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Jägerschaft

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  • AW: Jägerschaft

    http://www.martinballuch.com/wenn-si...tze-schreiben/

    Vielleicht regt dies zum Nachdenken an ... ?

    Wo bleibt eigentlich die Stellungnahme von Alpenverein, Naturfreunde und ÖTK ? Oder sind diese Vereine bereits zum Versicherungsmakler und Reisebüro geworden ?

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    • AW: Jägerschaft

      Wo bleibt eigentlich die Stellungnahme von Alpenverein, Naturfreunde und ÖTK?
      Das ist allerdings ein ziemliches Spezialproblem, betrifft nämlich nur die Sperre während und wegen einer Treibjagd. Als Wanderer bin ich bisher noch nie auf eine solche gestoßen, suche diese aber, anders als Herr Balluch, auch nicht gezielt auf.
      Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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      • AW: Jägerschaft

        Die Vorgangsweise ist trotzdem ein "Hammer".

        Demnach darf man sonstige jagdliche Sperrgebiete weiterhin auf markierten Wegen und Forstraßen betreten(?)

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        • AW: Jägerschaft

          sperre mal andersrum
          mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

          bürstelt wird nur flüssiges

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          • AW: Jägerschaft

            "Kärntner Jagdgesetz im Visier des VfGH:
            Waldbesitzer haben keine Möglichkeit, die Jagd auf ihrem Grund zu verbieten."

            Ist auch insofern interessant, als von der Jägerschaft immer die drohende Enteignung der Waldbesitzer an die Wand gemalt wird sollte man einmal legal mit Mountainbikes auf Forststraßen fahren dürfen...

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            • AW: Jägerschaft

              Zitat von Mittagstein Beitrag anzeigen
              "Kärntner Jagdgesetz im Visier des VfGH:
              Waldbesitzer haben keine Möglichkeit, die Jagd auf ihrem Grund zu verbieten."

              Ist auch insofern interessant, als von der Jägerschaft immer die drohende Enteignung der Waldbesitzer an die Wand gemalt wird sollte man einmal legal mit Mountainbikes auf Forststraßen fahren dürfen...
              Umgekehrt wird ebenso ein Schuh daraus, da nicht wenige Forumsteilnehmer die regelmäßig Jägerbashing betreiben es wohl begrüßen dürften wenn der Kläger beim VfGH durchdringt, in gleichem Atemzug aber genau jenen Eingriff von besonderer Intensität in das Eigentumsrecht im Falle der Petition für die Öffnung der Forststraßen für Mountainbiker einfordern.

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              • AW: Jägerschaft

                Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
                Umgekehrt wird ebenso ein Schuh daraus, da nicht wenige Forumsteilnehmer die regelmäßig Jägerbashing betreiben es wohl begrüßen dürften wenn der Kläger beim VfGH durchdringt, in gleichem Atemzug aber genau jenen Eingriff von besonderer Intensität in das Eigentumsrecht im Falle der Petition für die Öffnung der Forststraßen für Mountainbiker einfordern.
                Das Recht auf fremden Grund die in diesem Land leider weitgehend übliche Wildtierzucht im Walde samt den bekannten schädlichen Wirkungen auf den Wald betreiben zu dürfen, hiezu fremden Grund betreten und mit Autos befahren zu dürfen, die vorhandene Tierwelt nachhaltig zu selektieren und natürlich Tiere töten zu dürfen, mit dem Befahren durch Fahrräder zu vergleichen, ist schon ein bissi sehr schräg.....
                Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                • AW: Jägerschaft

                  Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                  Das Recht auf fremden Grund die in diesem Land leider weitgehend übliche Wildtierzucht im Walde samt den bekannten schädlichen Wirkungen auf den Wald betreiben zu dürfen, hiezu fremden Grund betreten und mit Autos befahren zu dürfen, die vorhandene Tierwelt nachhaltig zu selektieren und natürlich Tiere töten zu dürfen, mit dem Befahren durch Fahrräder zu vergleichen, ist schon ein bissi sehr schräg.....
                  Hä? Es geht hier hauptsächlich um die Gemeinschaftsjagdgebiete also jene Gebiete die nicht die Grösse einer Eigenjagd erreichen. Da ist nichts mit Befahren von Privatgrund ausser der Eigentümer erlaubt es....ebenso dürfen Hochstände nur mit Erlaubnis des Eigentümers errichtet werden und Wildschäden sind dem Eigentümer zu ersetzen....zuerst denken dann posten....
                  Zuletzt geändert von Reddo; 19.01.2016, 20:12.

