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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

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  • Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    Griass Eich

    Diese Frage stelle ich mich seit Sonntag, 9. Juni 2013:

    Sonntag unternahm ich mit meiner Schwester ihrer beiden Töchter und meiner Schwester 6 Enkelkinder, eine schöne kindergerechte Wanderung vom Parkplatz bei der Godenen Stiege in Mödling, zur Breiten Föhre und Husarentempel über einen schönen Steig zur Burg Mödling und zurück zum Parkplatz. Wir haben dazu ca 7 Stunden gebraucht, weil die beiden Jüngsten, ca 3 Jahre, so brav gewandert sind, habe ich dann alle beim Bockerl auf ein Eis eingeladen.
    So nun zum Thema:

    Als wir auf der anninger Höhenstrasse zwischen Breiter Föhre und Abzweigung zum Husarentempel unterwegs waren, kamen uns einige Mountainbiker entgegen, gezählt 7. Ich ging bei 3 kleinen Kindern vorne und machte die Nachommenden mit lautem "Radfahrer" aufmerksam. 2 dieser Bergabradler missachteten nicht nur meinen Ruf, sondern meinte auch noch einer:

    "Passts hoid auf...."

    Ich erwiderte:

    "Gehts leicht laungsauma??.... Fair Play!!!!"

    Ich hörte noch irgendein Gemurmel und weg waren sie.

    Also ich habe noch nie gehört, dass die STVO im Wald ausser Kraft gesetzt wird. 2 Autos, wahrscheinlich Förster oder Hüttenwagen fuhren langsam an uns vorbei.

    Man geht doch mit Kindern in den Wald Wandern weil Kinder in der Stadt ja nicht mehr ihres Lebens sicher sind.

    Falls es Mountainbiker gibt die den Vertrauensgrundsatz nicht kennen:

    „(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme; dessen ungeachtet darf jeder Straßenbenützer vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müsste annehmen, dass es sich um Kinder, Menschen mit Sehbehinderung mit weißem Stock oder gelber Armbinde, Menschen mit offensichtlicher körperlicher Beeinträchtigung oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
    (2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Abs. 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.“

    – § 3 StVO

    Der zweite Absatz wurde mit 1. Oktober 1994 angefügt, die generelle Ausnahme für Menschen mit Hörbehinderung mit 1. Juli 2005 beseitigt. Die Zielbestimmung „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“ trat mit 31. Mai 2011 in Kraft. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensgrundsatz


    Nix fia unguat und Fair Play am Berg

    Othamr
    Zuletzt geändert von Othmar1964; 11.06.2013, 23:57.
    Brasilien: 1995, 1998, 2000, 2003, 2005, 2008, 2011, 2015, 2016 . . . .

    make love, peace and fun... und hauts eich endlich a richtige musik eini....

  • #2
    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

    Meiner Meinung nach (bin ich Verkehrsjurist?) ist das ja keine öffentliche Straße und somit dürfte die STVO hier nicht gelten.
    Aber gegenüber Kindern gilt wohl allgemein die Sorgfaltspflicht (von Seiten Anderer) ebenso wie die Aufsichtspflicht (der Erziehungsbeauftragten).
    Also müssen bei Kindern wohl alle Beteiligten aufpassen!

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    • #3
      AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

      Leider gibts bei den Mountainbikern anscheinend relativ viel Arroganz :-/

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      • #4
        AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

        Zitat von wichtl59 Beitrag anzeigen
        Meiner Meinung nach (bin ich Verkehrsjurist?) ist das ja keine öffentliche Straße und somit dürfte die STVO hier nicht gelten.
        Aber gegenüber Kindern gilt wohl allgemein die Sorgfaltspflicht (von Seiten Anderer) ebenso wie die Aufsichtspflicht (der Erziehungsbeauftragten).
        Also müssen bei Kindern wohl alle Beteiligten aufpassen!
        Griass Di

        laut dem da schon:

        04) Thema: Konflikte zwischen Mountainbikern und Wanderern
        Frage: Wie wäre das Verhältnis zwischen Mountainbikern und Wanderern auf Forststraßen zu regeln?
        Antwort: Derzeit gilt StVO, ev. müßte man einige Spezifizierungen machen.
        Quelle: http://www.freizeitrecht.at/radfahren.htm


        Ich werde mich aber weiter kundigen.

