Ankündigung

Einklappen
2 von 2 < >

Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
Mehr anzeigen
Weniger anzeigen

Kartenausschnitte im Forum

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #31
    AW: Kartenausschnitte im Forum

    Zitat von a666 Beitrag anzeigen
    leute, leute, postet lieber keine karten. sämtliche lizenzbestimmungen sind so formuliert, dass man faktisch immer mit einem bein im illegal ist. last euch mal günter's (BEV) text auf der zunge zergehen, das ist nicht nutzbar. am ehesten geht es noch als domainbetreiber eine genehmigung zu bekommen, winterrodeln.org (mit F&B-daten) oder tourenwelt.at (BEV-daten) haben solche regelungen, das selbe gibt es auch mit kompass.
    Ich halte mich lieber an Philomonts und Angsthases Zitate aus dem Urheberrechtsgesetz, da ich rein den Gedanken an eine Klage von Seiten eines Kartenherstellers für eine Frechheit halten würde.
    Ich würde dann dafür plädieren, keine Produkte dieses Herstellers mehr zu kaufen.

    Das BEV ist sowieso eine eigene Sache, denn in USA z.B. sind korrekterweise sämtliche Daten, die mit Steuergeldern erhoben wurden, für den Steuerzahler auch kostenlos verfügbar. Bei uns zahlt der Steuerzahler noch ein zweites Mal dafür, und ich überlege mir schwer, ob DAS überhaupt rechtens ist.
    Eine Klage gegen diese Amtspraxis hätte glaube ich ganz gute Chancen, da auch schon ein Gremium in der EU auf diese Vorgangsweisen ein Auge geworfen hat.

    LG, bp
    Zuletzt geändert von blackpanther; 05.02.2008, 12:08.
    [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

    Kommentar


    • #32
      AW: Kartenausschnitte im Forum

      Zitat von mash Beitrag anzeigen
      so weit es allerdings nur die sgn. "forumsregeln" betrifft, würde ich mir weiterhin keine großen sorgen machen... wenigstens so lange man dort weiterhin fast schon lächerliche formen des eklektizismus bzw. phantasievoller ["haus"-]rechtsanmaßung feiert, die mit den spezifischen regeln der österreichen gesetzeslage ungefähr so viel zu tun haben dürften, wie die allseits bekannten rechtsauskünfte und das selbstverständnis eines durchschnittlichen heimischen jagdorgans mitten im tiefen wald.
      Nenne es lächerlich - Fakt ist, dass die Forumsbetreiber User/Innen, die wiederholt durch rechtswidrige Handlungen (= Posten von nicht rechtskonformen Inhalten) auffallen nicht weiter im Forum als Gäste haben wollen und somit gilt das Hausrecht sehr wohl - solchen Gästen wird dann der Zugang nicht mehr gestattet!

      Es ist bei Dir doch sicherlich genauso: wenn Du Gäste einlädst, die Dir Deine direkte Umgebung verunstalten, die wirst Du sicherlich auch nicht mehr zu dir einladen, oder!?

      Aber jetzt sind wir schon sehr "off topic"!

      Was das eigentliche Thema der Kartenausschnitte hier im Forum betrifft: Der praktische Nutzen für uns Als Forumsuser/Innen ist unbestritten! Und logischerweise bemühen auch wir uns um eine Lösung dieses Problems! Aber so wie ich die gesetzliche Sachlage interpretiere, sehe ich im Moment sehr wenig Spielraum für ein legales Posten von Kartenausschnitten!

      Sollte jemand für uns sachdienliche Hinweise haben, zB. Details über ein mögliches Urteil oder sonstige rechtliche Abhandlungen zum Kernthema, dann wären wir natürlich für solche Informationen sehr dankbar!

      lg
      Martin
      Die Vernunft kann sich mit viel größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen wenn der Zorn ihr dienbar zur Hand geht!

      Kommentar


      • #33
        AW: Kartenausschnitte im Forum

        Zitat von Othmar1964 Beitrag anzeigen
        Leider kann man keine Karte mehr ins Forum stellen, so sind die Gesetze in einem freien Land. Aber es gibt möglichkeiten wie man das umgehen kann.....
        Wenn zum Beispiel die Karte auf einem Server irgendwo in der Karibik abgespeichert wird und man nur einen Link dorthin setzt. Das Setzen eines Links ist keine Urheberrechtsverletzung und den Domaininhaber zu verklagen ist für das BEV ein Ding der Unmöglichkeit.
        Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

