In diesem thread
https://www.gipfeltreffen.at/forum/g...razer-bergland
wurde das Problem bereits einmal angeschnitten.
Neulich hatte ich Gelegenheit, mir vor Ort ein Bild zu machen – und ein Bild reichte nicht aus:
Auf dem etwa 10-15 Meter breiten Wandabschnitt prangen drei metergroße und den gesamten unteren Wandbereich einnehmende Aufschriften:
mast-20210520_105849.jpg
mast-20210520_105900.jpg
mast-20210520_105912.jpg
Wie in blindwütiger Raserei scheint hier der eigene Besitzer seinen Felsen beschmiert zu haben oder diese Sauerei in Auftrag gegeben zu haben.
Es reichte nicht, alle Bohrhaken abzuflexen und ein normales Schild aufzustellen (Kletterer sind ja wohl meist keine Analphabeten).
Nein – es musste noch ein Akt der Landschaftsverschandelung her und ich frage mich, ob dieser – selbst für den Besitzer – überhaupt zulässig ist.
Für nicht Ortskundige:
Das mit einigen Bäumen und Buschwerk bewachsene Grundstück ist weder abgesperrt noch kann es für die Jagd in irgendeiner Weise interessant sein. Es liegt nämlich praktisch direkt neben der Autobahn! Die Spitze des Kletterfelsens „ziert“ ein Starkstrommast – daher Mastkopf.
Es bleibt natürlich dahingestellt, ob man in diesem Ambiente (Autobahm+Schotterwerk) überhaupt klettern will oder nicht. Bei Regen im übrigen Grazer Bergland bildet dieses Gebiet halt gelegentlich eine trockene Ausweichmöglichkeit.
Recht viele Personen verirren sich dorthin ohnedies nicht...
Diese wenigen Kletterer als Störer des Besitzes zu klassifizieren (in einem Ambiente von Lärm und Staub) zeugt wohl von einer Störung anderer Art….
So ein Akt der missgünstigen Böswilligkeit und des Vandalismus kann einen einfach nur traurig stimmen!
LG
https://www.gipfeltreffen.at/forum/g...razer-bergland
wurde das Problem bereits einmal angeschnitten.
Neulich hatte ich Gelegenheit, mir vor Ort ein Bild zu machen – und ein Bild reichte nicht aus:
Auf dem etwa 10-15 Meter breiten Wandabschnitt prangen drei metergroße und den gesamten unteren Wandbereich einnehmende Aufschriften:
mast-20210520_105849.jpg
mast-20210520_105900.jpg
mast-20210520_105912.jpg
Wie in blindwütiger Raserei scheint hier der eigene Besitzer seinen Felsen beschmiert zu haben oder diese Sauerei in Auftrag gegeben zu haben.
Es reichte nicht, alle Bohrhaken abzuflexen und ein normales Schild aufzustellen (Kletterer sind ja wohl meist keine Analphabeten).
Nein – es musste noch ein Akt der Landschaftsverschandelung her und ich frage mich, ob dieser – selbst für den Besitzer – überhaupt zulässig ist.
Für nicht Ortskundige:
Das mit einigen Bäumen und Buschwerk bewachsene Grundstück ist weder abgesperrt noch kann es für die Jagd in irgendeiner Weise interessant sein. Es liegt nämlich praktisch direkt neben der Autobahn! Die Spitze des Kletterfelsens „ziert“ ein Starkstrommast – daher Mastkopf.
Es bleibt natürlich dahingestellt, ob man in diesem Ambiente (Autobahm+Schotterwerk) überhaupt klettern will oder nicht. Bei Regen im übrigen Grazer Bergland bildet dieses Gebiet halt gelegentlich eine trockene Ausweichmöglichkeit.
Recht viele Personen verirren sich dorthin ohnedies nicht...
Diese wenigen Kletterer als Störer des Besitzes zu klassifizieren (in einem Ambiente von Lärm und Staub) zeugt wohl von einer Störung anderer Art….
So ein Akt der missgünstigen Böswilligkeit und des Vandalismus kann einen einfach nur traurig stimmen!
LG
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