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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Traunstein - Neue Regelung für Kletterrouten

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  • Traunstein - Neue Regelung für Kletterrouten

    Quelle: http://www.nachrichten.at/oberoester...;art71,2185442

    Vögel haben Vorrang

    Bei zwei Besprechungen in Linz und Gmunden, an denen Vertreter des Landes Oberösterreich, der Vogelkundler Norbert Pühringer, Gmundens Vizebürgermeister Wolfgang Schlair (VP), der Gmundner Bergrettungs-Einsatzleiter Wolfgang Socher, Abgesandte von Naturfreunden, Alpenverein, Wildbach- und Lawinenverbauung sowie von den Österreichischen Bundesforsten als überwiegende Grundeigentümer teilnahmen, kam in Kurzform folgende Vereinbarung heraus: Im Naturschutzgebiet Traunstein können die bestehenden Klettertouren weiter genutzt werden. Ausnahmen bilden 14 Routen in der dem Laudachsee zugewandten Katzenstein-Nord- und -Nordwestwand, die ebenso als Vogelschutzbereich eingestuft ist wie die dem Traunsee zugewandte Westwand am Brandkogel. Diese Touren sollen im kommenden Herbst rückgebaut werden – eine Maßnahme, die bereits mit den jeweiligen Erschließern abgestimmt wurde. Für allfällige künftige neue Klettertouren ist ein Ansuchen an die Naturschutzbehörde notwendig.

    Auf der klettertechnisch weniger interessanten Südostseite des Traunsteins, vom Sulzkogel bis zum Ostgrat, soll auf Wunsch des Grundeigentümers Bundesforste freiwillig auf das Klettern bzw. Erschließen verzichtet und dies auch unter den Kletterern so kommuniziert werden. Die beiden neuen Routen am Sulzkogel oberhalb des Pionierbankerls am Naturfreundesteig sollen abgebaut werden, da sie sich in dem kritischen Bereich befinden. Dieser Schritt gilt als Zugeständnis der Kletterer an die Grundeigentümer, um zukünftige Konflikte zu verhindern.

  • #2
    AW: Traunstein - Neue Regelung für Kletterrouten

    Routen abbauen? Ansuchen an die Naturschutzbehörde bei Neuerschließungen?
    Der ganze Text mutet etwas gnädig an, etwa so, dass Kletterer froh sein müssen, dort überhaupt noch sein zu dürfen.
    Regelwerk im alpinen Gelände? Zumindest seltsam...
    Von Wegefreiheit mal ganz abgesehen...
    Bei allem Verständnis für Vogelschutz - aber ganzjährig?
    Der Verdacht erhebt sich da sehr deutlich, dass Vogelschutz nur vorgeschoben wird und im Hintergrund ganz andere Interessen lauern.
    Immerhin wird ja im Traunsteingebiet mit Bikern auch nicht gerade zimperlich verfahren und diese wo immer nur möglich ausgesperrt...

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    • #3
      AW: Traunstein - Neue Regelung für Kletterrouten

      Also ich kenn den Traunstein nur vom rauf- und runtergehen.
      Könnte vielleicht einer der detailiert Ortskundigen kurz eine Bewertung abgeben, ob das eine vernünftige Lösung ist oder eher nicht.
      La lutte elle-même vers les sommets suffit à remplir un cœur d'homme.
      [Le Mythe de Sisyphe, Albert Camus, 1942]

      Kommentar


      • #4
        AW: Traunstein - Neue Regelung für Kletterrouten

        Zitat von tauernfuchs Beitrag anzeigen
        Routen abbauen? Ansuchen an die Naturschutzbehörde bei Neuerschließungen?
        Der ganze Text mutet etwas gnädig an, etwa so, dass Kletterer froh sein müssen, dort überhaupt noch sein zu dürfen.
        In Deutschland ist der Vogelschutz der größte Feind des Kletterers. Wenn man sich beispielsweise die Liste der gesperrten Felsen und Klettergebiete in Niedersachen anschaut, das nicht gerade mit besonders vielen Klettergebieten gesegnet ist:
        Dauerhaft
        Temporär

