Hier ein Beitrag aus einer Medienecke die wahrscheinlich kaum wer im Forum verfolgt!
Das 99,9% der gespannten Slacklines kaum mehr als 50cm über dem Boden gespannt werden, wird in dem Artikel etwas vernachlässigt. Trotzdem find ich den Artikel interessant!
Bin bisher nicht auf die Idee gekommen, dass es tatsächlich ein Problem sein könnte. Die Anzeigepflicht für Highlines war mir bisher auch nicht bewußt! Tlw. kann ich die "Fakten", wie Highline 500m über dem Boden, nicht ganz glauben!
Einige Fragen drängen sich bei mir dazu auf!
Werden Highlines (zumindest bei uns) nach der Begehung nicht wieder abgebaut? Gibt es in Österreich dauerhaft eingerichtete Highlines?
Kennt wer eine Highline in Österreich, die mehr als 500m über dem Boden gespannt ist?
Grüße,
Plessberger
Gefahr für Hubschrauber durch Trendsportart “Slackline”
Sie gleicht einem Seiltanz, die Trendsportart mit dem Namen “Slackline”. Was für ihre Anhänger ein teils waghalsiger Nervenkitzel ist, bringt für die Luftfahrt nicht unerhebliche Risiken mit sich.
“Slackline” ist ein Balanceakt, für den ein Gurt- oder Schlauchband zwischen zwei Befestigungspunkten gespannt wird. Manche hierfür verwendeten Konstruktionen, so genannte “Highlines”, werden in teils mehreren hundert Metern Höhe über dem Boden montiert. Die “Slackliner” versprechen sich dadurch neben der erforderlichen Balance auch ein besonderes Erlebnis durch die hinzukommende psychische Komponente.
Bei der Flugrettung steht man solchen Konstruktionen mit einer gehörigen Portion Skepsis gegenüber. Die Crew von Christophorus 2 (Krems) schildert etwa: “Es werden mittlerweile so genannte Highlines mit Höhen über 500 m und Spannweiten von bis zu 300 m aufgebaut!” Das Problem zeigt sich in der nicht flächendeckenden Eintragung solcher Seilkonstruktionen in allgemeine Hinderniskarten.
Grundsätzlich unterliegen die “Slacklines” dem Luftfahrtgesetz, wonach gemäß § 85 (3) Seilverspannungen als Luftfahrthindernisse definiert sind. Wie das Innenministerium ausführt, sind “Slacklines” demzufolge anzeigepflichtig, wenn das Hindernis eine Höhe von mehr als zehn Metern aufweist. Seile, die zwischen Bäumen gespannt werden, bedürfen keiner Anmeldung.
Während “Slackline”-Sportler zwar Verständnis dafür äußern, dass Seilkonstruktionen grundsätzlich anmeldepflichtig sind, stehen die meisten der geltenden gesetzlichen Regelung ablehnend gegenüber. Die Behördenwege würden außerdem monatelang dauern, so die Kritik der Sportler.
Dass ihre “Slacklines” in einigen Fällen aber eine große Gefahr, besonders für Hubschrauber, darstellen, zeigte ein Beinahe-Unfall in Bayern. In den Vereinigsten Staaten und Kanada gab es, so die Österreichische Bergrettung, ebenfalls bereits mehrere “haarsträubende Zwischenfälle” im Zuge von Rettungseinsätzen. Eine diplomatische Einigung soll nun das freiwillige Melden von “Slacklines” herbeiführen. In Österreich stellt der “Slacklineverband” hierfür ein eigenes Meldeformular im Internet zur Verfügung. Dort eingetragene Daten von Slacklines von mehr als zehn Metern Höhe werden via E-Mail an die ÖAMTC-Flugrettung weitergeleitet. Zudem ersucht der Verband seine “Slackliner”, zusätzlich die jeweils lokal zuständigen Bergrettungs-Ortsstellen zu informieren. Ob und wie viele solcher (freiwilligen) Meldungen bis dato eingelangt sind, darüber schwiegen sich auf Austrian Wings-Anfrage sowohl ÖAMTC als auch Heli Austria/Martin Flugrettung und Wucher Helicopter aus.
