AW: seilkiller tibloc
also, meine meinung zur frage "behelfsmäßig" od. "planmäßig":
wenn der hersteller wirklich der meinung sein sollte, dass die praktischen folgen einer benutzung seines produkts derart 'einschneidende' folgen nach sich ziehen [können], dann soll er einfach irgendwas im sinne von: "nur zur einmaligen verwendung in notfällen" od.ä. hinslichtlich solcher möglicher risiken und nebenwirkungen in den betreffenden beipacktext aufnehmen.
dinge, die ich tatsächlich mit mir am gurt herumschleppe, verwende ich gewöhnlich auch! behelfsmäßiges aufprusiken, gehört dabei zu den tätigkeiten, die ich zwar natürlich nicht besonders liebe, aber andererseits auch immer wieder (bspw. wenn sich das seil beim abziehen verklemmt) ganz selbstverständlich zum kletteralltag gehören. wäre ich von einer derartigen ganz gebräuchlichen anwendung [die man übrigens m.e. durchaus auch manchmal praktisch/realistisch üben sollte] bzw. fehlerfreien funktion des tiblocs nicht auch im konkreten fall völlig überzeugt gewesen, hätte ich ja ohnehin niemals zugelassen, dass sich eine kollegin auf diese weise in unerwartet gefahr begibt bzw. wertvolles material zerstört. es wäre übrigens sogar ein "shunt" (da hätt ma halt auch noch einen zweiten strang runter lassen müssen), ein prusikschlingerl od. auch ein "reverso³" als alternative gerätschaft zur verfügung gestanden, nur waren wir halt alle der meinung, dass es ein tibloc in der gegebenen situation und zu diesem zweck eigentlich ganz gut -- genauer gesagt: unter dieser auswahl sogar "am besten" -- tun müsste, schließlich ist er auch der betroffenen akteurin am vertrautesten vorgekommen.
mir geht's also gar nicht darum, unsere tatsächlich entscheidung bzw. genese des konkreten vorfalls in allen details zu verteidigen, sondern eher herausheben, wie unscheinbar und tückisch die beschriebenen praktischen versagensmöglichkeiten sein dürften.
also, meine meinung zur frage "behelfsmäßig" od. "planmäßig":
wenn der hersteller wirklich der meinung sein sollte, dass die praktischen folgen einer benutzung seines produkts derart 'einschneidende' folgen nach sich ziehen [können], dann soll er einfach irgendwas im sinne von: "nur zur einmaligen verwendung in notfällen" od.ä. hinslichtlich solcher möglicher risiken und nebenwirkungen in den betreffenden beipacktext aufnehmen.
dinge, die ich tatsächlich mit mir am gurt herumschleppe, verwende ich gewöhnlich auch! behelfsmäßiges aufprusiken, gehört dabei zu den tätigkeiten, die ich zwar natürlich nicht besonders liebe, aber andererseits auch immer wieder (bspw. wenn sich das seil beim abziehen verklemmt) ganz selbstverständlich zum kletteralltag gehören. wäre ich von einer derartigen ganz gebräuchlichen anwendung [die man übrigens m.e. durchaus auch manchmal praktisch/realistisch üben sollte] bzw. fehlerfreien funktion des tiblocs nicht auch im konkreten fall völlig überzeugt gewesen, hätte ich ja ohnehin niemals zugelassen, dass sich eine kollegin auf diese weise in unerwartet gefahr begibt bzw. wertvolles material zerstört. es wäre übrigens sogar ein "shunt" (da hätt ma halt auch noch einen zweiten strang runter lassen müssen), ein prusikschlingerl od. auch ein "reverso³" als alternative gerätschaft zur verfügung gestanden, nur waren wir halt alle der meinung, dass es ein tibloc in der gegebenen situation und zu diesem zweck eigentlich ganz gut -- genauer gesagt: unter dieser auswahl sogar "am besten" -- tun müsste, schließlich ist er auch der betroffenen akteurin am vertrautesten vorgekommen.
mir geht's also gar nicht darum, unsere tatsächlich entscheidung bzw. genese des konkreten vorfalls in allen details zu verteidigen, sondern eher herausheben, wie unscheinbar und tückisch die beschriebenen praktischen versagensmöglichkeiten sein dürften.
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