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                  • AW: Jägerschaft

                    Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
                    Hä? Es geht hier um die Gemeinschaftsjagdgebiete also jene Gebiete die nicht die Grösse einer Eigenjagd erreichen. Da ist nichts mit Befahren von Privatgrund ausser der Eigentümer erlaubt es....ebenso dürfen Hochstände nur mit Erlaubnis des Eigentümers errichtet werden und Wildschäden sind dem Eigentümer zu ersetzen....zuerst denken dann posten....
                    Komisch, dass die Jäger von den Waldbesitzern sehr oft als "Besatzungsmacht" bezeichnet werden ..... insofern wäre zuerst denken und dann posten durchaus angebracht !

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                    • AW: Jägerschaft

                      Bitte nicht vom subjektiven Empfinden auf die Allgemeinheit schliessen.....Objektivität hört meistens da auf wo ideologisches Denken beginnt.....

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                      • AW: Jägerschaft

                        Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
                        ... dürfen Hochstände nur mit Erlaubnis des Eigentümers errichtet werden ...
                        Aber natürlich lässt sich diese Erlaubnis auch durch eine behördliche Bewilligung ersetzen, "wenn die Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten feststellt, dass dem Grundeigentümer die Duldung dieser Anlage zugemutet werden kann." (am Beispiel des K JagdG, § 63 Abs 2)

                        Im Ergebnis hat Bassist schon Recht: Du musst als Grundeigentümer zulassen, dass in Deinem Wald Tiere gefüttert und gejagt werden, Dein Wald (nicht nur zu Erholungszwecken) mit geladener Waffe betreten wird, und div. Jagdeinrichtungen errichtet werden. Auch wenn Du dafür ein paar Euro bekommst ist das von der Eingriffsintensität mit Radfahren auf bestehender Forststraße nicht einmal annähernd zu vergleichen.
                        Zuletzt geändert von ingmar; 19.01.2016, 20:26.
                        Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                        • AW: Jägerschaft

                          Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                          Aber natürlich lässt sich diese Erlaubnis auch durch eine behördliche Bewilligung ersetzen, "wenn die Bezirksverwaltungsbehörde auf Antrag des Jagdausübungsberechtigten feststellt, dass dem Grundeigentümer die Duldung dieser Anlage zugemutet werden kann." (am Beispiel des K JagdG, § 63 Abs 2)

                          Im Ergebnis hat Bassist schon Recht: Du musst als Grundeigentümer zulassen, dass in Deinem Wald Tiere gefüttert und gejagt werden, Dein Wald (nicht nur zu Erholungszwecken) mit geladener Waffe betreten wird, und div. Jagdeinrichtungen errichtet werden. Auch wenn Du dafür ein paar Euro bekommst ist das von der Eingriffsintensität mit Radfahren auf bestehender Forststraße nicht einmal annähernd zu vergleichen.
                          Rein objektiv betrachtet sind beides schwere Eingriffe ins Eigentumsrecht und wenn ich das ganze ohne ideologische Brille betrachte ist es mir gleich ob jemand meinen Grund mit einem Gewehr oder einem Messer zum Schwammerlsuchen betritt. Die Entnahme von Schwammerl muss ich auch dulden (rein rechtlich ist da kein Unterschied zum Wild)
                          Und was die Duldung von Reviereinrichtung betrifft, da sind die Anforderungen sehr hoch dass das behördlich gegen den Willen des Grundeigentümers durchgesetzt wird. Und letztendlich steht es auch jedem Grundeigentümer frei seinen Grund einzufrieren - dann ruht die Jagd :-)

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                          • AW: Jägerschaft

                            Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
                            Rein objektiv betrachtet sind beides schwere Eingriffe ins Eigentumsrecht ...
                            Eingriffe: ja. Dass es in der Schwere einen signifikanten Unterschied gibt, wird aber niemand bestreiten können. Und, ganz provokant: warum muss ich auf meinem Grund die Jagd dulden? Mein Grund, mein Wald, meine Tiere: ist das nicht genau das, was § 354 ABGB regelt? ("Als ein Recht betrachtet, ist Eigentum das (sic) Befugnis, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten, und jeden Dritten davon auszuschließen.") Die Sonderstellung der Jagd ist wohl nur historisch zu erklären.

