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Seckauer Tauern: Neues Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

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  • Seckauer Tauern: Neues Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

    Am Ringkogel gibt es seit kurzem ein neues Wildschutzgebiet, das nicht betreten werden darf.
    Betroffen von diesem Jagdgebiet ist die Schitourenabfahrt über das Schmögelloch und der anschließenden Jagdstraße sowie die Wanderroute auf den Ringkogel über den Ruprechtstein.

    Who cares...

  • #2
    AW: Seckauer Tauern: Neuses Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

    ... und falsches Unterforum ebenso.
    "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

    Kommentar


    • #3
      AW: Seckauer Tauern: Neuses Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

      jaja, danke und amen. der herrgott gibt, der herrgott nimmt.
      wenn mir die viecher net leid täten, wünschert ich ihnen die räude.


      @ phantomschmerz: wieso falsches unterforum?

      ist aktuell und durchau diskussionswürdig.
      es handelt sich dabei um eine seit beginn des tourengehens befahrene abfahrt bzw einen aufstieg, hinlänglich in literatur beschrieben.
      da wird in der region mit "dem" spielberg geworben (auch mit quadausfahrten auf stiftsgrund, aber, wenns doserl das stifterl trifft und das geld stimmt...), und im hinterland regiert der kirchenadel und der großgrundbesitz.

      da siehts du, fritz, nicht nur biker werden ausgesperrt. im pinzgau ists besser (kenn mi aus, hab einige zeit in der gegend verbracht, man kann durchaus von vielen jahren sprechen), aber was in stmk passiert, geh auf keine hirschhaut (sic!) mehr.

      (schmäh stufe 1 ein) wird zeit, mal querfeldein mit meinem downhiller dort runterzupreschen, den ghettobluster am buckel und rammstein aufdraht (schmähmodus ende).
      Zuletzt geändert von pivo; 10.11.2015, 14:57.
      mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

      bürstelt wird nur flüssiges

      Kommentar


      • #4
        AW: Seckauer Tauern: Neuses Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

        Ok, sorry. Ich dachte so etwas gehöre unter "Wegsperren und Behinderungen" gepostet und könne ja dort noch entsprechend debattiert werden.

        Was die Biker Diskussion angeht - ja, vielleicht fehlt mir wirklich die persönliche Betroffenheit um den anderen Standpunkt entsprechend zu verstehen.
        "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

        Kommentar


        • #5
          AW: Seckauer Tauern: Neuses Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

          So, so - und wo erfahre ich das? Etwa erst vor Ort, wenn ich schon einige Zeit dort hin gefahren bin, z.B. von Graz? Und was, wenn ich z.B. den SW-Kamm auf die Pletzen rauf gehe und dann nichts ahnend über den Rupprechtstein runter fahre? Keine Fiktion, das hab ich früher schon mal gemacht. Ist eigentlich ein klarer Plan... Muss ich dann von der Schmöglhütte oder so wieder zurück aufsteigen?
          Wäre direkt reizvoll, das auszuprobieren...

          LG

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          • #6
            AW: Seckauer Tauern: Neues Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

            Es würde mich auch interessiern wo man das erfährt. Gibts dazu online irgendwo Informationen ?

            Kommentar


            • #7
              AW: Seckauer Tauern: Neues Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

              Das ist schon echt krass in der Steiermark. So sehr ich dieses Bundesland auch liebe, so albern sind diese ganzen Aussperrungen dort...
              http://brothersberge.blogspot.co.at

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              • #8
                AW: Seckauer Tauern: Neuses Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

                gibt's dieses Wildschutzgebiet nicht schon länger?? Kann mich erinnern im Winter 13/14 (oder vielleicht sogar schon 12/13) nach einer Abfahrt durchs Schmögelloch (wo nix angeschrieben war bezügl. Wildschutz) zwei Förstern bei der Fütterung über den Weg gelaufen bzw. gefahren zu sein... die waren allerdings relativ entspannt! Oder wurde das Gebiet erweitert?
                PS: Wir sind damals aus Graz angereist

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                • #9
                  AW: Seckauer Tauern: Neues Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

                  Zitat von brothers Beitrag anzeigen
                  Das ist schon echt krass in der Steiermark. So sehr ich dieses Bundesland auch liebe, so albern sind diese ganzen Aussperrungen dort...
                  Ich sehe das recht entspannt, denn ich lasse mich nicht aussperren. Heute waren wir recht entspannt in der Reichenstein-Südwand klettern,obwohl dort angeblich folgendes zu beachten ist:

                  ACHTUNG: Der Reichenstein ist in der Zeit vom 1. September bis zum 31. Mai zum Klettern gesperrt, da der Zustieg durch ein Rotwildschutzgebiet (Brunft und Fütterungseinstand) führt. Bitte beachtet diese Sperre!!!!

                  Zu lesen ist das hier:
                  http://www.bergsteigen.com/klettern/...r-reichenstein
                  merkwürdigerweise...

                  LG

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Seckauer Tauern: Neues Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

                    .....
                    Zuletzt geändert von HAFA; 13.11.2015, 08:11.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Seckauer Tauern: Neues Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

                      Zum Wildschutzgebiet in der Gaal:

                      Es handelt sich hier um ein neues bzw. erweitertes gebiet das allerdings zeitlich begrenzt ist (ab frühestens 15. Oktober bis 15.Mai).

