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Rechtliche frage zum internet

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  • Rechtliche frage zum internet

    so jetzt poste ich einmal etwas im offtopicbereich.
    die 10 jährige tochter eines freundes hat versehentlich 2 jahre zugang zu einer spieleseite beaantragt, kosten ca 170 euro.
    die internetfirma behauptet mein freund könne vom kauf nicht zurücktreten, auch wenn sie minderjährig ist.
    vielleicht können mir die rechtskundigen unter euch etwas nachhelfen.

    lg

    Oskar
    www.schwanda.at

  • #2
    AW: Rechtliche frage zum internet

    Ich bin nicht rechtskundig, aber ich habe erst unlängst von einem Fall gelesen, wo ein Kind ein Auto im Internet ersteigert hat. Die Eltern konnten den Kauf rückgängig machen. Das müsste ja in diesem Fall - mit rechtlicher Unterstützung - auch möglich sein.

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    • #3
      Rechtliche frage zum internet

      Also soweit ich weiß, sind 10-jährige nicht rechtsgeschäftsfähig, abgesehen vom Wurstsemmelkauf an der Ecke (Bagatellbeträge). Somit sollte der Kaufvertrag ganz einfach ungültig sein.

      ABGB § 151 (1) behandelt dieses Thema und (3) beschäftigt sich mit dem Wurstsemmelkauf.
      Zuletzt geändert von philomont; 10.01.2007, 14:53.
      Be Edenistic!

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      • #4
        AW: Rechtliche frage zum internet

        Hallo Oskar,
        ich kann dir leider nur aus deutschem Recht berichten, aber ich denke da wir sich die Rechtslage zw. A und D nicht so arg unterscheiden.

        In D sind nach Bürgerlichem Gesetzbuch alle Verträge die Minderjährige alleine abschließen (Vertag reicht von einer einfachen Willensbekundung bis zur geleisteten Unterschrift) nichtig. Somit hat keine Vertagspartei die Notwendigkeit einer Leistung Nachzukommen.

        Ha der WISO unterricht hat doch was gebracht .

        Lg Stef.
        Für schwindelerregende Aufgaben: www.seil-biggel.de - wieder online im neuen Gesicht!

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        • #5
          AW: Rechtliche frage zum internet

          Minderjährige sind nicht geschäftsfähig ! Ausnahmen von 14-18 Jahren für den kleinen Eigenbedarf zB vom Taschengeld. Das müsste auch für Internetgeschäfte gelten. Wie sieht's dabei mit der Beweisführung aus, dass sie den Vertrag abgeschlossen hat ?

          Hier dürfte es sich ua um ein Spezialgebiet von Karin handeln !

          lg, Jo

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          • #6
            AW: Rechtliche frage zum internet

            nach deutschem Recht kann eine Minderjähriger nur bedingt wirksame Geschäfte abschließen, die bis zur Genehmigung durch die gesetzlichen Vertreter sozusagen schwebend unwirksam bleiben

            das bedeutet, wenn die Eltern die Genehmigung verweigern, wird der Vertrag nicht wirksam
            einem 10jährigen wird man zwar wohl zutrauen können, auch aus eigenen Geldmitteln entsprechend Geschäfte zu tätigen ( sog. Taschengeldparagraph ), so dass durch die Zahlung von Taschengeld eine vorherige Einwilligung erteilt wird.
            aber das gilt nur für Geschäfte des täglichen Lebens (z.B. Brötchen kaufen ), so dass bei dem Erwerb von Zugangsrechten zu einer Webseite davon nicht ausgegangen werden kann.....

            wie gesagt, so bei uns........Bergluft
            www.kfc-online.de

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            • #7
              AW: Rechtliche frage zum internet

              Wow so viele antworten in so kurzer zeit, ich bedanke mich recht herzlich und werde das ganze an meinen kollegen weitergeben.
              www.schwanda.at

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              • #8
                AW: Rechtliche frage zum internet

                http://www.ombudsmann.at/ombudsmann....n,+Simsen,+usw.)

                Punkt 13 sollte auch hier zutreffend sein.

                Günter
                Meine Touren in Europa

                Nicht was wir erleben, sondern wie wir es empfinden, macht unser Schicksal aus.
                (Marie von Ebner-Eschenbach)

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                • #9
                  AW: Rechtliche frage zum internet

                  Übrigends gibts da auch ein spezialisiertes Forum. Ein durchaus empfehlenswerter Link: http://www.jusline.at/

                  Hubert

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                  • #10
                    AW: Rechtliche frage zum internet

                    Ich kennne mich ja nicht so genau aus bei diesen Sachen, aber muß man bei solchen Verträgen nicht das Alter angeben und sonst auch genauere persönliche Daten ?
                    Oder liege ich da falsch ?

                    Kommentar


                    • #11
                      AW: Rechtliche frage zum internet

                      hier gibt's musterbriefe für sowas:

                      http://www.arbeiterkammer.at/www-7537.html

                      auf keinen fall zahlen, und bloß nicht einschüchtern lassen!

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                      • #12
                        AW: Rechtliche frage zum internet

                        mir fällt dazu nur ein, dass internet-verträge i.d.r. nur bestand haben, wenn zahlungen geleistet wurden. das ist in der tat der "volljährigkeitstest". d.h. man bestätigt x-mal irgendwas und am ende muss man eben eine kreditkartennummer angeben oder eine überweisung leisten. wenn das nicht der fall war, würde ich mir mal nicht wirklich den kopf zerbrechen.

                        abgesehen davon kann man in österreich von jedem vertrag zurücktreten, im internt ganz sicher ohne stornogebühr - wenn eben noch nix bezahlt wurde.
                        Zuletzt geändert von a666; 11.01.2007, 11:06.
                        servus, andré
                        http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

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                        • #13
                          AW: Rechtliche frage zum internet

                          Ich würde Bergluft fragen.

                          Sie wäre diesbezüglich bestimmt eine kompetente Ansprechpartnerin.

                          LG Petra

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Rechtliche frage zum internet

                            Hallo Oskar,

                            für den Versandhandel im Internet gibt es in Deutschland das Widerrufsrecht für Verbraucher. Als Versandhändler bin ich verpflichtet 14 Tage ohne Angabe von Gründen gekaufte ware zurück zu nehmen. Ich würde dem Verkäufer den Sachverhalt schildern und ihn freundlich bitten die Angelegenheit, den Kauf rückgängig zu machen. Es seriöses Unternehmen wird das normalerweise auch verstehen und tun. Ggf. die Bitte verbunden mit einem dezenten Hinweis sich rechtliche Schritte vorzubehalten, wenn die Bitte abschlägig behandelt werden sollte.

                            Anbei aus Auszüge aus meiner AGB.


                            Widerrufsrecht des Verbrauchers

                            (Juristische Personen oder Personen, die bei dieser Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln sind keine Verbraucher)

                            Widerrufsbelehrung für Verbraucher

                            Widerrufsrecht
                            Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E*Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. .... .....

                            Viele Grüße

                            Peter
                            Zuletzt geändert von peterstochay; 15.01.2007, 16:37.

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                            • #15
                              AW: Rechtliche frage zum internet

                              siehe oben
                              Zuletzt geändert von peterstochay; 15.01.2007, 18:19.

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