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Freiheit in den Bergen?

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  • Freiheit in den Bergen?

    Interessanter Zeitungsartikel aus der Schweiz
    ist ja zum Teil auch ein Thema hier (Betretungsverbote o.ä.)

    Wie gross ist die Freiheit in den Bergen?

    Im Alpenraum gibt es immer mehr Gesetze, die den Zugang zu den Bergen und die Ausübung von Alpinsport regeln – oftmals im Namen der Sicherheit. Dagegen wehren sich Bergsportler und Alpenverbände.


    Der Mann wollte an jenem Tag im Februar 2009 eigentlich nur in einem Berggasthaus in Piemont eine Polenta essen. Doch weil er beim Zustieg zum Restaurant über eine schneebedeckte Strasse kein Lawinenverschüttetensuchgerät (LVS) auf sich trug, brummte ihm die Polizei eine Strafe von mehreren hundert Euro auf – ein hoher Preis für ein Mittagsmenu. Der Grund: In Piemont galt seit kurzem ein Gesetz, wonach Berggänger, die bei Schnee ohne LVS abseits der Pisten unterwegs sind, mit einer Geldstrafe belangt werden.

    Gesetzlicher Rundumschlag
    Für eine Gruppe von italienischen Alpinisten um den legendären Himalaja-Erstbesteiger und Publizisten Alessandro Gogna ist dieser Fall symptomatisch für die schleichende Verrechtlichung des Bergsports in Italien und die in ihren Augen ausufernden Sicherheitsbestimmungen, welche die Bewegungsfreiheit in den Bergen einengen. Sie beschlossen deshalb, gegen diese Entwicklung vorzugehen. Mitte Oktober haben Gogna und seine Mitstreiter in Zusammenarbeit mit dem Italienischen Alpenklub (CAI) ein «Observatorium für die Freiheit in den Bergen» gegründet, und am «International Mountain Summit» von vergangener Woche in Brixen in Südtirol stellten sie ihre Initiative an einem Kongress zum Thema Freiheit erstmals vor.

    Ihr Ziel sei, erklärt Gogna im Gespräch, die Rechtslage in Italien zu beobachten, um künftig rechtzeitig reagieren zu können, wenn irgendwo im Land ein neues Gesetz erlassen werde. Oftmals würden solch einschränkende Gesetze von Leuten geschrieben, die keine Ahnung von Bergsport hätten und deshalb im Namen der Sicherheit zu einem Rundumschlag ausholten. In Piemont etwa hätten die Behörden nicht einmal daran gedacht, dass in einem Gesetz über die Pflicht zum Tragen eines LVS zumindest angegeben werden muss, ab welcher Hangneigung LVS obligatorisch seien. In flachem Gelände könnten sich schliesslich gar keine Lawinen lösen.

    Die italienischen Alpinisten sind nicht die Ersten, bei denen die Alarmglocken läuten. Im Mai 2011 haben zehn französische Verbände im Alpinbereich (darunter die Betreiber von Berghütten, der Bergführerverband und der französische Alpenverein) gemeinsam ein Manifest in die Welt gesetzt, in dem sie unter anderem den freien Zugang zu den Bergen als Prinzip festhalten, an dem sie sich orientieren wollen. Die Initiative der französischen Bergsportgemeinde steht im Zusammenhang mit den Entwicklungen am Montblanc, der immer mehr Alpinisten – wie auch solche, die gerne welche wären – anzieht. Durch den Massenansturm auf den höchsten Berg Westeuropas sind in den letzten Jahren vermehrt Rufe nach Zugangsbeschränkungen laut geworden, die in Frankreich kontrovers diskutiert werden.

