Hüttenkontrollen im Hochgebirge haben Gewässeraufsicht und Gendarmerie durchgeführt.Bei Schutzhütten in extremen Lagen ist eine Abwasserreinigung vorgeschrieben. Bei der Kontrolle haben die meisten Hütten recht gut abgeschnitten.
Auch in Extremlagen eigene Kläranlagen
Das wanderbare Kärnten mit seinen Berg-Kirchtagen ist Anziehungspunkt für tausende Gäste, die alle irgendwann ein menschliches Bedürfnis haben. Das führt zu Abwassermengen, die im sensiblen Hochgebirge problematisch sind. Seit zehn Jahren müssen die Hütten deshalb mit eigenen Kläranlagen ausgestattet sein - auch in Extremlagen.
"Einmal pro Jahr werden diese Kläranlagen von der Gewässeraufsicht kontrolliert. Diesmal waren es Hütten im Nationalparkgebiet. Wir haben eine Reihe von Hütten vorgefunden, die Ihr Abwasser über die entsprechenden Anlagen einwandfrei entsorgt haben. Allerdings haben wir auch feststellen müssen, dass es nach wie vor Hütten gibt, die über keine Abwasserreinigung verfügen, musste Erich Polzer von der Gewässeraufsicht feststellen.
Anlagen durch Besucheransturm überlastet
Die hochalpinen Kläranlagen seien - falls vorhanden - gut gewartet, wenn auch eben durch den Gästeansturm überlastet. Gehandelt werde dort, wo Umweltgefahr besteht. Jetzt soll die Extremlagen-Verordnung des Bundes abgeändert werden, und das mache durchaus Sinn, meinte Polzer:
"Manche Gebirgshütten - so wie bei uns die Adlersruhe, die auf knapp 3.500 Meter Seehöhe liegt - haben natürlich andere Voraussetzungen, als jene Hütten, die auf einer Seehöhe von 1.800 Metern liegen. Außerdem hat jede Hütte ihre Eigenheiten. Daher wird diese Extremlagen-Verordnung an die Erfahrungen, die wir auch im Vorjahr gemacht haben, angepasst."
Neue Regelung wird notwendig
Fallen dürfte unter anderem auch jener Passus, dass die Hütten mehrmals pro Jahr kontrolliert werden müssen. Denn das sei gerade in Extremlagen zu aufwendig und zu personalintensiv, so Polzer.
Quelle: orf.at
Auch in Extremlagen eigene Kläranlagen
Das wanderbare Kärnten mit seinen Berg-Kirchtagen ist Anziehungspunkt für tausende Gäste, die alle irgendwann ein menschliches Bedürfnis haben. Das führt zu Abwassermengen, die im sensiblen Hochgebirge problematisch sind. Seit zehn Jahren müssen die Hütten deshalb mit eigenen Kläranlagen ausgestattet sein - auch in Extremlagen.
"Einmal pro Jahr werden diese Kläranlagen von der Gewässeraufsicht kontrolliert. Diesmal waren es Hütten im Nationalparkgebiet. Wir haben eine Reihe von Hütten vorgefunden, die Ihr Abwasser über die entsprechenden Anlagen einwandfrei entsorgt haben. Allerdings haben wir auch feststellen müssen, dass es nach wie vor Hütten gibt, die über keine Abwasserreinigung verfügen, musste Erich Polzer von der Gewässeraufsicht feststellen.
Anlagen durch Besucheransturm überlastet
Die hochalpinen Kläranlagen seien - falls vorhanden - gut gewartet, wenn auch eben durch den Gästeansturm überlastet. Gehandelt werde dort, wo Umweltgefahr besteht. Jetzt soll die Extremlagen-Verordnung des Bundes abgeändert werden, und das mache durchaus Sinn, meinte Polzer:
"Manche Gebirgshütten - so wie bei uns die Adlersruhe, die auf knapp 3.500 Meter Seehöhe liegt - haben natürlich andere Voraussetzungen, als jene Hütten, die auf einer Seehöhe von 1.800 Metern liegen. Außerdem hat jede Hütte ihre Eigenheiten. Daher wird diese Extremlagen-Verordnung an die Erfahrungen, die wir auch im Vorjahr gemacht haben, angepasst."
Neue Regelung wird notwendig
Fallen dürfte unter anderem auch jener Passus, dass die Hütten mehrmals pro Jahr kontrolliert werden müssen. Denn das sei gerade in Extremlagen zu aufwendig und zu personalintensiv, so Polzer.
Quelle: orf.at
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