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Wie finde ich heraus, wo ein Wildschutzgebiet ist?

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  • Wie finde ich heraus, wo ein Wildschutzgebiet ist?

    Hi,
    Frage steht eigentlich im Titel. Gibt es tatsächlich keine öffentlich zugängliche Datenbank über Wildschutzgebiete? Wie soll ich mich dann daran halten?
    Ist es eigentlich erlaubt ungültige Taferl aufzuhängen?

  • #2
    AW: Wie finde ich heraus, wo ein Wildschutzgebiet ist?

    Optimal wäre wohl eine kartographische Darstellung wie für die schweizerischen Wildruhezonen.
    Gibt's aber, wie schon (glaube ich) in einem anderen Thread diskutiert, bei uns nicht

    lg
    Norbert
    Meine Touren in Europa
    ... in Italien
    Meine Touren in Südamerika
    Blumen und anderes

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    • #3
      AW: Wie finde ich heraus, wo ein Wildschutzgebiet ist?

      Zitat von leichti Beitrag anzeigen
      Ist es eigentlich erlaubt ungültige Taferl aufzuhängen?

      Ich vermute eher schon.
      "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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      • #4
        AW: Wie finde ich heraus, wo ein Wildschutzgebiet ist?

        diese Frage habe ich mir auch schon gestellt, gleich jener welchen Jagdreon ich wohl durchquere

        eine onlinekarte von Güterwegen suchte ich bisher vergebens
        so weit woar i no nie

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        • #5
          AW: Wie finde ich heraus, wo ein Wildschutzgebiet ist?

          Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen

          Ich vermute eher schon.
          Warum ist die Frage lustig?
          Da hat jemand einen kompletten Bergrücken mit einer Mischung aus diesen Tafeln gesperrt. Das die erste ignoriert werden kann ist klar, das Wildschutzgebiet aber nicht. Von den befristeten forstrechtlichen Sperrgebietstaferl hängen etwa 5 im Abstand von jeweils 10 Metern. Zur Sicherheit ist auch noch ein Absperrband gespannt.

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          • #6
            AW: Wie finde ich heraus, wo ein Wildschutzgebiet ist?

            ob die Straße wohl offen ist
            Angehängte Dateien
            Zuletzt geändert von auon; 01.02.2015, 15:47.
            so weit woar i no nie

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            • #7
              AW: Wie finde ich heraus, wo ein Wildschutzgebiet ist?

              Die Frage ist lustig weil ungültige Taferl ja ohnehin getrost ignoriert werden können.
              Was forstliche Sperrgebiete angeht, so würde ich da schon aufpassen. Meistens sind da nämlich Baustellen oder die Holzernte ist gerade im Gange. So oder so - eine solche Sperre muss ihre Berechtigung haben. Unbefristete forstl. Sperrgebiete sind äußerst selten (Christbaumzucht oder andere Sonderkulturen, Wald in Nähe des Wohnhauses des Besitzers) in diesem Falle müsste aber eine Umgehung möglich gemacht werden. Eine befristete Sperre darf der Waldbesitzer selbst machen, sofern diese jedoch eine Dauer von vier Monaten übersteigt, braucht er eine behördliche Genehmigung. Was aber beim unteren Photo sicher nicht passt ist, dass kein Zeitraum angegeben wird. Gem. Forstgesetz muss bei befristeten Sperren Beginn und Ende auf oder unter der Hinweistafel bekannt gegeben werden.
              Sollte der Verdacht bestehen, dass die Sperre nicht rechtens ist, hat man als Einzelperson aber wenig Möglichkeiten bei der Behörde direkt eine Zulässigkeitsprüfung zu beantragen. Man kann a) zur Gemeinde gehen, dort sein Leiden vortragen und diese stellt dann den Antrag oder b) zum Fremdenverkehrsbüro und dort selbiges machen.
              Was die, aus deiner Sicht, übertriebene Absicherung angeht - so geht der Waldbesitzer hier halt auf Nummer sicher, das passt schon.