    Ein normatives Chaos
    Ist es tatsächlich so, wie es die Reaktionen in Italien und Frankreich suggerieren, dass man sich heute in den Bergen weniger frei bewegen kann als früher? Und wenn ja, warum? Von König Ludwig von Bayern, der im 19. Jahrhundert lebte, stammt das geflügelte Diktum «Auf den Bergen wohnt die Freiheit». Und auch in der Literatur sowie in Interviews mit Profibergsteigern taucht das Begriffspaar Berge/Freiheit sehr oft auf. Ehrlicherweise umschreiben solche Äusserungen vor allem ein Gefühl und haben mit der Wirklichkeit wenig zu tun; seit es Rechtsstaaten gibt, waren Berge nie ein rechtsfreier Raum.

    In der Tat lässt sich aber in den letzten Jahrzehnten eine Zunahme von Gesetzen und Verordnungen beobachten, die reglementierend in den Bergsport eingreifen. Der italienische Rechtsanwalt Carlo Bonardi hat seine Doktorarbeit über die Haftbarkeit im Alpinismus in Italien geschrieben und verfolgt die neuesten Entwicklungen auf rechtlicher Ebene genau. Sein Urteil über die letzten 20 Jahre: Die Zahl der Gesetze und Verordnungen im Alpinbereich habe in Italien massiv zugenommen – vor allem auf lokaler Ebene, was den Überblick erschwere. In einem im September 2010 erschienenen Artikel in der Zeitschrift des CAI mit dem Titel «Das Recht erobert die Berge» spricht Bonardi gar von einem normativen Chaos. Als Beispiel für die übertriebene Regulierungswut nennt er zum einen das Gesetz in Piemont, das indes in der Folge entschärft wurde. Tatsächlich besteht aber in ganz Italien seit 2003 die Pflicht zum Tragen eines LVS, allerdings nur bei bestimmten klimatischen Voraussetzungen. Zum andern verweist er auf einen Vorstoss aus dem Jahr 2010 des damaligen Direktors des italienischen Katastrophenschutzes, der das Skifahren abseits der Pisten landesweit verbieten wollte. Im Senat erlitt dieser Vorstoss Schiffbruch. Auf lokaler Ebene aber, auf dem Gebiet der Gemeinde Livigno an der Grenze zur Schweiz, ist ein Verbot des «fuori pista» kurz darauf in Kraft getreten. Für die Zunahme solcher Gesetze macht Bonardi das wachsende Bedürfnis nach Sicherheit sowie Umweltschutzmassnahmen verantwortlich.

    Intervenieren lohnt sich
    Sicherheit und Umweltschutz – auch in der Schweiz lassen sich die einschränkenden Gesetzesvorstösse der letzten Jahre im Bergsport unter diesen beiden Aspekten subsumieren. Seit Juli dieses Jahres ist die revidierte Jagdverordnung in Kraft, mittels deren die Kantone gesetzlich verpflichtet werden können, Wildruhezonen auszuscheiden, in denen zu bestimmten Zeiten (vor allem im Winter) zum Schutz der Wildtiere der Zugang für Bergsportler verboten oder eingeschränkt ist (NZZ 24. 2. 12). Völlig neu sind solche Bestimmungen nicht. Es gab bereits früher Jagdbannzonen, und der Schutz von Flora und Fauna ist seit Jahrzehnten in der Verfassung verankert. Neu ist, dass Alpinisten explizit im Visier des Gesetzgebers stehen. Noch nicht in Kraft gesetzt ist die zweite gesetzliche Massnahme, die in den letzten Monaten für Diskussionen gesorgt hat: die Risikoaktivitätenverordnung, kurz RiskV genannt. In einem ersten Entwurf stellte die neue Verordnung im Namen der Sicherheit kurzerhand sämtliche gewerbsmässig angebotenen potenziell gefährlichen Aktivitäten in gebirgigem oder felsigem Gelände sowie auf oder neben Gewässern unter Bewilligungspflicht. Auch Schneeschuhwanderungen oder Exkursionen entlang von Bächen galten plötzlich als Risikoaktivität.

