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Wanderer vs. Almen vs. Kühe vs. Hund

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  • #46
    Wozu braucht man dann noch Urteilsbegründungen, wenn es eh so ausgelegt wird, wie es einem am besten passt?
    http://www.wetteran.de

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    • #47
      Eigenverantwortung ist sicher das Zauberwort! Daran halte ich mich und werde mich auch zukünftig nicht von Weg, Wald und Wiese aussperren lassen, egal ob jagdliche, bäuerliche oder sonstige Interessen dahinter stehen!

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      • #48
        Klassischer Fall von Anlassgesetzgebung:

        https://orf.at/stories/3114741/

        Ein Gericht hat nicht rechtskräftig aufgrund der derzeitigen Rechtslage entschieden. Weil das offensichtlich anderen Vollzugsorganen nicht passt zaubert man Maßnahmen aus dem Hut, die der Gesetzgeber umsetzen soll. Vielleicht trifft der OGH in dieser Sache eine Entscheidung die anders aussieht; das Ende des Verfahrens abzuwarten gebietet der Anstand.
        Im Übrigen ist jede weitere Regulierung geeignet die zu Recht eingeforderte Eigenverantwortung zurück zu drängen. Seit 2017 haben wir ein Ministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz.
        Nach dem heftig debattierten Schadenersatzurteil wegen einer tödlichen Kuhattacke in Tirol hat die Bundesregierung am Montag den „Aktionsplan für sichere Almen“ vorgelegt. Unter anderem sollen eine – noch nicht ausformul...
        Weinviertelradler

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        • #49
          War nichts anderes zu erwarten. DeRegulierung wird es mit der Politik nicht spielen. Statt das ganze liberaler zu gestalten kommt halt ein weiteres Gesetz. Ich muss da immer an das Ölflecktheorem denken.
          "Gegen Vernunft habe ich nichts, ebenso wenig wie gegen Schweinebraten! Aber ich möchte nicht ein Leben leben, in dem es tagaus tagein nichts anderes gibt als Schweinebraten" - Paul Feyerabend

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          • #50
            Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hat es schon Auswirkungen, weil es ja dann immer wieder als Beispiel herangenommen wird für ähnlich gelagerte Fälle. Hoffen wir nicht, das es in eine Schwarz-Weiß-Sicht übergeht, wo entweder nur Tiere oder nur Touristen die Almen bevölkern dürfen. Und auch Kompromisse sehen vielleicht dann komisch aus, wenn nur mehr freiwillig erlaubte, und von Tourismusverbänden finanzierte Absicherungen das begehen von Wegen erlauben.

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            • #51
              Zitat von Wegerlsucher Beitrag anzeigen
              Wer sich in den Straßenverkehr begibt muss sich an die Verkehrsregeln halten.
              Und Tierhalter- gibt es für die auch Regeln an die sie sich halten müssen?

              Die Sache hat - wie immer - zwei Seiten.
              So sehr das Urteil auf den ersten Blick realitätsfremd klingt (kleine Zwischenbemerkung: der Bauer wurde nicht "bestraft", sondern zu Schadenersatz verurteilt, was etwas anderes ist; Schadenersatz kann durch Haftpflichtversicherungen abgedeckt werden, eine Strafe nicht), so folgt es doch einer bestimmten Logik.

              Zu vergleichen ist das Ganze mit dem Halten von Hunden: wird ein Hund nicht ausreichend verwahrt, so besteht weitgehend Konsens darüber dass der Halter verantwortlich ist wenn dadurch jemand zu Schaden kommt. Nun sind Kühe zwar nicht so aggressiv oder gar bissig wie manche Hunde, durch deren schiere Größe/Masse sind sie jedoch ebenfalls potenziell gefährlich. (Und diese Gefährlichkeit erhöht sich noch dadurch dass Rinder üblicherweise nicht einzeln, sondern in Herden auftreten.)
              Also durchaus mit der Situation der Pflichten und Risiken durch Hundehaltung vergleichbar - es besteht in diesem Zusammenhang ja kein prinzipieller Unterschied zwischen Rind und Hund.

              Und es ist ja keineswegs so dass der Vorfall ein unvorhersehbares Ereignis darstellte: es gab in der Vergangenheit mehrere tragische Vorfälle wo Landwirte/innen selber durch Rinder schwer verletzt wurden oder sogar zu Tode gekommen sind! Es war also nur eine Frage der Zeit bis es zu einem solchen Fall samt Urteil gekommen ist.