              Zu den Wildschutztaferl: Das fällt glaube ich, unters Jagdrecht. Da Österreich 9 Bundesländer hat, variiert dieses natürlich entsprechend. Meiner Erfahrung nach sind solche vermeintlichen Wildschutzgebiete nicht genehmigt und eher Wünsche vom örtlichen Jäger, denn wirkliche Sperrgebiete.
              Zuletzt geändert von Fritz_Phantom; 01.02.2015, 15:51.
              "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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              • #8
                AW: Wie finde ich heraus, wo ein Wildschutzgebiet ist?

                Sollte der Verdacht bestehen, dass die Sperre nicht rechtens ist, hat man als Einzelperson aber wenig Möglichkeiten

                nach diesen Möglichkeiten suchen wir
                so weit woar i no nie

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                • #9
                  AW: Wie finde ich heraus, wo ein Wildschutzgebiet ist?

                  Zitat von auon Beitrag anzeigen
                  Sollte der Verdacht bestehen, dass die Sperre nicht rechtens ist, hat man als Einzelperson aber wenig Möglichkeiten

                  nach diesen Möglichkeiten suchen wir
                  Hier der genaue Gesetzestext, wer denn einen Antrag auf Rechtmäßigkeitsprüfung stellen darf:

                  [...]
                  (4) Antragsberechtigt im Sinne des Abs. 1 Z 2 sind

                  a)

                  die Gemeinde, in der die gesperrte Fläche liegt,

                  b)

                  die nach den landesgesetzlichen Vorschriften zur Wahrnehmung der Interessen des Fremdenverkehrs berufene Stelle,

                  c)

                  Organisationen, deren Mitglieder bisher die gesperrte Fläche regelmäßig begangen haben,

                  d)

                  der Waldeigentümer.

                  [...]
                  "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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                  • #10
                    AW: Wie finde ich heraus, wo ein Wildschutzgebiet ist?

                    Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
                    Die Frage ist lustig weil ungültige Taferl ja ohnehin getrost ignoriert werden können.
                    Was forstliche Sperrgebiete angeht, so würde ich da schon aufpassen. Meistens sind da nämlich Baustellen oder die Holzernte ist gerade im Gange.
                    Die Frage war eher, warum so etwas keine Verwaltungsstrafe nach sich zieht. Kann mich ja auch nicht als Polizist verkleiden und so tun als ob... In dem konkreten Fall liegt die "Ernte" aber schon ein paar Jahre zurück Ein großer Schlag. Eventuell Jungwald, dafür gebe es aber andere Taferl?

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                    • #11
                      AW: Wie finde ich heraus, wo ein Wildschutzgebiet ist?

                      für die Schweiz wurde uns dieses Jahr schon diese Website ans Herzgelegt: http://www.wildruhezonen.ch/ da wir beobachtet wurden, wie wir (wirklich!) aus Versehen in ein Wildschutzgebiet geraten sind.

                      für Bayern sind in den aktuellen Alpenvereins-Skitourenkarten alle Zonen eingezeichnet (geht auch ins Tiroler und Salzburger Gebiet rein)

                      ich denke, wenn man interessiert ist, findet man es auch raus, egal ob Internet oder auf Papier
                      Kaklakariada

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                      • #12
                        AW: Wie finde ich heraus, wo ein Wildschutzgebiet ist?

                        Ja, die Taferln, da hab ich auch schon öfters drüber nachgedacht:
                        Im Steiermärkischen Jagdgesetz
                        http://www.agrar.steiermark.at/cms/d...Jagdgesetz.pdf
                        steht dazu folgendes:
                        §51 (3) Der Jagdberechtigte hat Wildschutzgebiete mit Hinweistafeln ausreichend zu kennzeichnen und die Hinweistafeln, auf denen die zeitliche Begrenzung der Sperre ersichtlich ist, nach Beendigung der Sperre unverzüglich zu entfernen. Das Bestehen von Wildschutzgebieten ist außer in der "Grazer Zeitung Amtsblatt für die Steiermark" auch an den Amtstafeln der Bezirksverwaltungsbehörde und der betroffenen Gemeinde unter genauer Anführung der zeitlichen und örtlichen Begrenzung der Sperre kundzumachen.