        Kommentar


        • #34
          AW: Kartenausschnitte im Forum

          Willy als Lehrer und in seiner pädagogisch wertvollen Darstellungsweise kann sich auf Zwecke des Unterrichts berufen; wer hingegen sachlich-nüchtern die Steige beschreibt, auf Zwecke der Wissenschaft.
          2.3.1.3 Schulen/Universitäten
          Schulen und Universitäten dürfen aus den Daten des BEV für Zwecke des Unterrichts beziehungsweise der
          Lehre in dem dadurch gerechtfertigten Umfang Vervielfältigungsstücke auf Papier oder einem ähnlichen
          Datenträger in der für eine bestimmte Schulklasse beziehungsweise Lehrveranstaltung erforderlichen Anzahl
          herstellen und verbreiten. Vervielfältigungsstücke auf einem anderen Trägermaterial (z.B. CD) dürfen nur dann
          hergestellt werden, sofern Vervielfältigungsstücke weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle
          Zwecke verwendet werden.
          In diesem Zusammenhang dürfen die Daten auch für das Erstellen einer Seminararbeit, Diplomarbeit,
          Dissertation oder Habilitation unentgeltlich verwendet werden, jedoch ist vom Kunden ein Belegexemplar dem
          BEV zu übermitteln.

          2.3.1.4 Forschungszwecke
          Zum Zwecke der Forschung kann jedermann einzelne Vervielfältigungsstücke auf einem anderen
          Trägermaterial als Papier oder einem ähnlichen Datenträger anfertigen, soweit dies zur Verfolgung nicht
          kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist. Für den Nachweis der Forschungstätigkeit hat der Kunde einen
          Forschungsauftrag sowie nach Beendigung der Forschungstätigkeit dem BEV einen Abschlußbericht zu
          übermitteln.

          So viel zu den Schlupflöchern

          Das Urheberrecht kann nicht weitergegeben werden. Es bleibt beim Kartografen, desgleichen auch bei Fotos, beim Fotografen. Beim BEV dürfte es sich auch um den Urheber handeln. Anders verhält es sich bei Verlagen. Diese kaufen sich das Nutzungsrecht. Und nur gegen Verstoß gegen das Nutzungsrecht ( © ) kann der Verlag klagen. Ist aber um nichts billiger. Ein Anwaltsbrief auf Unterlassung kostet ca Euro 1200.- (zumindest bei 2 mir bekannten Fällen (Foto)). Eine Urheberrechtsklage könnte also vom Ersteller der Karte (Foto) kommen.
          Also lieber keine Kartenausschnitte oder fremde Bilder posten. So wichtig sind sie im Forum auch wieder nicht.

          http://tuwis.tuwien.ac.at/zope/tpp/mb/mt?n=SOM296

          Eine Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch liegt nicht vor, wenn das so vervielfältigte Werk (mit Hilfe des vervielfältigten Werkstückes) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll ( §42 Abs. 1 und 2 Urheberrechtsgesetz).
          http://www.wkw.at/docextern/sgewerbe...%20Werknutzung
          Zuletzt geändert von sieD54; 05.02.2008, 16:52.
          MfG. Siegi



          _______________________

          Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche die Welt nicht angeschaut haben.
          Alexander von Humboldt (1769-1859)

          Kommentar


          • #35
            AW: Kartenausschnitte im Forum

            Zitat von alex.m Beitrag anzeigen
            Wenn zum Beispiel die Karte auf einem Server irgendwo in der Karibik abgespeichert wird und man nur einen Link dorthin setzt. Das Setzen eines Links ist keine Urheberrechtsverletzung und den Domaininhaber zu verklagen ist für das BEV ein Ding der Unmöglichkeit.
            HäHä sehr geiler Lösungsansatz, und fast wasserdicht

            Naja gibt ja nicht umsonst soviele Banken auf den Cayman Islands
            carpe diem!
            www.instagram.com/bildervondraussen/

            Kommentar


            • #36
              AW: Kartenausschnitte im Forum

              Zitat von Bergfex Beitrag anzeigen
              Nenne es lächerlich - Fakt ist, dass die Forumsbetreiber User/Innen, die wiederholt durch rechtswidrige Handlungen (= Posten von nicht rechtskonformen Inhalten) auffallen nicht weiter im Forum als Gäste haben wollen und somit gilt das Hausrecht sehr wohl - solchen Gästen wird dann der Zugang nicht mehr gestattet!