                            ... ist es mir gleich ob jemand meinen Grund mit einem Gewehr oder einem Messer zum Schwammerlsuchen betritt.
                            Mir nicht. Ich bin selbst Taschenmesserträger, möchte aber aus Prinzip keine Schusswaffen in meinem Wald, vor allem auch in Kombination mit einem vehement abgelehnten und also nicht existierenden Alkoholverbot.

                            Die Entnahme von Schwammerl muss ich auch dulden ...
                            Eher nicht. Im Prinzip geht man heute davon aus, dass der Waldeigentümer das Pilze- und Beerensammeln im Wald zulässigerweise untersagen kann.

                            (rein rechtlich ist da kein Unterschied zum Wild)
                            LOL. Lassen wir's gut sein.

                            Und letztendlich steht es auch jedem Grundeigentümer frei seinen Grund einzufrieren - dann ruht die Jagd :-)
                            Du meinst einfrieden, und nein, das steht ihm eben nicht frei. Da sei schon das ForstG davor, und die Jagd ruht auch in umfriedeten Gebieten nur, wenn die BH das genehmigt. Der Jagdberechtigte hat in dem Verfahren Parteistellung.
                            Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                            • AW: Jägerschaft

                              Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                              Eingriffe: ja. Dass es in der Schwere einen signifikanten Unterschied gibt, wird aber niemand bestreiten können. Und, ganz provokant: warum muss ich auf meinem Grund die Jagd dulden? Mein Grund, mein Wald, meine Tiere: ist das nicht genau das, was § 354 ABGB regelt? ("Als ein Recht betrachtet, ist Eigentum das (sic) Befugnis, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkür zu schalten, und jeden Dritten davon auszuschließen.") Die Sonderstellung der Jagd ist wohl nur historisch zu erklären.

                              Es gibt einige Besonderheiten im ABGB die nur historisch zu erklären sind...

                              Mir nicht. Ich bin selbst Taschenmesserträger, möchte aber aus Prinzip keine Schusswaffen in meinem Wald, vor allem auch in Kombination mit einem vehement abgelehnten und also nicht existierenden Alkoholverbot.


                              Das ist deine subjektive Meinung gepaart mit pauschalen Unterstellungen


                              Eher nicht. Im Prinzip geht man heute davon aus, dass der Waldeigentümer das Pilze- und Beerensammeln im Wald zulässigerweise untersagen kann.


                              Nun ja unter Juristen gibt es immer auch Exotenmeinungen


                              LOL. Lassen wir's gut sein.


                              Rein rechtlich gesehen beides Sachen (überspitzt formuliert, wenn wir den 285a ABGB mal als reine Deklamation mit geringer praktischer Relevanz betrachten)




                              Du meinst einfrieden, und nein, das steht ihm eben nicht frei. Da sei schon das ForstG davor, und die Jagd ruht auch in umfriedeten Gebieten nur, wenn die BH das genehmigt. Der Jagdberechtigte hat in dem Verfahren Parteistellung.
                              Ja ja die Auto Korrektur, mea culpa! Gejagt wird im Übrigen auch auf Wiesen und Wasserflächen, dass die vom ForstG umfasst sind wäre mir neu....aber wie gesagt es gibt immer Exotenmeinungen :-) und dass ich bei der BH das Ruhen der Jagd beantragen muss versteht sich von selbst.....aber du hast recht, lassen wir's...
                              Zuletzt geändert von Reddo; 19.01.2016, 22:14.

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                              • AW: Jägerschaft

                                Zitat von Reddo Beitrag anzeigen
                                ....zuerst denken dann posten....
                                Probiers mal - dann wären deine Aussagen wenigstens nicht in sich bereits unschlüssig. Vom Stil ganz zu schweigen.
                                Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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