        Ich hoffe, der Wahnsinn fängt nicht auch in Österreich an. Das perfide ist, dass nicht nur Felsen gesperrt werden, an denen seltene Vögel brüten, sondern auch solche, an denen sie es nicht machen. Sie könnten dort ja vielleicht in Zukunft irgendwann einmal brüten.
        "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

        https://www.instagram.com/grandcapucin38/

        Kommentar


        • #5
          AW: Traunstein - Neue Regelung für Kletterrouten

          Zitat von bergsteirer Beitrag anzeigen
          Also ich kenn den Traunstein nur vom rauf- und runtergehen.
          Könnte vielleicht einer der detailiert Ortskundigen kurz eine Bewertung abgeben, ob das eine vernünftige Lösung ist oder eher nicht.
          )
          Es gibt sicher bessere Gebietskenner als mich. Aber um eine "Carpe Diem" am Katzenstein (500 m, mittlere Schwierigkeiten, gute Absicherung) ist es auf jeden Fall schade. Sulzkogel: Naja, max 3 Seillängen (geschätzt) bei dafür doch recht ausgiebigem Zustieg --> die großen Massen wird das ohnehin nicht anziehen (kenne aber weder die Routen, noch Topos davon). ... Alles was weiter Richtung Ostgrat liegt hab ich noch nie mit einem Klettererblick angesehen.


          Die Rechtsgrundlage für die Rückbauten / ganzjährigen Sperrungen verstehe ich aber dennoch nicht. https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFa...ummer=20000721 Da steht unter §2, dass "das Betreten, ausgenommen im Rahmen von Sportveranstaltungen" gestattet sei. Wenn mich recht erinnere, ist alpines Klettern und Erschließen, sofern es nicht systematisch geschieht (--> keine Klettergärten), ein Betreten im Sinne des freien Wegerechts. Nirgends in dieser Verordnung scheint ein Wegegebot auf. Wenn es um den Vogelschutz geht, so würden, wie bereits der tauernfuchs anklingen lässt, wohl temporäre Sperren ausreichen. Gibts ja auch in anderen, wesentlich bedeutenderen, Klettergebieten und funktioniert im großen und ganzen (Siehe z.B. GBL).
          Zuletzt geändert von schrutkaBua; 24.03.2016, 16:58.
          ----

          Kommentar


          • #6
            AW: Traunstein - Neue Regelung für Kletterrouten

            Eine richtige Rechtsgrundlage für dieses "Arrangement" scheint es wohl nicht zu geben. Solche Maßnahmen sehe ich aber als gefährliche Basis für weitere Sperr-Willkür an, die nicht einfach widerspruchslos hingenommen werden sollte.
            Wie man als Routen- Erschließer einfach einen Rückbau hinnehmen kann, erschließt sich mir auch nicht...
            Im Traunsteingebiet dürfen ja auch keine Radler Richtung Maieralm, Karbach etc. rein, auch hier ist völlig unverständlich wen das stören sollte...
            Die wahren Hintergründe wären interessant...

            Kommentar


            • #7
              AW: Traunstein - Neue Regelung für Kletterrouten

              Im Traunsteingebiet dürfen ja auch keine Radler Richtung Maieralm, Karbach etc. rein, auch hier ist völlig unverständlich wen das stören sollte...
              Die wahren Hintergründe wären interessant...


              Obwohl mit der Ersten Republik Adelstitel und angeblich auch die Hegemonialansprüche der Titulare abgeschafft wurden findet sich in der Jägerschaft der letzte Vertreter jener Herren.
              Es geht aber, wie gerade wir Berggeher besser als die meisten anderen wissen und immer wieder erleben müssen, nicht so sehr um die vorgeschobenen Interessen der Bewahrung von Natur und des Rehleinschutzes sondern um ein ziemlich primitives Territorialverhalten: Da kommt uns keiner rein der nicht zu uns gehört...
              Wer lieb fragt bekommt wohl für seinen LandRover eher eine Ausnahmegenehmigung als für das Mountainbike. Ich denke da etwa an's Blühnbachtal oder die Grüne Mark.

              Wer sich mal mit den Erfahrungen des Hermann v. Barth vor 150 Jahren beschäftigt muß leider erkennen, daß sich da im Grundsatz nicht gar so viel getan hat.

              Kommentar


              • #8
                AW: Traunstein - Neue Regelung für Kletterrouten

                " eine Maßnahme, die bereits mit den jeweiligen Erschließern abgestimmt wurde. "
                .
                auch interessant... rufen dann die adeligen einen an und bieten geld, rennpferde, oder die tochter zur heirat ?
                ich vermute dahinter eine jahrhundertelange tradition zur aufbesserung des inzestös verseuchten genpools..
                die schneidigsten kletterer (erschliesser) werden anhand der von ihnen erstbegangenen routen ausgesucht
                dann mit den bleichen blaublütigen töchtern gekreuzt und die routen wieder abgebaut..

