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Ist der Parkplatz bei der Roten Wand in Tyrnau gesperrt?

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  • Ist der Parkplatz bei der Roten Wand in Tyrnau gesperrt?

    würden gern den Klettersteig dort gehen, ist der Parkplatz gesperrt?

  • #2
    ja, der ist noch nicht fertig und deshalb gesperrt.
    Berge von unten, Kirchen von aussen, Wirtshäuser von innen.

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    • #3
      ungeplant bin ich am Sonntag 15.5. zu diesem Parkplatz abgestiegen (obwohl mein Plan eigentlich Mixnitz war). Dabei sind mir folgende Dinge aufgefallen:

      - der PP Rote Wand war nicht gesperrt - es waren aber Fundamente für eine Schrankenanlage vorbereitet

      - der Weg 748, welcher unter der Roten Wand zur Tyrnauer Alm führt, ist derzeit wegen Forstarbeiten wohl schwer passierbar und eine Tafel warnt davor - die Tafel steht nach verlassen der Forststraße in den Wanderweg.

      - eine Spur welche wohl Richtung Wandfuß führt hatte eine Sperrgebietstafel.

      - diverse Kletterrouten sind bis 15.7. wegen Vogelbrut gesperrt - und der Zettel am Parkplatz weißt darauf hin, das dies kontrolliert und geahndet wird.

      Ranerwand Hochlantsch 15052022 (125)k.jpgRanerwand Hochlantsch 15052022 (131)k.jpgRanerwand Hochlantsch 15052022 (130)k.jpg
      Zuletzt geändert von bluehouse3843; 17.05.2022, 16:38.

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      • #4
        Zitat von bluehouse3843 Beitrag anzeigen

        - diverse Kletterrouten sind bis 15.7. wegen Vogelbrut gesperrt - und der Zettel am Parkplatz weißt darauf hin, das dies kontrolliert und geahndet wird.
        Routen #13-23 vgl. bergsteigen.com Topoübersicht Rote Wand. Falls sich wer die selbe Frage stellt wie ich!
        carpe diem!
        www.instagram.com/bildervondraussen/

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        • #5
          Biotox ist wirklich ein adäquater Ersatz...

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          • #6
            Aktuell noch immer keine Parkgebühr. Parkplatz vergrößert, Vorrichtungen für Schranken sind allerdings da....also momentan keinerlei Probleme.
            Gesichtet haben wir anlässlich einer Begehung der Serengeti 1 Turmfalken und 1 Wanderfalken in den gesperrten Bereichen, Sperre scheint berechtigt. Nur eigentlich fragt man sich, warum sie nicht bereits früher erfolgt ist. Sommer ist ja nicht unbedingt die beste Zeit für Rote Wand wegen Temperatur und später auch Bewuchs...
            Immerhin - Ausweichmöglichkeiten gibt´s genug.

            LG

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            • #7
              Gerade eben, Stand 6.2.2024 dort gewesen, folgende Situation:

              Schranke offen, Parkgebühr 6.- Euro.
              Ob derzeit, bei offener Schranke, die Parkgebühr zu bezahlen ist, bleibt offen. Dazu gibt´s vor Ort keinerlei Information...
              Einige zahlen, einige nicht...aber Achtung!

              Die Bezahlung der Parkgebühr kann nur mit Bezahlkarte durchgeführt werden!
              Auf diesen Umstand wird man aber nicht etwa bereits unten am Beginn der der Zufahrtsstraße hingewiesen, sondern erst wenn man ganz raufgefahren ist.
              Falls man dann seine Bankomatkarte nicht mit dabei hat oder die Bezahlfunktion nicht aktiviert - Pech gehabt! Dann darfst du wieder runter fahren, woanderrs hin...

              Ziemlich willkürlich und unfreundlich, abgesehen davon auch nicht besonders umweltfreundlich, wenn man Wanderer oder Kletterer einfach so mit dem Auto durch die Gegend schickt.
              Weiters bleibt im Dunklen, ob die Gebühr auch dann zu bezahlen ist, wenn in der kalten Jahreszeit die Schranke noch offen ist.
              Es soll hier nicht darum gehen, ob man eine Parkgebühr verlangt oder nicht, aber die Art, wie man ganz selbstverständlich von den Leuten eine Bezahlkarte fordert, ohne jede Vorinformation - wenigstens im Tal unten - finde ich eine Frechheit!

              Des Weiteren Frage ich mich, ob diese Art, eine Bezahlung nur mit Bezahlkarte zu ermöglichen überhaupt rechtskonform ist.
              Ist es zulässig, damit einfach eine Gruppe von Leuten, die keine Bankomatkarte mithaben oder eine solche überhaupt nicht besitzen, von der Benützung des Parkplatzes auszuschließen?
              Oder was wäre, hinterließe man in so einem Fall einfach einen Zettel im Fahrzeug, mit Name und Adressse, mit dem Hinweis man möge einen Erlagschein an diese Adresse senden, damit man die Parkgebühr ordnungsgemäß entrichten kann?
              Vielleicht weiss jemand von unseren rechtskundigen Forums-Kameraden darauf eine Antwort.

              LG

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