                      Zum betreten eines solchen gibt es eine klare Regelung im Steirischen Jagdgesetz:

                      § 51

                      Wildschutzgebiete

                      (1) Die Bezirksverwaltungsbehörde kann über Antrag der/des Jagdausübungsberechtigten im Bereiche von genehmigten Wildwintergattern, genehmigten Fütterungsanlagen und dazugehörigen Einstandsgebieten sowie im Bereiche von Brut- und Nistplätzen des Auer- und Birkwildes nach Anhörung der Bezirksjägermeisterin/des Bezirksjägermeisters, der Bezirkskammer für Land und Forstwirtschaft und der örtlich bestehenden alpinen Vereine die zeitlich und örtlich auf das notwendige Ausmaß zu beschränkende Sperre von Grundflächen zum Zwecke der Ausweisung von Wildschutzgebieten verfügen, wenn dies zum Schutze der Lebensgrundlagen des Wildes und zur Vermeidung von Wildschäden als Folge der Beunruhigung des Wildes durch den Menschen unerlässlich ist.

                      (2) Wildschutzgebiete dürfen außerhalb der zur allgemeinen Benützung dienenden Straßen und Wege einschließlich der örtlich üblichen Wanderwege sowie außerhalb der örtlich üblichen Schiführen, Schiabfahrten und Langlaufloipen nicht betreten oder befahren werden (Wegegebot). Forststraßen innerhalb von Wildschutzgebieten, die als Zufahrt zur genehmigten Fütterungsanlage dienen, dürfen, sofern sie nicht markierte Wanderwege sind, nicht betreten oder befahren werden. Von diesem Verbot ausgenommen sind die Grundeigentümerin/der Grundeigentümer, die/der Nutzungsberechtigte, die/der Jagdausübungsberechtigte und deren Beauftragte sowie Personen, die aufgrund ihrer gesetzlichen oder behördlichen Ermächtigung zum Betreten oder Befahren solcher Flächen befugt sind.

                      (3) Die/Der Jagdausübungsberechtigte hat Wildschutzgebiete mit Hinweistafeln, auf denen die zeitliche Begrenzung der Sperre ersichtlich ist, ausreichend zu kennzeichnen. Das Bestehen von Wildschutzgebieten ist außer in der „Grazer Zeitung“ auch an den Amtstafeln der Bezirksverwaltungsbehörde und der betroffenen Gemeinde unter genauer Anführung der zeitlichen und örtlichen Begrenzung der Sperre kundzumachen. Ändern sich die Voraussetzungen, die für die Verfügung des Wildschutzgebietes maßgebend waren, beispielsweise durch die Auflassung einer Rotwildfütterung, ist eine Überprüfung der Genehmigung durchzuführen. Allenfalls ist die Auflassung des Wildschutzgebietes mit Bescheid durchzuführen und die Hinweistafeln sind unverzüglich zu entfernen.

                      (4) Die Landesregierung hat durch Verordnung Größe, Form und Ausgestaltung der Hinweistafeln festzulegen.

                      Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 9/2015

                      Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=20000850


                      In diesem Sinne sollte sich doch bitte jeder Interessierte diesen Winter selbst von der Schönheit dieses Schitourenjuwels in der Gaal überzeugen (natürlich legalerweise auf der der örtlich üblichen Schiführe, dazu siehe z.B. Kompass oder Freytag Bernd Kartenwerke bzw. z.B. den Schiführer von G. Auferbauer).

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Seckauer Tauern: Neues Wildzuchtgebiet am Gr. Ringkogel

                        Zitat von tottly Beitrag anzeigen
                        ...
                        In diesem Sinne sollte sich doch bitte jeder Interessierte diesen Winter selbst von der Schönheit dieses Schitourenjuwels in der Gaal überzeugen (natürlich legalerweise auf der der örtlich üblichen Schiführe, dazu siehe z.B. Kompass oder Freytag Bernd Kartenwerke bzw. z.B. den Schiführer von G. Auferbauer).


                        Einmal mehr sieht man, wie WICHTIG das regelmäßige Begehen von unmarkierten, aber in gängigen Karten verzeichneten Steigen ist - ebenso wie das Befahren von Skirouten, die in der Führerliteratur dokumentiert sind, auch wenn diese vielleicht gerade etwas aus der Mode gekommen sein sollten.

                        Interessant zum Grundlseer Reichestein wäre die Frage, inwieweit der Zustieg zu einer dokumentierten Kletterroute nicht ebenfalls als "örtlich üblicher Wanderweg" zu qualifizieren ist und ob der Jgdsteig ins Widderkar (der auch in der AMAP vereichnet ist und somit sicher unter "örtlich üblich" fällt) nicht weitgehend bereits den Zustieg ergibt/ergeben kann. (Die Wand selbst kann ja wohl schwerlich ein "Wildschutzgebeit" sein - außer für Greifvögel, um die es hier aber wohl nicht im Geringsten geht.)

                        LG,
                        M

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