        LG Othmar
        Brasilien: 1995, 1998, 2000, 2003, 2005, 2008, 2011, 2015, 2016 . . . .

        make love, peace and fun... und hauts eich endlich a richtige musik eini....

        Kommentar


        • #5
          AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

          Zitat von wichtl59 Beitrag anzeigen
          Meiner Meinung nach (bin ich Verkehrsjurist?) ist das ja keine öffentliche Straße und somit dürfte die STVO hier nicht gelten.
          Ich bin auch kein Verkehrsjurist, aber Google verrät folgendes:

          Zitat von Straßenverkehrsordnung 1960, Fassung vom 11.06.2013
          § 1. Geltungsbereich.

          (1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.

          (2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.
          Quelle
          Kommt mit, ich zeig' Euch wo's schön ist!

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          • #6
            AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

            Othmar, du sagst, was viele denken.
            Ich fahre mit dem Rennrad sowie mit dem Mountainbike. Es gibt da und dort immer wieder "schwarze Schafe".

            Nur die Menge bei den MTB ist relativ hoch. Manchmal habe ich das Gefühl, viele dieser Leute haben die Straßen gepachtet und machen was sie für richtig finden (ich lese öfter Berichte, wo manche sogar sehr stolz darüber sind, daß sie über verbotene bzw. gesperrte (Wander)wege bzw. kreuz und quer durch die Botanikgefahren sind).
            Rücksicht oder bei Fehlverhalten einmal eine Entschuldigung gibt es meist nicht.

            Leider schaden diese netten Sportler sehr dem Ansehen der Mehrheit, welche sich "normal" in der wunderbaren Natur bewegt.

            hinteralm
            Menschen, die die Berge lieben widerspiegeln Sonnenlicht,
            die Anderen, die im Tal geblieben, verstehen ihre Sprache nicht.

            Kommentar


            • #7
              AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

              Natürlich bin ganz Deiner Meinung und stehe voll auf Deiner Seite, Othmar !

              Es ist doch eine arge Zumutung, wenn man sich - vor allem in Bezug auf mitwandernde Kinder - auf dem Anninger vor sowas fürchten muss :

              http://www.youtube.com/watch?v=YF1V9p2i7yA

              ( Quelle : http://www.gipfeltreffen.at/showthre...nhill-Der-Film )
              Zuletzt geändert von Willy; 11.06.2013, 23:38.
              TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

              Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

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              • #8
                AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                Danke Willy

                für das Video

                Zwischen Min 4:30 und Min 5:20 sieht man genau wo uns die Mountainbiker entgegen kamen.


                LG Othmar
                Zuletzt geändert von Othmar1964; 11.06.2013, 23:56.
                Brasilien: 1995, 1998, 2000, 2003, 2005, 2008, 2011, 2015, 2016 . . . .

                make love, peace and fun... und hauts eich endlich a richtige musik eini....

                Kommentar


                • #9
                  AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                  Zitat von Willy Beitrag anzeigen
                  Natürlich bin ganz Deiner Meinung und stehe voll auf Deiner Seite, Othmar !

                  Es ist doch eine arge Zumutung, wenn man sich - vor allem in Bezug auf mitwandernde Kinder - auf dem Anninger vor sowas fürchten muss :

                  http://www.youtube.com/watch?v=YF1V9p2i7yA

                  ( Quelle : http://www.gipfeltreffen.at/showthre...nhill-Der-Film )
                  Schon wieder so ein Teletubbie Selbstdarsteller - zum Glück keine Wanderer oder Kinder zu Schaden gekommen, der war wirklich schnell unterwegs der Wahnsinnige...
                  Zuletzt geändert von chfrey; 11.06.2013, 23:55.

