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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Hubschrauber-Rettungseinsatz Juli 2021 nach Tour auf Wildspitze – Ortskundige aus Vent/Ötztal gesucht

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  • Hubschrauber-Rettungseinsatz Juli 2021 nach Tour auf Wildspitze – Ortskundige aus Vent/Ötztal gesucht

    Liest hier vielleicht jemand mit, der sich in Vent gut auskennt bzw. dort oder in der Umgebung zu Hause ist?

    Es wäre wichtig für mich, eine Einschätzung bezüglich der Befahrbarkeit (normaler Pkw) der Schotterstraße von Vent hinauf zur Stableinalm zu bekommen. Wie schon im Titel erwähnt, wurde bei einem Einsatz (keine Verletzten, aber eine Notlage -> mein 16-jähriger Sohn und ich wurden von einer aggressiven Kuh verfolgt und dann in der Bergstation des Wildspitz-Sesselliftes belagert).

    Die per Notruf 133 informierte Polizei wollte aufgrund "der Höhenlage" keinen Streifenwagen schicken und übergab an die Flugleitstelle, die einen Notarzthubschrauber schickte. Kosten: 3720 Euro, die die Versicherung (Arbö-Sicherheitspass) nicht bezahlt, weil niemand verletzt war.

    Die Straße, die auf Google Maps "Wildspitzlift" heißt, wird im Winter als Rodelbahn genutzt und sah für mich sehr gut befahrbar aus. Auch für Nicht-4WD. Google und TomTom bieten auch vollkommen normales Routing hinauf zum Panoramarestaurant Stablein an (ob's erlaubt ist, weiß ich nicht, aber für die Polizei stellt sich diese Frage nicht). Es gibt auf Google Maps auch diverse Fotos, die viele Abschnitte dieser Straße zeigen, und die schauen geradezu komfortabel aus. (siehe z. B. folgende Links)

    https://www.google.at/maps/@46.8682278,10.9160912,3a,90y,120.84h,51.62t/data=!3m8!1e1!3m6!1sAF1QipOEbwN0bmO3hA7SK1LCL5DY1c-MWefenHOMDEU!2e10!3e11!6shttps:%2F%2Flh5.googleuse rcontent.com%2Fp%2FAF1QipOEbwN0bmO3hA7SK1LCL5DY1c-MWefenHOMDEU%3Dw203-h100-k-no-pi0-ya289.81445-ro-0-fo100!7i10240!8i5120?hl=de&authuser=0

    https://www.google.at/maps/@46.87283...=de&authuser=0

    https://www.google.at/maps/@46.87164...=de&authuser=0

    Falls hier jemand in der Materie bewandert ist, wäre ich froh über ein paar Gedanken, ob es auch Kulanzmöglichkeiten bzw. Schlichtungsverfahren (VKI etc.) gibt, um das Ganze nicht in einen Rechtsstreit münden zu lassen. Eine nicht vorhandene Rechtsschutzversicherung hält mich vom Gang vors Gericht ab.

    Schöne Grüße!





  • #2
    Servus,

    reduziert auf die Hauptfrage, ja, diese Straße ist bei normalen Verhältnissen (also kein Schnee, Eis oder Starkregen) mit einen PkW befahrbar.

    Seid Ihr im Alpenverein? Dann könnte die dortige Versicherung greifen.

    Alles andere was sonst noch erläutert ist, müsste man sich genauer anschauen.

    Viele Liebe Grüße von climby
    Meine Nachbarn hören Metal, ob sie wollen oder nicht

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    • #3
      Herzlichen Dank climby für deine hilfreiche Antwort! Ich habe leider den Eindruck, dass die Beamten einfach keine Lust hatten, die 30 Minuten von Sölden hier heraufzufahren.

      Zu deiner Frage: Nein, kein Alpenverein – wir waren bis vor ein paar Jahren beim ÖTK, aber da wir keine Hüttentouristen sind und immer "nur" Tagestouren machen, habe ich irgendwann die Mitgliedschaft nicht mehr verlängert. Leider war ich bis zu diesem Vorfall der irrigen Annahme, dass der Arbö-Sicherheitspass (dasselbe gilt übrigens für den ÖAMTC-Schutzbrief) jegliche Flugrettung bezahlen würde, was halt leider nicht der Fall ist und im Kleingedruckten der Polizze steht.

      LG Godwin

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      • #4
        Hallo climby! Kurze Anmerkung bez. Alpenvereinsmitgliedschaft und Bergungskosten. Flugrettung wird nur bezahlt, wenn der Bergungsort mit dem Auto nicht erreichbar ist Grüße aus Traun!

