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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Giglachalmspitze, 2352m, Schladminger Tauern (2103)

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  • Giglachalmspitze, 2352m, Schladminger Tauern (2103)

    Auf ein Neues für die High Tech Spezialisten unter den Quizzlern.
    Gesucht ist natürlich der Rechte.

    rateberg f (2).jpg
    Zuletzt geändert von Spirit; 16.01.2008, 23:08.

  • #2
    AW: Rateberg (2103)

    Großglockner ?
    www.kfc-online.de

    Kommentar


    • #3
      AW: Rateberg (2103)

      Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
      Großglockner ?
      Witz des Tages!

      Für mich sieht das eher sehr nach Kalk aus.

      Ist dieser Gipfel über 2000m hoch?
      snowkid G.m.b.h. - Gehst mit, bist hin... *g*

      Kommentar


      • #4
        AW: Rateberg (2103)

        Zitat von Marc74 Beitrag anzeigen
        Großglockner ?
        Immerhin würde dann der Kleinglockner nach einem eigenständigen Gipfel aussehen.
        Zuletzt geändert von Spirit; 17.01.2008, 00:05.

        Kommentar


        • #5
          AW: Rateberg (2103)

          Zitat von snowkid Beitrag anzeigen

          Ist dieser Gipfel über 2000m hoch?
          Eindeutig.

          Kommentar


          • #6
            AW: Rateberg (2103)

            Zitat von snowkid Beitrag anzeigen
            Für mich sieht das eher sehr nach Kalk aus.
            Was meinst du wohl, welche Frage ich mir bei diesem Bild (im Winter oder wenigstens bei Schneelage aufgenommen) im Stillen als erste gestellt habe? ...

            Zur Grobeinordnung möchte ich daher das Revier umzäunen, erhoffe mir darauf eindeutige Antworten und verspreche zugleich, bei diesem Rätsel keine weiteren Eingrenzungsfragen mehr zu stellen.

            Ein österreichischer Gipfel,
            östlich der Tauernautobahn?

            Kommentar


            • #7
              AW: Rateberg (2103)

              Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
              Ein österreichischer Gipfel,
              östlich der Tauernautobahn?
              100% richtig

              Kommentar


              • #8
                AW: Rateberg (2103)

                Zitat von Spirit Beitrag anzeigen
                100% richtig
                Schade für den Großglockner, das war's bei diesem Rätsel dann endgültig für ihn.

                Dann versuche ich, wie versprochen , einen konkreten Tipp:
                Der höchste Gipfel der Gruppe, zu der der Rateberg gehört, hat nach der seriösesten Variante HQS 25?

                Kommentar


                • #9
                  AW: Rateberg (2103)

                  Ich glaube, der gesuchte Gipfel ist in einer kleinen Untergruppe zu suchen, deren höchster Gipfel die HQS 12 hat.

                  Ist der gesuchte Gipfel auch höher als 2100m ?
                  snowkid G.m.b.h. - Gehst mit, bist hin... *g*

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Rateberg (2103)

                    Zitat von snowkid Beitrag anzeigen
                    Ich glaube, der gesuchte Gipfel ist in einer kleinen Untergruppe zu suchen, deren höchster Gipfel die HQS 12 hat.
                    Wenn du die Untergruppe meinst, bei derem Höchsten die Zahlen in auffälliger Anordnung HQS 12 ergeben: An die habe ich auch schon gedacht, da würde der Kettencharakter stimmen.
                    Aber welcher Gipfel dann genau? Sollte (für mich) klarer werden, wenn aus der Obersteiermark die nächste Antwort vorliegt.

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Rateberg (2103)

                      Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
                      Dann versuche ich, wie versprochen , einen konkreten Tipp:
                      Konkrete Frage nach einer ganzen Gruppe.
                      Allerdings sehr elegant, daher wird dieser Eingrenzungsversuch noch geduldet.

                      Zitat von Wolfgang A Beitrag anzeigen
                      Der höchste Gipfel der Gruppe, zu der der Rateberg gehört, hat nach der seriösesten Variante HQS 25?

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Rateberg (2103)

                        Zitat von snowkid Beitrag anzeigen
                        Ich glaube, der gesuchte Gipfel ist in einer kleinen Untergruppe zu suchen, deren höchster Gipfel die HQS 12 hat.
                        Wie begründest du hier deinen Verdacht, würde mich wirklich sehr interessieren?

                        Zitat von snowkid Beitrag anzeigen
                        Ist der gesuchte Gipfel auch höher als 2100m ?
                        Um den Eingrenzungen etwas den Riegel vorzuschieben, der Rateberg ist höher als 2000m.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Rateberg (2103)

                          Zitat von Spirit Beitrag anzeigen
                          Wie begründest du hier deinen Verdacht, würde mich wirklich sehr interessieren?
                          Bin eben auch ein High Tech Spezialist !

                          Nein , erklär ich dir am Sa.

                          Zitat von Spirit Beitrag anzeigen
                          Um den Eingrenzungen etwas den Riegel vorzuschieben, der Rateberg ist höher als 2000m.
                          Das wissen wir schon seit #5.

                          In der engeren Wahl hab ich zwei Gipfel, die aber beide die HQS 12 haben.

                          Muss ich halt so fragen:
                          Hat er die HQS 12 und liegt in 2 Bundesländern?
                          snowkid G.m.b.h. - Gehst mit, bist hin... *g*

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                          • #14
                            AW: Rateberg (2103)

                            Servus Spirit,

                            ist's eine märchenhafte Schachfigur?

                            Liebe Grüße
                            Fuzzy

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                            • #15
                              AW: Rateberg (2103)

                              Zitat von snowkid Beitrag anzeigen
                              Bin eben auch ein High Tech Spezialist !


                              Zitat von snowkid Beitrag anzeigen
                              Das wissen wir schon seit #5.
                              Sorry, glatt übersehen.
                              Okay, der Berg ist über 2100m hoch.

                              Zitat von snowkid Beitrag anzeigen
                              Muss ich halt so fragen:
                              Hat er die HQS 12 und liegt in 2 Bundesländern?
                              Zuletzt geändert von Spirit; 17.01.2008, 21:21.

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