              Es ist bei Dir doch sicherlich genauso: wenn Du Gäste einlädst, die Dir Deine direkte Umgebung verunstalten, die wirst Du sicherlich auch nicht mehr zu dir einladen, oder!?
              natürlich stelle auch ich gewisse erwartungen an meine gäste, gessinungsgenossen und freunde! aber ich zwinge ihnen gewöhnlich trotzdem keine fragwürdig zusammengedichteten hausordnung auf, weil sich das meiste derart zu regelnde ohnehin auch auf informellem weg klären lässt bzw. sich im ernstfall besser auf basis allgemein verbindlicher gesetztlicher regelungen klar entscheiden lässt!

              ich verstehe schon, dass du meine sichtweise des problems für weitestgehend off topic betrachtst, aber zb. bin ich erste heute nacht aus kroatien zurückgekommen, wo ich ein paar tage lang mitgeholfen habe, skizzen und topografische angaben zu einem neu erschlossen klettergebiet gemeinsam mit den dortigen erschließern zu recherchieren. diese informationen möchten wir eigentliche gerne allen daran interessierten kletterern über das netz zukommen lassen, ohne damit auch nur die geringste kommerziellen gewinn im auge zu haben! ganz im gegenteil! -- die eigentliche frage besteht längst nur mehr darin, wie man es praktisch anstellen soll, dabei nicht ausschließlich nur von anderen größeren informationsmonopolisten und deren div. nebeninteressen ausgenutzt zu werden und deshalb vielleicht auch in weiterer folge bald schon jedes interesse an entsprechenem idealismus zu verlieren?!

              statt um die strenge definitonsmacht im hause, sorge ich mich also eher um die frage, wie man den gemeinsamen interessen und bemühungen aller beteiligten (die gäste und freunde eingeschlossen!) auch nach außen bzw. im hinblick auf eine gemeinsam anzustrebende zukunfte möglichst verständlichen und wirksamen ausdruck zu verleihen vermag?!

              ich sehe dieses problem also wirklich oftmals aus geradezu diametraler perspektive! dabei habe ich natürlich auch noch keine plausiblen antworten auf viele damit verbunden probleme gefunden -- möchte sie hier nur einfach am rande ansprechen, damit auch dieser aspekt nicht völlig aus der diskussion ausgeklammert bleibt.

              Kommentar


              • #37
                AW: Kartenausschnitte im Forum

                Zitat von alex.m Beitrag anzeigen
                Wenn zum Beispiel die Karte auf einem Server irgendwo in der Karibik abgespeichert wird und man nur einen Link dorthin setzt. Das Setzen eines Links ist keine Urheberrechtsverletzung und den Domaininhaber zu verklagen ist für das BEV ein Ding der Unmöglichkeit.
                Toller Ansatz, aber leider nicht ganz korrekt. Du darfst NICHT auf Seiten mit illegalem Inhalt verlinken.
                ----

                Kommentar


                • #38
                  AW: Kartenausschnitte im Forum

                  Zitat von Georg Schrutka Beitrag anzeigen
                  Toller Ansatz, aber leider nicht ganz korrekt. Du darfst NICHT auf Seiten mit illegalem Inhalt verlinken.
                  doch. karten sind per se nicht illegal, deren bereitstellung ist es (anders schaut es bei wiederbetätigung, pädophilie, etc. aus, die sind per se illegal)

                  als linksetzer musst du in österreich nicht überprüfen ob der gelinkte inhalt legal bereitgestellt wurde. (in deutschland gibt's da ein paar anderes lautende urteile, die leider noch nie beim EUGH durchgefochten wurden. denn da wären sie längst aufgehoben worden.)
                  servus, andré
                  http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

                  Kommentar


                  • #39
                    AW: Kartenausschnitte im Forum

                    Zitat von Bergfex Beitrag anzeigen
                    Sollte jemand für uns sachdienliche Hinweise haben, zB. Details über ein mögliches Urteil oder sonstige rechtliche Abhandlungen zum Kernthema, dann wären wir natürlich für solche Informationen sehr dankbar!
                    Theoretische Abhandlungen sind Schall und Rauch. Letztlich entscheidet nicht die Theorie, sondern der Richter, und zwar nach Sympathie. Im UHG findet er zur Urteilsbegründung ausreichend Gummiparagrafen.

                    Interessant wären nur Grundsatzurteile des OGH, aber anscheinend gibt es in dieser Sache noch keine.

                    Zitat von 50er Beitrag anzeigen
                    2.3.1.3 Schulen/Universitäten
                    Schulen und Universitäten dürfen aus den Daten des BEV[...]
                    Was ist denn das für ein Schmafu? Gesetzestexte sind das offenbar nicht, und alles andere hat m.E. keine rechtliche Relevanz (außer wenn die vertraglichen Lizenzen über die gesetzlichen hinausgehen).

