloep Beitrag anzeigen
                            wird hier jetzt allen Ernstes über die Breite einer Forststraße diskutiert bzw diese gerechtfertigt, während sich niemand mehr um die menschenfeindliche (und zusätzlich noch vollkommen illegale und gegen jede Datenschutz-Richtlinie verstoßende) Anbringung von Kameras und Absperrung der Straße kümmert???
                            Ja das ist leider so. Sorry da bin ich auch dafür verantwortlich, wäre eigentlich einen eigenen Thread wert das Thema.

                            Aber, dass sich niemand um das ursächliche Thema kümmert stimmt auch nicht! Nur wird halt nicht alles hier im Forum öffentlich kundgetan.

                            LG. Martin
                            Alle meine Beiträge im Tourenforum

                            Kommentar


                            • #44
                              AW: Wegsperre im Staffgraben - in der Rein 04.10.2015 Furth an der Triesting

                              Zitat von Wandersmann Beitrag anzeigen
                              Nach dem was ich da von ihm vernommen hab dürfte er sich um die Sache kümmern, dass dieses Unikum von Absperrung beseitigt werden muß.
                              Würde mich freuen wenn ihr in nächster Zeit vorbeischaut und sagt/schreibt was daraus geworden ist.
                              Vielen Dank! Ich bin gespannt, und es würd mich freuen wenn da tatsächlich was ins Rollen kommt.
                              LG. Martin
                              Alle meine Beiträge im Tourenforum

                              Kommentar


                              • #45
                                Zu der causa gibts übrigens bei der BH baden ein Verfahren!
                                Hat den Zusammenhang!
                                ___________________________________
                                Lg, hcb

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