Artikel vom 09.03.2013 aus dem österreichischen Luftfahrtmagazin "Austrian Wings"
Das 99,9% der gespannten Slacklines kaum mehr als 50cm über dem Boden gespannt werden, wird in dem Artikel etwas vernachlässigt. Trotzdem find ich den Artikel interessant!
Bin bisher nicht auf die Idee gekommen, dass es tatsächlich ein Problem sein könnte. Die Anzeigepflicht für Highlines war mir bisher auch nicht bewußt! Tlw. kann ich die "Fakten", wie Highline 500m über dem Boden, nicht ganz glauben!
Einige Fragen drängen sich bei mir dazu auf!
Werden Highlines (zumindest bei uns) nach der Begehung nicht wieder abgebaut? Gibt es in Österreich dauerhaft eingerichtete Highlines?
Kennt wer eine Highline in Österreich, die mehr als 500m über dem Boden gespannt ist?
Grüße,
Plessberger
Gefahr für Hubschrauber durch Trendsportart “Slackline”
Sie gleicht einem Seiltanz, die Trendsportart mit dem Namen “Slackline”. Was für ihre Anhänger ein teils waghalsiger Nervenkitzel ist, bringt für die Luftfahrt nicht unerhebliche Risiken mit sich.
“Slackline” ist ein Balanceakt, für den ein Gurt- oder Schlauchband zwischen zwei Befestigungspunkten gespannt wird. Manche hierfür verwendeten Konstruktionen, so genannte “Highlines”, werden in teils mehreren hundert Metern Höhe über dem Boden montiert. Die “Slackliner” versprechen sich dadurch neben der erforderlichen Balance auch ein besonderes Erlebnis durch die hinzukommende psychische Komponente.
Bei der Flugrettung steht man solchen Konstruktionen mit einer gehörigen Portion Skepsis gegenüber. Die Crew von Christophorus 2 (Krems) schildert etwa: “Es werden mittlerweile so genannte Highlines mit Höhen über 500 m und Spannweiten von bis zu 300 m aufgebaut!” Das Problem zeigt sich in der nicht flächendeckenden Eintragung solcher Seilkonstruktionen in allgemeine Hinderniskarten.
Grundsätzlich unterliegen die “Slacklines” dem Luftfahrtgesetz, wonach gemäß § 85 (3) Seilverspannungen als Luftfahrthindernisse definiert sind. Wie das Innenministerium ausführt, sind “Slacklines” demzufolge anzeigepflichtig, wenn das Hindernis eine Höhe von mehr als zehn Metern aufweist. Seile, die zwischen Bäumen gespannt werden, bedürfen keiner Anmeldung.
Während “Slackline”-Sportler zwar Verständnis dafür äußern, dass Seilkonstruktionen grundsätzlich anmeldepflichtig sind, stehen die meisten der geltenden gesetzlichen Regelung ablehnend gegenüber. Die Behördenwege würden außerdem monatelang dauern, so die Kritik der Sportler.
Dass ihre “Slacklines” in einigen Fällen aber eine große Gefahr, besonders für Hubschrauber, darstellen, zeigte ein Beinahe-Unfall in Bayern. In den Vereinigsten Staaten und Kanada gab es, so die Österreichische Bergrettung, ebenfalls bereits mehrere “haarsträubende Zwischenfälle” im Zuge von Rettungseinsätzen. Eine diplomatische Einigung soll nun das freiwillige Melden von “Slacklines” herbeiführen. In Österreich stellt der “Slacklineverband” hierfür ein eigenes Meldeformular im Internet zur Verfügung. Dort eingetragene Daten von Slacklines von mehr als zehn Metern Höhe werden via E-Mail an die ÖAMTC-Flugrettung weitergeleitet. Zudem ersucht der Verband seine “Slackliner”, zusätzlich die jeweils lokal zuständigen Bergrettungs-Ortsstellen zu informieren. Ob und wie viele solcher (freiwilligen) Meldungen bis dato eingelangt sind, darüber schwiegen sich auf Austrian Wings-Anfrage sowohl ÖAMTC als auch Heli Austria/Martin Flugrettung und Wucher Helicopter aus.
Artikel vom 09.03.2013 aus dem österreichischen Luftfahrtmagazin "Austrian Wings"
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