    Obwohl die RiskV vor allem die Tätigkeit kommerzieller Anbieter von Exkursionen in freier Natur regeln soll, sahen sich durch die schwammige Definition vieler Begriffe auch weitere Kreise wie Erlebnispädagogen oder der Schweizer Alpenclub in der Ausübung ihrer Tätigkeit bedroht (NZZ 31. 3. 12). Aufgrund der heftigen Reaktionen ging der Bund nochmals über die Bücher, und mit Spannung wird die revidierte Verordnung erwartet, die Ende November vom Bundesrat verabschiedet werden soll.

    Auch in Italien können der CAI und die Gruppe um Alessandro Gogna erste Erfolge vorweisen. Die Sektion des CAI in der Lombardei erfuhr jüngst von einem neuen lokalen Gesetz in Vorbereitung, das es den Bürgern de facto verboten hätte, sich selbst in Gefahr zu bringen. Die Ausübung von Bergsport wäre damit zu einer Straftat geworden, wie Rechtsanwalt Bonardi erklärt. Vertreter des CAI intervenierten erfolgreich bei den Lokalbehörden, so dass die entsprechende Passage in dem Gesetz wieder gestrichen wurde.

    Er plädiere nicht für Anarchismus in den Bergen, sagt Gogna zum Abschluss der Veranstaltung in Brixen. Aber der Gesetzgeber müsse die Verhältnismässigkeit wahren und bedenken: «Sicherheit ist nicht die Antwort auf alle Probleme.»

    Andrea Kucera, Brixen


    Quelle: http://www.nzz.ch/lebensart/reisen-f...gen-1.17746562
    Zuletzt geändert von Wolfgang A.; 06.11.2012, 10:07. Grund: Pressetext ins Posting gestellt
    Kaklakariada

  • #2
    AW: Freiheit in den Bergen?

    Ja....
    Ich wurde letztens von ´nem Polizisten im Karwendel angeschissen, dass ich im Wald ohne Helm radfahre....

    Schrecklich, die Entwicklung....
    aber es kommt bestimmt die allgemeine Radhelmpflicht........

    Kommentar


    • #3
      AW: Freiheit in den Bergen?

      Da hamma ja in Österreich Glück, daß Präsident und Kanzler selbst Hobbybergsteiger sind (was man ja von Italien nicht behaupten kann).
      Hat eigentlich der Messner seine Stimme schon erhoben?

      Wenn es verboten sein sollte, sich selbst in Gefahr zu bringen, dann darf man ja gar nicht mehr geboren werden .
      Brauchst eh nur do auffi

      Kommentar


      • #4
        AW: Freiheit in den Bergen?

        Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.

        Benjamin Franklin
        Zuletzt geändert von fischn; 06.11.2012, 22:17.

        Kommentar


        • #5
          AW: Freiheit in den Bergen?

          Zitat von fischn Beitrag anzeigen
          Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.

          Benjamin Franklin
          sehr wahr!!!

          Kommentar


          • #6
            AW: Freiheit in den Bergen?

            Zitat von torres Beitrag anzeigen
            Ja....
            Ich wurde letztens von ´nem Polizisten im Karwendel angeschießen, dass ich im Wald ohne Helm radfahre..
            Müssen die jetzt auch schon im Wald auf Streife gehen?
            Brauchst eh nur do auffi

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            • #7
              AW: Freiheit in den Bergen?

              Zitat von kare Beitrag anzeigen
              Gesetzlicher Rundumschlag
              Für eine Gruppe von italienischen Alpinisten um den legendären Himalaja-Erstbesteiger und Publizisten Alessandro Gogna ist dieser Fall symptomatisch für die schleichende Verrechtlichung des Bergsports in Italien und die in ihren Augen ausufernden Sicherheitsbestimmungen, welche die Bewegungsfreiheit in den Bergen einengen. Sie beschlossen deshalb, gegen diese Entwicklung vorzugehen. Mitte Oktober haben Gogna und seine Mitstreiter in Zusammenarbeit mit dem Italienischen Alpenklub (CAI) ein «Observatorium für die Freiheit in den Bergen» gegründet, und am «International Mountain Summit» von vergangener Woche in Brixen in Südtirol stellten sie ihre Initiative an einem Kongress zum Thema Freiheit erstmals vor.