                im höllengebirge wird mir alten kommunisten dass weniger passieren..
                fast alles im staatsbesitz.. aber vielleicht krieg ich einen betriebsratsposten für
                die gemsenpopulation da oben angeboten..
                .
                und nachdem ich von den angesprochenen routen auch kaum welche kenne..
                würd ich sagen dass die das einheimische stillschweigen im gmunden noch ziemlich gut funkt..
                aber wir mühlviertler schicken die linzer ja auch noch immer ins falsche rodltal..

                but i see direct lines

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                • #9
                  AW: Traunstein - Neue Regelung für Kletterrouten

                  @fleisch treffend ironisch formuliert
                  Merkwürdigerweise regt sich auch kein Widerspruch. In diesen Konsens waren doch immerhin auch Stellen wie ÖAV, NTV und Bergrettung involviert. Wäre schon interessant, wie man diese Stellen „überzeugen“ konnte, ganzjährigen Sperren zuzustimmen und damit einer Salamitaktik der Beschneidung des Wegerechts Tür und Tor zu öffnen.

                  Weitere Fragen:
                  Wie weit ist so eine Vereinbarung rechtsverbindlich? Um nicht missverstanden zu werden: Ich muss wirklich nicht während der Brutzeit irgendeines geschützten Vogels neben seinem Nest vorbeiklettern. Da kann ich durchaus warten bis er das restliche Jahr über nicht da ist.
                  Aber diese Sperren sind ja nicht temporär.
                  Mache ich mich strafbar, wenn ich (selbst außerhalb der kritischen Zeiten) dort klettere?
                  Die „Vereinbarung“ ist ja keine Empfehlung sondern wird direkt als Verbot formuliert.

                  Als Erschließer zahlreicher Kletterrouten beschäftigt mich des Weiteren die Frage, wie man einen Kletterer zum Rückbau seiner Route „überredet“. Mit einem temporären freiwilligen Verzicht hätte ich schon umgehen mögen, aber mit einem Rückbau…
                  Eine Kletteroute einzurichten ist nicht nur viel Arbeit, es ist auch ein kreativer Akt. Sein Werk verwirft man nicht einfach.

                  Neugierig, wo diese Route Carpe Diem verläuft (sie selbst zu klettern, ist mir leider zu schwer), sehe ich, dass sie eigentlich direkt über dem Laudachsee liegt.
                  Einem Gebiet also, das kaum je eines Menschen Fuß betritt, so lauschig ruhig, dass man selbst die Regenwürmer unter der Erde rumoren hören kann. Verständlich, dass hier ein Seilkommandoruf jeden Vogel in Trancestarre versetzen muss.
                  Oder versetzt er andere Wesen in diese…?

                  Eigentlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es hier im Forum niemanden gibt, der nähere Umstände kennt. Aber wahrscheinlich sind diese top secret...

                  Lg

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                  • #10
                    AW: Traunstein - Neue Regelung für Kletterrouten

                    Für mich als ökologischen Gutachter, Kletterer (und auch Routenerschließer) ist das natürlich ein hochinteressantes Thema.
                    Grundsätzlich denke ich, dass eine Einschränkung des Klettersports durch Vogelschutz gerechtfertigt ist, wenn dadurch tatsächlich populationswirksame Effekte erreicht werden können. In außeralpinen Regionen (wie dem erwähnten Beispiel aus Niedersachsen) sind Felsen grundsätzlich sehr seltene Lebensräume. Ich war zufällig letzten Sommer dort auf der Durchreise beim Klettern und musste feststellen, dass in Ermangelung größerer Mengen lohnenden Fels dort scheinbar jeder Schrofen erschlossen ist. Wenn es da nun keinerlei Einschränkung gäbe, würde das dazu führen, dass es im ganzen Bundesland bald keinen Schrofen mehr gibt, der nicht beklettert wird, was dann definitiv eine Auswirkung auf die Populationen von auf Felsen angewiesenen Arten hätte. Das sind natürlich nicht nur Vögel, sondern z.B. auch Kräuter, Moose, Säugetiere (Insb. Fledermäuse). Es ist ein durch repräsentative Demokratie umgesetzter gesellschaftlicher Konsens, dass es wünschenswert ist, dass bestimmte Arten in einer Region vorkommen. Demensprechend sind deren Lebensräume zu schützen. Das geht dann auch über die Interessen des Klettersports. Dass die Umsetzung in Niedersachsen nicht gerade im Stil eines konstruktiven inklusiven Prozesses erfolgt ist ist eine andere Sache (Viele lohnende Felsen wurde hier gesperrt, während unspäktakuläre vertikale Schutthaufen weiter beklettert werden dürfen), ist allerdings eine ganz andere Sache.
                    Zurück zum Thema: In den Oberösterreichischen Alpen ist die Situation dann allerdings eine ganz andere, als in Norddeutschen Mittelgebirgen. Hier ist Fels in großem Umfang vorhanden und es wird immer ausreichend Bereiche geben, die (relativ) ungestört sind. Wenn ein Fels zum Klettergarten wird, oder eine sonnige Plaisirtour mit vielen Bohrhaken eingerichtet wird ist in diesem Bereich natürlich im ökologischen Sinne Tabula Rasa. Aber durch die große Menge an ungestörtem Fels in der Umgebung sind die Populationswirksamen Auswirkungen der Kletternutzung eines Felsens als nicht erheblich einzustufen. Beschädigungsverbote der Fortpflanzungs- und Ruhestätten bestimmter Arten, bzw. Störungsverbote könnten meiner Meinung anch auch durch eine zeitliche Beschränkung des Kletterns an Habitatfelsen gut eingehalten werden, so wie das ja auch schon vielfach praktiziert wird.
                    Eigentlich sollte das wohl auch den zuständigen Behörden klar sein...könnte also durchaus sein, dass da die Jägerschaft effektiv Lobbyarbeit geleistet hat.