                        Die amtliche Kundmachung der zeitlichen Sperre schaut dann beispielsweise so aus:
                        http://www.grazerzeitung.at/gz/2010/gz_13/gz_13_12.html
                        Die zeitliche Sperre für das Wildschutzgebiet der Raufußhühner wird vom 1. April bis 30. September jeden Jahres festgesetzt.
                        Die zeitliche Sperre wird bis zum Jahr 2030 befristet.


                        Die Taferln, die der Liechtenstein aufhängt, sehen dann so aus:

                        Die Befristung ist angegeben mit Datum, aber ohne Jahreszahl.
                        Laut obigem Beispiel der amtlichen Kundmachung wird aber von der BH schon auch eine zeitliche Befristung (2030) festgelegt, wo dann wohl neu beantragt werden muss.
                        Aber vielleicht gilt das ja für den Liechtenstein nicht, der hat das Wildschutzgebiet solange die Republik besteht. Und wenn dann die Monarchie folgt, ists endlich wieder so, wie sie es jetzt schon gerne hätten, die Hochwohlgeborenen.

                        LG Hans
                        Nach uns die Sintflut.

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                        • #13
                          AW: Wie finde ich heraus, wo ein Wildschutzgebiet ist?

                          Danke Hans!
                          Kann ich eine Tafel wie ich sie oben gepostet habe ignorieren, da kaum/nicht lesbar? Nicht dass ich vor habe dort künftig zu provozieren, gibt (daweil noch) genug andere Tourenmöglichkeiten

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                          • #14
                            AW: Wie finde ich heraus, wo ein Wildschutzgebiet ist?

                            Diese Frage hab ich mir schon öfters gestellt, wurde aber nirgendwo fündig. Nur ist es halt so: Wenn ich (guten Willens!) daheim keine Informationen kriege und zwei Stunden zum Tourenziel fahre, dann ziehe ich das Ding auch durch...
                            Ebenfalls, wenn ich schon kilometerweit einen Graben rein bin und dann steht dort auf einmal so ein hübsches Taferl.

                            So ist das z.B. im Autal westlich des Bruderkogels (Triebener Tauern)

                            Verblüfft war ich in Kleinsölk/Sagschneider über das völlig abgesperrte Untertal Richtung Tuchmoaralm und Hubenbauertörl.
                            Hier gibt es gleich nach dem Parkplatz links und rechts eine Tafel:Befristetes Sperrgebiet! Ohne Angabe der Frist, habe ich sie natürlich ignoriert.

                            Lustig ist das auch im Seifriedingtal bei Mößna/St. Nikolai im Sölktal. Nach Überschreitung des NW-Kammes zum Unholdingspitz und Tischfeldspitz bin ich (nichts ahnend)nach Nordosten in ein Kar Richtung Seifriedingtal abgefahren.Weiter unten hab ich dann die Forststraße befahren und stand dann ohne jede Ausweichmöglichkeit vor einem hohen Wildzaun. In der Folge hab ich ihn zwei Mal überklettert. Was wäre mir übrig geblieben?

                            Eine tolle Ankündigung einer Sperre findet sich auf www.bergsteigen.com in einer Routenbeschreibung. Dort steht:
                            "Achtung! Die Südwand des (Grundlseer Reichenstein) ist von September bis Mai zum Klettern gesperrt!"
                            Die drei Monate "geduldete Kletterfrist" kann man sich auf der Zunge zergehen lassen.
                            Diese Sperre ist nirgendwo, selbst per Tafel vor Ort, ersichtlich und außerdem ein einziger Witz:
                            Wer bitte wird freiwillig im Hochsommer eine der höchst anstrengenden Routen in einer prallen Südwand klettern?

                            Wie auch immer, Wildschutzgebiete lassen sich auf keiner noch so einschlägigen "Jagerwebsite" finden und - eigentlich bin ich manchmal recht froh drüber...

                            LG

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