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        • #5
          Ich sehe das leicht anders. Zumindest Stand 2017 bin ich zuletzt mit dem MTB hochgefahren. Im unteren Bereich ist es doch recht steil auf Schotter. Ein "normaler" PKW + Fahrer wird da seine Schwierigkeiten haben. Ein versierter Fahrer bzw. Allrad-PKW ist möglich, aber ob das von der Polizei verlangt werden kann, ich denke nicht. Die Bilder 1-3 sind alle aus dem oberen Bereich, wo es flacher ist.

          Edit: Ich bin nicht aus der Umgebung, aber die Schotterstraße schon 3-4x gelaufen/mit MTB befahren.
          Zuletzt geändert von Antares; 12.11.2021, 17:28.
          Bei den Bergen ist es so: Je höher man steigt, umso weiter ist die Sicht; bei den Menschen ist es oft umgekehrt (Otto Baumgartner-Amstad)

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          • #6
            Ich musste mir über das auch schon mal Gedanken machen. Was ist, wenn ich einen Notruf absetze aber explizit nicht möchte, dass ein Hubschrauber kommt? Es ist halt so, dass Rettungskräfte selbst entscheiden können, wie die "Rettung" am besten (schnellsten) für den Absetzer des Notrufs abläuft. Natürlich in dem speziellen Fall, ist es besonders absurd, da die Art des Notfalls besonders war.

            Bei uns gabs eine Verletzung am Berg, ich hab beim Absetzen des Notrufs explizit angegeben, dass eine Schotter-Straße in Sichtweite ist (wenige 100 Meter entfernt, vielleicht 50-100 Höhenmeter unterhalb) und diese Straße musste man noch dazu nur wenige hundert Meter von einer gut asphaltierten Landstraße aus folgen, um zu uns zu gelangen. Die Verletzung war noch dazu nicht derart, dass eine unverzügliche Rettung notwendig gewesen wäre. Also wäre meiner Meinung nach eine Rettung mit Trage zu einem Rettungsauto durchaus möglich und zumutbar gewesen.

            Geschickt wurde natürlich der Hubschrauber, da das ganze dann statt mehrere Stunden nur 40 Minuten gedauert hat. Der Verletzte war überhaupt nicht versichert für einen solchen Fall, es gab dann in Folge zwar eine Einigung mit dem ÖAMTC, aber da war sehr viel Kulanz dabei.
            Meine Touren

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            • #7
              Zitat von groberschnitzer Beitrag anzeigen
              Ich musste mir über das auch schon mal Gedanken machen. Was ist, wenn ich einen Notruf absetze aber explizit nicht möchte, dass ein Hubschrauber kommt? Es ist halt so, dass Rettungskräfte selbst entscheiden können, wie die "Rettung" am besten (schnellsten) für den Absetzer des Notrufs abläuft. Natürlich in dem speziellen Fall, ist es besonders absurd, da die Art des Notfalls besonders war.
              .....
              mWn entscheidet die Leitstelle ob die Windmühle kommt oder ein bodengebundener Einsatz erfolgt - Rettung ist kein Wunschkonzert

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              • #8
                Das mit dem Wunschkonzert sehe ich etwas differenzierter, da es sich in meinem Fall um keine Rettung eines Verletzten handelt, sondern von Unverletzten aus einer (obendrein nicht einmal selbst verschuldeten) Zwangslage. Deswegen wurde auch ganz bewusst der Polizeinotruf und nicht die Bergrettung angerufen. Eine Rettung von nicht verletzten Personen ist auch Sache der Polizei und – außer bei grob fahrlässigem Handeln – kostenlos.

                Nur als blödes Beispiel: Wenn ich in Wien von einem räudigen Köter angegriffen und dann an einem Ort, den ich nicht mehr verlassen kann, belagert werde und unverletzt bin, kommt auch kein Notarzthubschrauber, um mich zu retten, sondern die Polizei – egal ob per Kfz oder Hubschrauber.
                Btw, allein die „Notarztpauschale“ betrug 584 Euro – für einen Transport von Unverletzten!

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                • #9
                  Zitat von godwin Beitrag anzeigen
                  Eine Rettung von nicht verletzten Personen ist auch Sache der Polizei und – außer bei grob fahrlässigem Handeln – kostenlos.
                  Nicht in den Bergen. Da ist natürlich die Bergrettung zuständig und nicht die Polizei.
                  "Glück, das kann schon sein: man hat es fast hinter sich und einen Schluck Wasser noch dazu." (Malte Roeper)

                  https://www.instagram.com/grandcapucin38/

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                  • #10
                    Unverletzte Personen in Bergnot werden doch vom Hubschrauber des Innenministeriums geholt. Siehe dazu auch die Pressemeldungen zu dem Fall der Holländer, die im Gipfelbuch vermerkt hatten, dass sie zurück ins Tal mit dem Hubschrauber fliegen werden.
                    Ein Freund von mir wurde vor wenigen Jahren auf dem Ötscher vom Polizeihubschrauber aus Bergnot gerettet und ins Tal gebracht und hat dafür keinen Cent bezahlt. Meines Wissens ist das immer noch so, alle paar Tage ist in den Medien zu lesen, dass verirrte Wanderer vom Polizeihubschrauber ins Tal gebracht wurden.

                    https://kurier.at/chronik/oesterreic...ttet/401797117
                    Zuletzt geändert von godwin; 13.11.2021, 12:01.