                    Zu beachten ist aber auf jeden Fall auch, dass es sich um ein NSG handelt, wo der Klettersport auf die Tolleranz des Naturschutzes angewiesen ist und da eigentlich auch nicht viel zu melden hat. Nur kenne ich sonst eigentlich kaum Beispiele aus dem Österreichischen Alpenraum, wo das auch exekutiert wird.

                    Hier der entsprechende Auszug aus dem Oberösterreichischen Gesetz:

                    § 25
                    Naturschutzgebiete
                    (1) Gebiete,
                    1.
                    die sich durch völlige oder weitgehende Ursprünglichkeit oder Naturnähe auszeichnen oder
                    2.
                    die selten gewordene Tierarten, Pflanzen oder Pflanzengesellschaften beherbergen oder reich an Naturdenkmalen sind,
                    können durch Verordnung der Landesregierung zu Naturschutzgebieten erklärt werden, wenn das öffentliche Interesse am Naturschutz alle anderen Interessen überwiegt.
                    (2) Soweit die nähere Umgebung von Gebieten im Sinn des Abs. 1 für die unmittelbare Sicherung des Schutzzweckes unbedingt notwendig ist, kann sie in das Schutzgebiet einbezogen werden.
                    (3) Die Landesregierung hat in einer Verordnung nach Abs. 1 festzulegen:
                    1.
                    die Grenzen des Naturschutzgebietes und
                    2.
                    die allenfalls zur Sicherung des Schutzzweckes notwendigen Maßnahmen.
                    (4) Die Landesregierung kann in einer Verordnung gemäß Abs. 1 bestimmte Eingriffe in ein Naturschutzgebiet - allenfalls nach Durchführung eines Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 2 bis 7 - gestatten, wenn das öffentliche Interesse an seinem Schutz nicht überwiegt. Dabei dürfen in einem Naturschutzgebiet, das gleichzeitig Europaschutzgebiet gemäß § 24 ist, nur solche Maßnahmen und Nutzungen erlaubt werden, die zu keiner wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzweckes des Europaschutzgebietes (§ 24) führen können. Sonstige Eingriffe im Sinn des § 3 Z 3 in ein Naturschutzgebiet sind verboten, es sei denn, dass sie auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder im Interesse der Sicherheit von Menschen oder zur Abwehr der Gefahr bedeutender Sachschäden vorgenommen werden müssen.
                    (5) Die Landesregierung kann im Einzelfall Ausnahmen von den Verboten bewilligen, wenn dadurch der Schutzzweck, insbesondere im Hinblick auf ein Europaschutzgebiet, nicht wesentlich beeinträchtigt wird. § 14 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden.
                    Drüben auf dem Hügel möcht' ich sein

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Traunstein - Neue Regelung für Kletterrouten

                      Ich bin aus Zufall gerade auf ein Dokument mit etwas konkreterem Inhalt zur "vereinbarten" Reglementierung für Kletterer am Traunstein gestoßen:

                      Infos-zum-Stand-Klettern-in-Naturschutzgebieten_Traunstein_16_03_2016n.pdf

                      Quelle: https://www.alpenverein.at/ried-im-i...6_03_2016n.pdf (08.08.2016, 23:41 Uhr)
                      Endlich mal ein Thema wo ich nicht zu spät, zu unwissend oder einfach zu faul bin um etwas beizutragen

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