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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Große Windschar, 3041m, Rieserfernergruppe (4001)

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  • Große Windschar, 3041m, Rieserfernergruppe (4001)

    Womit ich nie gerechnet hätte, aber umso mehr freut es mich, dass auch mir die Ehre gebührt, Euch einen Jubiläums-Weihnachts-Rateberg zu präsentieren. Dafür hab ich mir gern den Kopf zerbrochen, welcher Berg würdig wäre die Nummer 4001 zu tragen.
    Herausgekommen ist dieser hier, der für mich zu einem der Schönsten in seiner Gebirgsgruppe zählt.

    Jetzt liegt es an Euch den richtigen Namen herauszufinden.
    Viel Spaß beim Raten
    Traudl

    RB-4001.jpg

  • #2
    AW: Rateberg (4001)

    ein Österreicher?
    Ich erhebe meine Augen zu den Bergen: Woher kommt mir Hilfe? Meine Hilfe ist der Herr, der Himmel und Erde erschaffen hat (Ps 121). Gipfelkreuz Seespitze (3021 m), Venedigergruppe, Osttirol.

    Weitere Themen und Berichten von mir.

    Kommentar


    • #3
      AW: Rateberg (4001)

      Ein Salzburger?

      helmut55
      Lg. helmut55

      Kommentar


      • #4
        AW: Rateberg (4001)

        könnte mir vorstellen, dass der lt. amap die Quersumme 22 hat
        www.kfc-online.de

        Kommentar


        • #5
          AW: Rateberg (4001)

          .....
          mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

          bürstelt wird nur flüssiges

          Kommentar


          • #6
            AW: Rateberg (4001)

            Der Zweithöchste seiner Gruppe????
            Gruß, Karin

            Kommentar


            • #7
              AW: Rateberg (4001)

              Da finde ich bis jetzt nichts, dem ich zustimmen könnte, nicht mal dem posting vom pivo

              Kommentar


              • #8
                AW: Rateberg (4001)

                Zitat von Traudl Beitrag anzeigen
                Womit ich nie gerechnet hätte, aber umso mehr freut es mich, dass auch mir die Ehre gebührt, Euch einen Jubiläums-Weihnachts-Rateberg zu präsentieren. Dafür hab ich mir gern den Kopf zerbrochen, welcher Berg würdig wäre die Nummer 4001 zu tragen.
                Herausgekommen ist dieser hier, der für mich zu einem der Schönsten in seiner Gebirgsgruppe zählt.

                Hallo Traudl,

                es freut uns ganz speziell, wie bundesländer- und staatenübergreifend die Gemeinschaft derer ist, die sich regelmäßig am Quizzeln beteiligen.
                Dies zu würdigen und diesmal zwei Quizteilnehmerinnen in die erste Reihe zu bitten, stand vor allem hinter der Einladung. Wie auch beim Rateberg 4000 ging sie - bedauerlicherweise - zunächst nicht von mir aus, hat aber sofort die Zustimmung aller Moderatoren gefunden.


                Wieder einmal bin ich mir nach dem Foto über das Gestein eines Rateberges nicht sicher,
                grüble zudem darüber, wie hoch er die Baumgrenze überragt.

                Daher meine Frage:
                Österreich ist für deinen Rateberg bereits ausgeschlossen.
                Steht er auch nicht in Deutschland?


                Edit:
                Mein lieber Moderatorenkollege und Freund im nördlichen Flachland hat wieder einmal zur gleichen Zeit dieselben Überlegungen wie ich angestellt - allerdings seine Schlussfolgerung viel konkreter formuliert.
                Zuletzt geändert von Wolfgang A.; 27.12.2010, 15:54. Grund: aus gegebenem Anlass Edit ergänzt :)
                Lg, Wolfgang


                Für mich ist Dankbarkeit ein Weg,
                der sowohl für den Einzelnen
                wie für die Welt zukunftsweisend ist.
                (David Steindl-Rast)

                Kommentar


                • #9
                  AW: Rateberg (4001)

                  kann es sein, dass es sich um einen Engadiner handelt ?
                  www.kfc-online.de

                  Kommentar


                  • #10
                    AW: Rateberg (4001)

                    Zitat von Wolfgang A. Beitrag anzeigen
                    Hallo Traudl,

                    es freut uns ganz speziell, wie bundesländer- und staatenübergreifend die Gemeinschaft derer ist, die sich regelmäßig am Quizzeln beteiligen.
                    Dies zu würdigen und diesmal zwei Quizteilnehmerinnen in die erste Reihe zu bitten, stand vor allem hinter der Einladung. Wie auch beim Rateberg 4000 ging sie - bedauerlicherweise - zunächst nicht von mir aus, hat aber sofort die Zustimmung aller Moderatoren gefunden.


                    Wieder einmal bin ich mir nach dem Foto über das Gestein eines Rateberges nicht sicher,
                    grüble zudem darüber, wie hoch er die Baumgrenze überragt.

                    Daher meine Frage:
                    Österreich ist für deinen Rateberg bereits ausgeschlossen.
                    Steht er auch nicht in Deutschland?


                    Edit:
                    Mein lieber Moderatorenkollege und Freund im nördlichen Flachland hat wieder einmal zur gleichen Zeit dieselben Überlegungen wie ich angestellt - allerdings seine Schlussfolgerung viel konkreter formuliert.
                    Damit sichert sich Rosenheim + Umgebung Platz 1 der Jubiläumsrätsel

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Rateberg (4001)

                      Ein Walliser Berg?
                      Ich erhebe meine Augen zu den Bergen: Woher kommt mir Hilfe? Meine Hilfe ist der Herr, der Himmel und Erde erschaffen hat (Ps 121). Gipfelkreuz Seespitze (3021 m), Venedigergruppe, Osttirol.

                      Weitere Themen und Berichten von mir.

                      Kommentar


                      • #12
                        AW: Rateberg (4001)

                        Zitat von Wolfgang A. Beitrag anzeigen
                        es freut uns ganz speziell, wie bundesländer- und staatenübergreifend die Gemeinschaft derer ist, die sich regelmäßig am Quizzeln beteiligen...
                        Dann passt ja dieser Berg ausgezeichnet dazu
                        Er ist weder in Deutschland noch in Österreich zu Hause. Ins Engadin oder ins Wallis passt er aber auch nicht.
                        Und um gleich die nächste Eingrenzungsfrage vorwegzunehmen, er ist auch höher als 2500 m.

                        Kommentar


                        • #13
                          AW: Rateberg (4001)

                          Ist die Schweiz generell ausgeschlossen?
                          Gruß, Karin

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Rateberg (4001)

                            Das kann man so sagen.
                            Die Eidgenossen haben dort nichts zum mitgschafftln.

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Rateberg (4001)

                              Zitat von Traudl Beitrag anzeigen
                              Das kann man so sagen.
                              Die Eidgenossen haben dort nichts zum mitgschafftln.
                              Servus Traudl,

                              haben wir hier einen zweiten "Jubiläums-Italiener"?

                              Zusätzliche Frage:
                              Zeigt dein Foto (am ehesten) die Südseite des Berges?
                              Lg, Wolfgang


                              Für mich ist Dankbarkeit ein Weg,
                              der sowohl für den Einzelnen
                              wie für die Welt zukunftsweisend ist.
                              (David Steindl-Rast)

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