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                    Zitat von Othmar1964 Beitrag anzeigen
                    Griass Eich

                    Diese Frage stelle ich mich seit Sonntag, 9. Juni 2013:

                    Sonntag unternahm ich mit meiner Schwester ihrer beiden Töchter und meiner Schwester 6 Enkelkinder, eine schöne kindergerechte Wanderung vom Parkplatz bei der Godenen Stiege in Mödling, zur Breiten Föhre und Husarentempel über einen schönen Steig zur Burg Mödling und zurück zum Parkplatz. Wir haben dazu ca 7 Stunden gebraucht, weil die beiden Jüngsten, ca 3 Jahre, so brav gewandert sind, habe ich dann alle beim Bockerl auf ein Eis eingeladen.
                    [ATTACH=CONFIG]447867[/ATTACH]
                    So nun zum Thema:

                    Als wir auf der anninger Höhenstrasse zwischen Breiter Föhre und Abzweigung zum Husarentempel unterwegs waren, kamen uns einige Mountainbiker entgegen, gezählt 7. Ich ging bei 3 kleinen Kindern vorne und machte die Nachommenden mit lautem "Radfahrer" aufmerksam. 2 dieser Bergabradler missachteten nicht nur meinen Ruf, sondern meinte auch noch einer:

                    "Passts hoid auf...."

                    Ich erwiderte:

                    "Gehts leicht laungsauma??.... Fair Play!!!!

                    Ich hörte noch irgendein Gemurmel und weg waren sie.

                    Also ich habe noch nie gehört, dass die STVO im Wald ausser Kraft gesetzt wird. 2 Autos, wahrscheinlich Förster oder Hüttenwagen fuhren langsam an uns vorbei.

                    Man geht doch mit Kindern in den Wald Wandern weil Kinder in der Stadt ja nicht mehr ihres Lebens sicher sind.

                    Falls es Mountainbiker gibt die den Vertrauensgrundsatz nicht kennen:

                    „(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme; dessen ungeachtet darf jeder Straßenbenützer vertrauen, dass andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müsste annehmen, dass es sich um Kinder, Menschen mit Sehbehinderung mit weißem Stock oder gelber Armbinde, Menschen mit offensichtlicher körperlicher Beeinträchtigung oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
                    (2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Abs. 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.“

                    – § 3 StVO

                    Der zweite Absatz wurde mit 1. Oktober 1994 angefügt, die generelle Ausnahme für Menschen mit Hörbehinderung mit 1. Juli 2005 beseitigt. Die Zielbestimmung „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme“ trat mit 31. Mai 2011 in Kraft. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensgrundsatz


                    Nix fia unguat und Fair Play am Berg

                    Othamr
                    bei aller Juristerei - was hilft es deiner Schwester, wenn ihre Kinder niedergefahren werden? Gegen rücksichtslose Irre ist kein Kraut gewachsen, da hilft nur noch Wanderstecken ausfahren und zwischen die Speichen platzieren.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                      Zitat von Willy Beitrag anzeigen
                      Es ist doch eine arge Zumutung, wenn man sich - vor allem in Bezug auf mitwandernde Kinder - auf dem Anninger vor sowas fürchten muss :

                      http://www.youtube.com/watch?v=YF1V9p2i7yA

                      ( Quelle : http://www.gipfeltreffen.at/showthre...nhill-Der-Film )
                      Auf dem Video ist zu sehen, wie der Radler in der Nähe eines - ebenfalls radelnden- Kindes fast bis zum Stillstand abbremst.
                      Wennst also unbedingt schon jemand anschütten möchtest, dann schau Dir wenigstens Dein eigenes "Beweisvideo" bis zum Ende an.
                      Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                      • #12
                        AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                        Wenn du diese Strasse unter die StVO stellst dann musst du dich gleich selbst an der Nase nehmen, weil so wie das auf dem Bild aussieht habt ihr die Strase gepachtet nicht die MTBler!

                        Dann gehörst du auch zu den Teilnehmern und must dich auch so verhalten wie du es von den anderen foderst und dazu gehört gleich am Anfang schon mal das man auf der rechten Seite geht, oder gehst du auf der Strasse auch in der Mitte oder links?

                        Verstehe einfach dieses genörgel nicht, ein Weg wo man mit dem Rad fahren darf ist halt ein Weg wo man mit dem Rad fahren darf und aus, dann kannst du halt keine Jause mitten auf dem Weg machen.