                    Kommentar


                    • #40
                      AW: Kartenausschnitte im Forum

                      Zitat von Angsthase Beitrag anzeigen
                      Interessant wären nur Grundsatzurteile des OGH, aber anscheinend gibt es in dieser Sache noch keine.
                      Es wäre fein wenn es so ein Urteil geben würde - aber Du wirst verstehen, dass die Forumsbetreiber keine große Lust haben diejenigen zu sein, die in so einem Gerichtsverfahren vor dem Kadi stehen und sich verantworten müssen. Daher auch die restriktive Formulierung der Boardregeln!

                      lg
                      Martin
                      Die Vernunft kann sich mit viel größerer Wucht dem Bösen entgegenstellen wenn der Zorn ihr dienbar zur Hand geht!

                      Kommentar


                      • #41
                        AW: Kartenausschnitte im Forum

                        OK. Ich glaub dir!
                        ----

                        Kommentar


                        • #42
                          AW: Kartenausschnitte im Forum

                          Angsthase:Was ist denn das für ein Schmafu? Gesetzestexte sind das offenbar nicht, und alles andere hat m.E. keine rechtliche Relevanz (außer wenn die vertraglichen Lizenzen über die gesetzlichen hinausgehen).
                          Vielleicht solltest du das Gesetz einmal durchlesen

                          http://www.wkw.at/docextern/sgewerbe...%20Werknutzung


                          2.1.2.1 Verwertungsrechte
                          Der Urheber eines Werkes hat das ausschließliche Recht, das Werk zu verwerten.
                          Diese Verwertungsrechte sind:

                          * Vervielfältigungsrecht
                          * Verbreitungsrecht.

                          Vervielfältigungsrecht

                          Der Urheber hat das Recht, das Werk zu vervielfältigen, ohne Beschränkung des Verfahrens und der Menge. (Die Vervielfältigung eines Lichtbildes, eines Kunstwerkes durch Druck stellt eine Vervielfältigung des Kunstwerkes dar.)

                          Verbreitungsrecht

                          Der Urheber hat das Recht, das Werk zu verbreiten; ohne seine Einwilligung dürfen Werkstücke weder feilgehalten noch durch Verkauf, Verschenken, Verleihen und Vermieten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

                          Sobald ein Werk mit Einwilligung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, kann der Eigentümer des Werkes (der nicht mit dem Urheber ident ist) dieses zur Schau stellen.
                          Und wie oder wo der Urheber sein Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung freigibt, bleibt dem Urheber überlassen.
                          MfG. Siegi



                          _______________________

                          Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche die Welt nicht angeschaut haben.
                          Alexander von Humboldt (1769-1859)

                          Kommentar


                          • #43
                            AW: Kartenausschnitte im Forum

                            Zitat von 50er Beitrag anzeigen
                            Vielleicht solltest du das Gesetz einmal durchlesen

                            http://www.wkw.at/docextern/sgewerbe...%20Werknutzung
                            Das ist nicht das Gesetz. Die tatsächlichen Gesetzestexte findest du auf http://www.ris2.bka.gv.at/.

                            Kommentar


                            • #44
                              AW: Kartenausschnitte im Forum

                              Zitat von Angsthase Beitrag anzeigen
                              Das ist nicht das Gesetz. Die tatsächlichen Gesetzestexte findest du auf http://www.ris2.bka.gv.at/.
                              Oh, entschuldigung, ich hab im Kirchenblatt nachgesehen.
                              Glaub was du willst, interessiert mich eigentlich nicht. Von mir aus kann jeder jedes online stellen, ob berechtigt oder nicht, eventuelle Folgen hat er selbst zu tragen.
                              MfG. Siegi



                              _______________________

                              Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche die Welt nicht angeschaut haben.
                              Alexander von Humboldt (1769-1859)

                              Kommentar


                              • #45
                                AW: Kartenausschnitte im Forum

                                Bereits vor einer Woche erfolgte im Kompass-Forum eine Stellungnahme von offizieller Seite:
                                Hallo zusammen!

                                Hier ein Statement von offizieller Seite...

                                Ohne das Einverständnis von KOMPASS darf kein Kartenausschnitt, in anderen Medien sei es jetzt off- oder online verwendet werden! Dies gilt natürlich auch für Foren.

                                Um sich nun rechtlich abzusichern einfach eine Lizenzanfrage hier stellen: http://www.kompass.at/lizenzen/lizenzanfrage/. Dort erhält man eine Lizenznummer die einen offiziell dazu berechtigt solche Kartenausschnitte zu veröffentlichen.

                                Ein detaillierteres Statement ist an dieser Stelle leider nicht möglich, denn es wird von Fall zu Fall entschieden. Allerdings ist zu sagen, dass bei der der Vergabe von Lizenzen für Privatpersonen relativ kulant umgegangen wird.

                                MfG, der Admin
                                Grüße
                                Fritz

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X