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                    • #11
                      Unverständlich für mich, dass man hier nicht die Bergrettung eingeschaltet hat. Diese hätte doch in so einer Gegend jedenfalls ein Fahrzeug zur Verfügung, mit dem man diese Straße befahren könnte. Zumindest in der Region aus der ich bin, wäre das einer der einfachsten Einsatzfälle. 2 BRD- Leute rauf fahren, Einsteigen - Abfahrt. Ähnliche Geschichten kommen gar nicht so selten vor.
                      Ganz nahe der Forstraße "die Orientierung verloren" - nur als Beispiel, ja - selbst das kommt vor...
                      Kosten? Kommt ganz darauf an, ev genügt eine Spende, jedenfalls niemals Hubschrauber-Kosten.

                      LG

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                      • #12
                        Also wenn eine Notlage aufgrund einer agressiven Kuh vorliegt, kann ja kaum die Bergrettung zuständig sein. Rabiate Stiere werden schließlich auch von der Polizei erschossen und nicht von Rettungskräften niedergerungen. Die können sich ja nicht einmal verteidigen. Klar kann die Bergrettung die Polizei hinauf kutschieren. Was wäre gewesen wenn sich die Kuh nicht vom Hubschrauber vertreiben lässt, dann bringt der ganze Einsatz gar nichts.

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                        • #13
                          Also die eingeschaltete Volksanwaltschaft hat nach meinen Schilderungen mit dem darin geäußerten Vorwurf eines völlig überzogenen Rettungseinsatzes mit der Überprüfung des Sachverhaltes begonnen. Ein Untersuchungsergebnis der LPD Tirol als zuständige Behörde für den Polizeinotruf liegt bereits vor. Diese gibt an, dass "die Streife Sölden 2 nach Rücksprache mit einer in Vent ortskundigen Person die Auskunft erhalten habe, dass ein Zufahren mit dem Streifenkraftwagen Skoda Octavia zum angeführten Notfallort nicht möglich sei".
                          Diese Erklärung ist für die Volksanwaltschaft schlüssig und ausreichend und somit liegt für diese kein Behördenversagen des Innenministeriums (Polizei) vor.

                          Bezüglich des weiteren Rettungseinsatzes, der von der Leitstelle Tirol (zuständig für alle Notrufe außer Polizeinotruf) koordiniert wurde und die dann den Notarzthubschrauber angefordert hat, ist noch eine Anfrage der Volksanwaltschaft beim Landeshauptmann von Tirol anhängig. Ich befürchte aber, dass sacklpicker mit "kein Wunschkonzert" recht hat und die Bergrettung angeben wird, dass aus irgendeinem Grund der Hubschrauber alternativlos gewesen sei.

                          Interessant ist natürlich auch folgender Aspekt: https://tirv1.orf.at/stories/86285

                          Wäre dann noch das Thema Kulanz. Beim ARBÖ mit der Versicherung? Bei der Bergrettung? Bei der Firma Martin Flugrettung, die den Helikopter betreibt?
                          Zuletzt geändert von godwin; 13.11.2021, 19:35.

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                          • #14
                            Zitat von babyshamble Beitrag anzeigen
                            Rabiate Stiere werden schließlich auch von der Polizei erschossen und nicht von Rettungskräften niedergerungen.
                            Kopfkino, wie die Bergretter in den Infight mit einer Kuh gehen, aber es ist eben DER zentrale Punkt. Genau deswegen hab ich ja den Polizeinotruf gewählt, weil der Polizist im Notfall eine Waffe benutzen kann.

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                            • #15
                              Hätte die Polizei nicht auch mit dem Sessellift hinauffahren können? Alpinpolizei gibt es auch noch, die wird ja hoffentlich einen Allrad haben. Und wenn schon unbedingt ein Hubschrauber abheben muss, dann vom Innenministerium mit einem Polizisten darin. Wenn keiner verfügbar ist, muss ich eben einen anmieten, aber das kann ich doch nicht einem Menschen in unverschuldeter Notlage verrechnen. Das zahlen die Steuerzahler! Und wie kommt ein Notarzt dazu hier einschreiten zu müssen?

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