                        Ihr wollt immer alle das man mit dem MTB nicht auf Wanderwegen fährt, wenn man aber auf den Forststrasse fährt wos erlaubt ist dann wär euch auch noch am liebsten man steigt ab und schiebt an euch vorbei.

                        Fährt man auf der Strasse gibts auch wieder ein gejammer, euch kann mans einfach nicht recht machen solange ihr tun und lassen könnt was ihr wollt.

                        Mir geht dieses gejammere jedenfalls extrem auf die Nerven!!!!

                        Zum Glück wohn ich im Zilletal und nicht bei euch Gutmenschen, bei uns gibts keine Probleme, der eine passt auf den anderen auf und umgekecht., alle haben ihren Spass und fertig.
                        www.alpin-welt.at

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                        • #13
                          AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                          Zitat von Bassist
                          Wennst also unbedingt schon jemand anschütten möchtest, dann schau Dir wenigstens Dein eigenes "Beweisvideo" bis zum Ende an.
                          Danke für diesen wertvollen Ver- äh, ich meine : Hinweis !

                          Mit der nochmaligen Zurschaustellung dieses Forums-Filmes wollte ich übrigens niemanden "anschütten",
                          sondern nur allen Nicht-Ost-Österreichern zeigen, um welchen hochinteressanten Straßenabschnitt Niederösterreichs es hier geht.


                          Schließlich sollen Montafoner und Pustertaler in Zeiten der (erhofften) Integration profund zu diesem Thema mitdiskutieren können !

                          Und das Fazit wird ( und soll ) sein :
                          Der (internationale) Rad-Boom auf den Anninger ist damit (vermutlich) wohl kaum mehr zu stoppen !
                          Zuletzt geändert von Willy; 12.06.2013, 16:42.
                          TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

                          Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                            Zitat von traillight Beitrag anzeigen
                            Wenn du diese Strasse unter die StVO stellst dann musst du dich gleich selbst an der Nase nehmen, weil so wie das auf dem Bild aussieht habt ihr die Strase gepachtet nicht die MTBler!

                            Dann gehörst du auch zu den Teilnehmern und must dich auch so verhalten wie du es von den anderen foderst und dazu gehört gleich am Anfang schon mal das man auf der rechten Seite geht, oder gehst du auf der Strasse auch in der Mitte oder links?

                            Verstehe einfach dieses genörgel nicht, ein Weg wo man mit dem Rad fahren darf ist halt ein Weg wo man mit dem Rad fahren darf und aus, dann kannst du halt keine Jause mitten auf dem Weg machen.

                            Ihr wollt immer alle das man mit dem MTB nicht auf Wanderwegen fährt, wenn man aber auf den Forststrasse fährt wos erlaubt ist dann wär euch auch noch am liebsten man steigt ab und schiebt an euch vorbei.

                            Fährt man auf der Strasse gibts auch wieder ein gejammer, euch kann mans einfach nicht recht machen solange ihr tun und lassen könnt was ihr wollt.

                            Mir geht dieses gejammere jedenfalls extrem auf die Nerven!!!!

                            Zum Glück wohn ich im Zilletal und nicht bei euch Gutmenschen, bei uns gibts keine Probleme, der eine passt auf den anderen auf und umgekecht., alle haben ihren Spass und fertig.
                            Nicht einmal Willy schafft es mich mit einem Post so auf die Palme zu bringen
                            Zuletzt geändert von leichti; 12.06.2013, 00:40.

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                            • #15
                              AW: Gilt der Vertrauensgrundsatz für Mountainbiker nicht??

                              Lieber trailight

                              Hast Du Kinder?

                              1. Kinder sind nun mal das schwächste Glied auf der Strasse oder am Waldweg usw.

                              2. Kannst DU lesen?? nein glaub ich nicht, ich habe nichts gegen die MTBler, aber ich denk mir schon wenn ich daher gefahren komme und einen Ruf "Radfahrer" höre, soll das ja nicht heissen: "Freie Fahrt für mich".

                              3. beschimpfe mich bitte nicht Gutmensch...

                              LG Othmar
                              Brasilien: 1995, 1998, 2000, 2003, 2005, 2008, 2011, 2015, 2016 . . . .

                              make love, peace and fun... und hauts eich endlich a richtige musik eini....

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