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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Die höchsten Gipfel der 9 Bundesländer

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  • #76
    AW: Die höchsten Gipfel der Bundesländer????

    Zitat von mrschurli Beitrag anzeigen
    dass der Gipfel in einer amtlichen Karte (sogar bistimmte Ausgabe) namentlich eingetragen sein muss
    die Karte musst du mir zeigen, wo zwar die Hohe Dock, nicht aber das Wiesbachhorn eingetragen ist


    Zitat von mrschurli Beitrag anzeigen
    Variante 3 ist gut, da nur 7 Gipfel zu erklimmen sind *ggggggg*
    Rein geografisch betrachtet, ohne den Anspruch auf 9 verschiedene Gipfel zu gehen ist das auch die einzige Variante der höchsten Punkte der 9 Bundesländer.
    Zuletzt geändert von LampisBerge; 10.11.2011, 22:42.
    lampi
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    Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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    • #77
      AW: Die höchsten Gipfel der Bundesländer????

      Wenn man von jedem Bundesland auf die höchste Erhebung möchte,
      muß man halt auf die zwei Grenzberge je zweimal hinauf.
      Auf den Dachstein von der Steiermark und extra von Oberösterreich,
      auf den Glockner von Kärnten und extra von Tirol.


      L.G. Manfred

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      • #78
        AW: Die höchsten Gipfel der Bundesländer????

        Zitat von manfred1110 Beitrag anzeigen
        Wenn man von jedem Bundesland auf die höchste Erhebung möchte,
        muß man halt auf die zwei Grenzberge je zweimal hinauf.
        Auf den Dachstein von der Steiermark und extra von Oberösterreich,
        auf den Glockner von Kärnten und extra von Tirol.


        L.G. Manfred
        Hehe, des is guat, Dachstein aus der Steiermark aber bitte so, ohne tatsächlich oö. Boden zu betreten. Im übrigen ist der Dachstein aus der Steiermark aus eh 3.004m hoch. Somit eh quasi a anderer Berg. Letztens in der Ramsau in einem Wirtshaus hams uns fast gfressen als wir denen erklären wollten, dass er nur 2.995m hoch ist
        lampi
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        Jetzt auch bei mir - Lampis Berge

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        • #79
          AW: Die höchsten Gipfel der Bundesländer????

          othmar fragen bzw. othmars beispiel folgen, der denkt nicht nur darüber nach, sondern geht auch hinauf auf die gipfel, die er für sich als die höchsten der bundesländer definiert hat.

          lg,

          p.b.

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          • #80
            AW: Die höchsten Gipfel der Bundesländer????

            Wiesbachhorn wurde ev. nur noch nicht nominiert. Kein Interesse, übersehen etc. Ich kenne einige unbekannte Hügel, die auch nicht nominiert sind. Also 100%ig wird das nie sein. Im Prinzip ist mir die Karte egal, wo das drinnen ist oder auch nicht. Falls das Wiesbachhorn an die Reihe kommt, werd ichs mal beim Salzburger Kollegen einreichen und schon wieder ist was richtiger gestellt.

            @ Manfred. Nicht gut, zweimal auf den selben Berg. Es zählt jeder Gipfel nur einmal im Jahr und nächstes Jahr will ich in Österreich den 3. Platz von ca. 120. Heuer geht es sich nicht mehr aus. Und da heißts Punkte machen. Heuer hab ich ja schon 59 verschiedene Gipfel zwischen 1053m und 2448m befunkt!!!!
            CQ SOTA, CQ SOTA, CQ Summits on the air von Oscar Echo 6 Bravo Hotel Echo......


            Bleiakkus im Gepäck erhöhen den Trainingseffekt!

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            • #81
              AW: Die höchsten Gipfel der Bundesländer????

              Zitat von P.B. Beitrag anzeigen
              othmar fragen bzw. othmars beispiel folgen, der denkt nicht nur darüber nach, sondern geht auch hinauf auf die gipfel, die er für sich als die höchsten der bundesländer definiert hat.

              lg,

              p.b.
              der hat ja eh die o.g. Variante 3 versucht...
              lampi
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              • #82
                AW: Die höchsten Gipfel der Bundesländer????

                Variante 3 ist die einzige, über die man nicht streiten kann.
                CQ SOTA, CQ SOTA, CQ Summits on the air von Oscar Echo 6 Bravo Hotel Echo......


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                • #83
                  AW: Die höchsten Gipfel der Bundesländer????

                  Zitat von lampi9 Beitrag anzeigen
                  Letztens in der Ramsau in einem Wirtshaus hams uns fast gfressen als wir denen erklären wollten, dass er nur 2.995m hoch ist

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                  • #84
                    AW: Die höchsten Gipfel der Bundesländer????

                    Zitat von mrschurli Beitrag anzeigen
                    Variante 3 ist die einzige, über die man nicht streiten kann.
                    Trotzdem schreibt man Hermannskogel mit nur einem r.

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                    • #85
                      AW: Die höchsten Gipfel der Bundesländer????

                      Zitat von Bergdohle Beitrag anzeigen
                      Mir ist die Variante egal, mir fehlt der Piz Buin in jeder, das hätten wir das Jahr erledigen können.
                      ...naja, das Wetter hat nicht mitgespielt.

                      Aber nächstes Jahr machen wir den sicher Erich, oder?
                      Und dann hab ich - nach Variante 3 - alle

                      Lg
                      Kerschi
                      Das Glück des Lebens hängt von der Beschaffenheit der Gedanken ab (Marc Aurel).

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                      • #86
                        AW: Die höchsten Gipfel der Bundesländer????

                        ohne jetzt den ganzen fred durchgelesen zu haben sag ich dir nur eines. (ich habs auch gesehen). hör zu warum sie wo gegangen sind..... 9 bundesländer und nur 7 höchste.... also mußte in oö zb der priel herhalten weil der dachstein von der stmk seite ja schon bestiegen war. der priel deswegen weil er der höchst berg von oö ist der vollständig in diesem bundesland steht

                        ....und ja so gesehen sinds nur 7
                        Zuletzt geändert von harry2501; 11.11.2011, 19:49.

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                        • #87
                          AW: Die höchsten Gipfel der Bundesländer????

                          Griass Eich

                          Ich finde meine ---Variante---, als die Beste, hab den fred aber jetzt nicht wicrklich durchgelesen. Das einzigste was stört, wir sind von der osttiroler Seite auf den Großvenediger gegangen.

                          Aber vielleicht schaffe ich in meinem Bergsteigerleben auch noch die Anderen damit sie 9 werden.

                          LG Othmar
                          Brasilien: 1995, 1998, 2000, 2003, 2005, 2008, 2011, 2015, 2016 . . . .

                          make love, peace and fun... und hauts eich endlich a richtige musik eini....

                          Kommentar


                          • #88
                            AW: Die höchsten Gipfel der Bundesländer????

                            Ich wollte den Hermannskogel ausbessern, aber scheinbar geht das in dem Forum nur eine gewisse Zeit lang.

                            Glaub wir werden uns für Variante 3 entscheiden. Das einzige, was Hand und Fuß hat.
                            CQ SOTA, CQ SOTA, CQ Summits on the air von Oscar Echo 6 Bravo Hotel Echo......


                            Bleiakkus im Gepäck erhöhen den Trainingseffekt!

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