              Ihr Ziel sei, erklärt Gogna im Gespräch, die Rechtslage in Italien zu beobachten, um künftig rechtzeitig reagieren zu können, wenn irgendwo im Land ein neues Gesetz erlassen werde. Oftmals würden solch einschränkende Gesetze von Leuten geschrieben, die keine Ahnung von Bergsport hätten und deshalb im Namen der Sicherheit zu einem Rundumschlag ausholten. In Piemont etwa hätten die Behörden nicht einmal daran gedacht, dass in einem Gesetz über die Pflicht zum Tragen eines LVS zumindest angegeben werden muss, ab welcher Hangneigung LVS obligatorisch seien. In flachem Gelände könnten sich schliesslich gar keine Lawinen lösen.

              Die italienischen Alpinisten sind nicht die Ersten, bei denen die Alarmglocken läuten. Im Mai 2011 haben zehn französische Verbände im Alpinbereich (darunter die Betreiber von Berghütten, der Bergführerverband und der französische Alpenverein) gemeinsam ein Manifest in die Welt gesetzt, in dem sie unter anderem den freien Zugang zu den Bergen als Prinzip festhalten, an dem sie sich orientieren wollen. Die Initiative der französischen Bergsportgemeinde steht im Zusammenhang mit den Entwicklungen am Montblanc, der immer mehr Alpinisten – wie auch solche, die gerne welche wären – anzieht. Durch den Massenansturm auf den höchsten Berg Westeuropas sind in den letzten Jahren vermehrt Rufe nach Zugangsbeschränkungen laut geworden, die in Frankreich kontrovers diskutiert werden.

              Ein normatives ChaosTatsächlich besteht aber in ganz Italien seit 2003 die Pflicht zum Tragen eines LVS, allerdings nur bei bestimmten klimatischen Voraussetzungen.
              ??? Woher soll man sowas wissen ???

              Italien ist auch unter Gleitschirmfliegern für seine "interessante" Gesetzgebung bekannt. Ich kenne Fälle bei denen nach der Landung einfach mal die komplette Ausrüstung eingezogen und abstruse Strafen aufgrund irgendwelcher Gesetze verhängt wurden.
              Sich mit Rechtsmitteln wehren? Solang es nicht in Südtirol ist (da ist mir sowas allerdings auch nicht bekannt) scheiterts schon an der Sprachbarriere und dem bekannt effizienten italienischen "Rechtssystem".
              Zuletzt geändert von Wolfgang A.; 07.11.2012, 10:34. Grund: Kennzeichnung des Zitats ergänzt
              Wie schallts von der Höh? ... Hollaröhdulliöh!

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              • #8
                AW: Freiheit in den Bergen?

                Ist ja alles eine Frage der Versicherungen. Wann wird noch was bezahlt. Aber wenn jetzt immer mehr Regelungen zur "Sicherheit" auftauchen, -ist ja nicht nur in den Bergen so- dann müssten ja die Versicherungsbeiträge, auf Grund verminderten Risikos und dadurch weniger schwere Verletzungen, sinken.

                In 20 Jahren wird in der Volksschule zum Radfahrführerschein der Outdoorfürerschein eingeführt. Überall dort wo die asphaltierten Straßen aufhören wird ein Kontrolleur aufgestellt der die Scheine kontrolliert und Zeitpunkt von kommen und Gehen notiert...

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                • #9
                  AW: Freiheit in den Bergen?

