Pflicht zur Offenlegung der Personendaten ab 1. Juli
Mit der Ende letzter Woche im Nationalrat einstimmig verabschiedeten Novelle zum Mediengesetz fällt nun die Anonymität privater Website-Betreiber in Österreich.
Ab 1. Juli muss jede Website ein Impressum samt Namen und Anschrift aufweisen, bestätigte Medienrechtsanwalt Andreas Frauenberger im Gespräch mit ORF.at.
Konnte man bisher etwa noch unter einem Pseudonym persönliche Probleme diskutieren, über seinen Arbeitgeber herziehen oder einfach über die neue Frisur der Nachbarin witzeln, weiß jeder Besucher ab Juli genau, wer hinter der Website steckt.
Info-Quelle für Werber
Mit Bekanntgabe der Personendaten fürchten viele Website-Betreiber den Missbrauch dieser Daten. Die Impressumspflicht mache das Internet zur perfekten Informationsquelle für Direkt-Marketer und andere Werbetreibende, so Kritiker. Bei Webauftritten von Kindern bestünden zudem zusätzliche Gefahren.
Jeglicher Online-Auftritt betroffen
Die neue Regelung betrifft jegliche Website, egal ob kommerziell oder privat, unabhängig vom Inhalt - vom Online-Fotoalbum über reine Selbstdarstellungssites bis zu den ersten Programmierversuchen des Nachwuchses. Auch die Domain spielt dabei keine Rolle, entscheidend ist der österreichische Wohnsitz des Betreibers.
Unabhängig von eigener Domain
Wer sich für seine Website eine eigene Domain zugelegt hat, musste schon bisher im online für jedermann zugänglichen Who-is-Verzeichnis mit Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse aufscheinen. Ab 1. Juli muss nun auch ein Impressum direkt auf der Website abrufbar sein.
Bei strengster Auslegung könnten sogar Foren-User, die ihre persönliche Visitenkarte/Nickpage mit Inhalten versehen, als Medieninhaber gelten und so unter die Impressumspflicht fallen, erklärt Frauenberger weiter - mehr dazu in futurezone.ORF.at.
Strengere Regeln für meinungsbildende Medien
Geht der Inhalt der Website über die Selbstdarstellung hinaus und kann "die öffentliche Meinung beeinflussen", müssen noch strengere Regeln beachtet werden.
Auf die Absicht des Betreibers kommt es dabei nicht an, sondern nur auf die objektive Eignung.
Vom Gesetz her kann auf österreichische Website-Betreiber ohne Impressum ab 1. Juli eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro zukommen. Tatsächlich werden die zu verhängenden Strafen dieses Höchstmaß jedoch wohl bei weitem nicht erreichen.
Eine Größenordnung um die 30 Euro wäre vorstellbar, erklärte Stefan Kittinger, bei der Wiener Polizei für das Medienrecht zuständig, auf Anfrage von ORF.at. Doch bisher gebe es keine Erfahrungswerte, was Verfahren wegen fehlenden Impressums in elektronischen Medien angeht.
Dass die Behörde ab 1. Juli das Netz flächendeckend durchkreuzt, um Impressums-Tätern auf die Schliche zu kommen, hält Kittinger aber allein aus Gründen der Kapazität für abwegig.
Eine Schwierigkeit stelle zudem die Ausforschung bei fehlendem Impressum oder Falschangaben dar. Viele Verfahren würden wohl allein aus Gründen der Verhältnismäßigkeit des Aufwandes bereits daran scheitern, so Kittinger.
Quelle: orf.at
Mit der Ende letzter Woche im Nationalrat einstimmig verabschiedeten Novelle zum Mediengesetz fällt nun die Anonymität privater Website-Betreiber in Österreich.
Ab 1. Juli muss jede Website ein Impressum samt Namen und Anschrift aufweisen, bestätigte Medienrechtsanwalt Andreas Frauenberger im Gespräch mit ORF.at.
Konnte man bisher etwa noch unter einem Pseudonym persönliche Probleme diskutieren, über seinen Arbeitgeber herziehen oder einfach über die neue Frisur der Nachbarin witzeln, weiß jeder Besucher ab Juli genau, wer hinter der Website steckt.
Info-Quelle für Werber
Mit Bekanntgabe der Personendaten fürchten viele Website-Betreiber den Missbrauch dieser Daten. Die Impressumspflicht mache das Internet zur perfekten Informationsquelle für Direkt-Marketer und andere Werbetreibende, so Kritiker. Bei Webauftritten von Kindern bestünden zudem zusätzliche Gefahren.
Jeglicher Online-Auftritt betroffen
Die neue Regelung betrifft jegliche Website, egal ob kommerziell oder privat, unabhängig vom Inhalt - vom Online-Fotoalbum über reine Selbstdarstellungssites bis zu den ersten Programmierversuchen des Nachwuchses. Auch die Domain spielt dabei keine Rolle, entscheidend ist der österreichische Wohnsitz des Betreibers.
Unabhängig von eigener Domain
Wer sich für seine Website eine eigene Domain zugelegt hat, musste schon bisher im online für jedermann zugänglichen Who-is-Verzeichnis mit Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse aufscheinen. Ab 1. Juli muss nun auch ein Impressum direkt auf der Website abrufbar sein.
Bei strengster Auslegung könnten sogar Foren-User, die ihre persönliche Visitenkarte/Nickpage mit Inhalten versehen, als Medieninhaber gelten und so unter die Impressumspflicht fallen, erklärt Frauenberger weiter - mehr dazu in futurezone.ORF.at.
Strengere Regeln für meinungsbildende Medien
Geht der Inhalt der Website über die Selbstdarstellung hinaus und kann "die öffentliche Meinung beeinflussen", müssen noch strengere Regeln beachtet werden.
Auf die Absicht des Betreibers kommt es dabei nicht an, sondern nur auf die objektive Eignung.
Vom Gesetz her kann auf österreichische Website-Betreiber ohne Impressum ab 1. Juli eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro zukommen. Tatsächlich werden die zu verhängenden Strafen dieses Höchstmaß jedoch wohl bei weitem nicht erreichen.
Eine Größenordnung um die 30 Euro wäre vorstellbar, erklärte Stefan Kittinger, bei der Wiener Polizei für das Medienrecht zuständig, auf Anfrage von ORF.at. Doch bisher gebe es keine Erfahrungswerte, was Verfahren wegen fehlenden Impressums in elektronischen Medien angeht.
Dass die Behörde ab 1. Juli das Netz flächendeckend durchkreuzt, um Impressums-Tätern auf die Schliche zu kommen, hält Kittinger aber allein aus Gründen der Kapazität für abwegig.
Eine Schwierigkeit stelle zudem die Ausforschung bei fehlendem Impressum oder Falschangaben dar. Viele Verfahren würden wohl allein aus Gründen der Verhältnismäßigkeit des Aufwandes bereits daran scheitern, so Kittinger.
Quelle: orf.at
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