                  Zitat von Guru Beitrag anzeigen
                  Müssen die jetzt auch schon im Wald auf Streife gehen?
                  Gehen? Nö.
                  Im Wagen fahren.... Obwohl die Einsätze im Naturschutzgebiet hätte man zu Fuß oder zu Pferd oder zu Rad regeln können.. da wären die aber fit...& hätten dann vielleicht auch nicht so gerne den Helm auf

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                  • #10
                    AW: Freiheit in den Bergen?

                    Noch wahrscheinlicher wird die eigenverantwortliche Verfügung sein (ähnlich wie es jetzt schon die Patientenverfügung gibt):
                    Um sich dubiosen Gesetzen zu entziehen, hinterlegt man, bevor man eine Tour antritt, am Ausgangsort eine schriftlich Verfügung, dass man - falls man abgängig ist oder von einer Lawine verschüttet wird etc. - NICHT gerettet werden will. Dann braucht man kein LSV, keine Bergrettung, keinen Hubschrauber etc.
                    Artis

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                    • #11
                      AW: Freiheit in den Bergen?

                      Zitat von chris8409 Beitrag anzeigen
                      Ist ja alles eine Frage der Versicherungen. Wann wird noch was bezahlt. Aber wenn jetzt immer mehr Regelungen zur "Sicherheit" auftauchen, -ist ja nicht nur in den Bergen so- dann müssten ja die Versicherungsbeiträge, auf Grund verminderten Risikos und dadurch weniger schwere Verletzungen, sinken.
                      Ich glaub eher, daß die Auszahlungen sinken werden, weil ja bald alles als Fahrlässigkeit betrachtet werden kann.
                      Das Ganze riecht irgendwie auch nach einem versteckten "Bankenrettungspaket" für Versicherungen.

                      Weiters gibts immer mehr Möglichkeiten, ein Bußgeld zu kassieren. Zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt wieder einmal Raub dazu.
                      Brauchst eh nur do auffi

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                      • #12
                        AW: Freiheit in den Bergen?

                        Zitat von Guru Beitrag anzeigen
                        Ich glaub eher, daß die Auszahlungen sinken werden, weil ja bald alles als Fahrlässigkeit betrachtet werden kann.
                        Das Ganze riecht irgendwie auch nach einem versteckten "Bankenrettungspaket" für Versicherungen.

                        Weiters gibts immer mehr Möglichkeiten, ein Bußgeld zu kassieren. Zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt wieder einmal Raub dazu.
                        Das glaub ich auch dass bald alles als fahrlässig gewertet wird, nur dass unsere lieben Versicherungen einen Weg haben nicht auszuzahlen. Nur bei der "Zinsanpassung" sinds die ersten die die Beiträge erhöhen. Aber auch die Ersten die jede Auszahlung anfechten.

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                        • #13
                          AW: Freiheit in den Bergen?

                          Zitat von torres Beitrag anzeigen
                          Ja....
                          Ich wurde letztens von ´nem Polizisten im Karwendel angeschießen, dass ich im Wald ohne Helm radfahre....

                          Uns in Österreich gehts da besser - wir werden wenigstens nicht angeschossen.

                          Aber bei uns wirst angeschissen, wenn`st im Wald mit Helm oder ohne Helm radelst
                          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Freiheit in den Bergen?

                            Zitat von Bassist Beitrag anzeigen

                            Aber bei uns wirst angeschissen, wenn`st im Wald mit Helm oder ohne Helm radelst
                            das schon, aber zuerst darfst du (dir) nix scheissen, damit du angeschissen werden kannst - sogesehen gleicht es sich wieder aus
                            Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                            ein Mensch (E. Kästner)

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Freiheit in den Bergen?

                              Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
                              Aber bei uns wirst angeschissen, wenn`st im Wald mit Helm oder ohne Helm radelst
                              mit Helm auch schon.......

                              Gut dass ich nix darüber weiß, kann ich weiter in Tirol bike & hike machen.....

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