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              • #52
                Hier die neue Verordnung:


                Verhaltensregeln.jpg



                Jetzt brauchen die armen Viecherl nimmer in die Stadt flüchten.

                stadtkuh.jpg


                L.G. Manfred

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                • #53
                  Nun gibt es auch im Bereich der Sonnschienalm bis hinüber zur Neuwaldalm ein Hundeverbot!
                  Egal wie man zu diesem Hundeverbot auf Almen steht (ich persönlich verstehe es), so ist die örtliche Ankündigung dieses Hundeverbotes im Bereich der Sonnschienalm eine "Sauerei"
                  Zuerst darf man in Tragöß € 4,00 Parkgebühr bezahlen um das Auto in der Jassing abzustellen. Dann etwas mehr als eine Stunde über die Russenstraße in Richtung Sonnschienalm gehen um beim Sonnschientörl zu erfahren, das für mich und meinen Hund hier das Ende der Wanderung ist
                  Noch schlimmer ist es wenn man von der Jassing über die Neuwaldalm zur Kulmalm geht, hier steht sogar noch ein Schild wie man sich mit Hund richtig verhält, also geht man weiter am Dr. Kotek-Steig in Richtung Sonnschienalm bis man zur Weggabelung Androthalm kommt, hier die nächste Überraschung!
                  Am linken Baum ein Schild mit der korrekten Verhaltensweise und am rechten Baum ein Hundeverbotsschild, also nach ca. 3 Stunden ist hier das Ende der Wanderung mit Hund!
                  Ich wollte der ganzen Sache näher auf den Grund gehen und wurde vom Tourismusverband, Gemeinde, Grundstückeigentümer und Hüttenpächter im Kreis geschickt, jeder sucht den "schwarzen Peter beim Anderen". Der ÖAV antwortet auf Anfrage gar nicht, obwohl am Beginn der Russenstraße ein Schild der Sektion Voisthaler hängt, dass der Hund an der Leine geführt werden muss.
                  von den Verantwortlichen in Tragöß, ich habe gerade ein Loch in meine Papierkarte dieser Gegend gebrannt, bei der digitalen fehlt mir noch die Lösung diese Gegend auszublenden.
                  Ich werde auf meiner Homepage die weitere Entwicklung dokumentieren.

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                  • #54
                    ksghini: gut dass du deinen Ärger hier ablässt, denn in diesem Forum findest du genau die Verantwortlichen, die für die irreführenden Infotafeln zuständig sind, bzw. diese Personen, die das ändern können!
                    Die Anzahl der Hunde, die man heut zu Tage am Berg antrifft, hat in den letzten Jahren um ein Vielfaches zugenommen und man kann schon von Glück reden, wenn man einen M2 findet, wo kein Hundstrümmerl liegt, wenn man mal wo rasten will!
                    Zuletzt geändert von pablito; 18.10.2019, 07:35.
                    LGr. Pablito

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                    • #55
                      Werter pablito, es geht nicht um das Hundeverbot selber, bitte lies den ersten Satz nochmals durch, es geht darum wo dieses Hundeverbot angekündigt ist!
                      Stell dir vor am Parkplatz steht Hütte-X ist geöffnet, wenn du dann fast an der Hütte-X angekommen bist, findest du ein Schild das heute doch geschlossen ist

                      Mein Posting soll auch andere Wanderer vor der unnützen Anfahrt Informieren, wenn sie doch mit dem Hund auf diese Alm wollen und nirgends vorab eine Info haben.
                      Zu deinem letzten Satz: Schau dir mal die Parkplätze an, da liegen nicht nur Hundstrümmerl herum, sondern auch menschliche Ausscheidungen und jede Menge WC-Papier und Taschentücher

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                      • #56
                        Ich würde dieses Verbotsschild schlicht und einfach ignorieren, die Almbauern glauben offensichtlich (nach einigen Runden Zirbenschnaps) sich damit rechtlich absichern zu können. Das ist natürlich ein Irrglaube da die rechtliche Grundlage fehlt.
                        Jeder Naturliebhaber sollte mindestens einmal in seinem Leben das wunderschöne Sattental besuchen, Sommer oder Winter, immer eine Reise wert.

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                        • #57
                          es geht nicht um das Hundeverbot selber, bitte lies den ersten Satz nochmals durch, es geht darum wo dieses Hundeverbot angekündigt ist!
                          Also, die Alpen brauchen ein neues Schild: "SACKGASSE FÜR HUNDE".

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                          • #58
                            Zitat von Helfried56 Beitrag anzeigen

                            Also, die Alpen brauchen ein neues Schild: "SACKGASSE FÜR HUNDE".
                            Danke, herrlich! Könnte vielleicht ein Softwarekundiger im Forum so ein Schild entwerfen und an die Legislative weiterleiten

                            Alternativ vielleicht für Fußgänger im jagdlichen Sperrgebiet... weil das ist ja auch immer erst im letzten Moment angekündigt...

                            LG Helwin

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                            • #59
                              Hallo zusammen,

                              ich sehe das genauso. Wenn der Hund sich ruhig verhält und an der Leine geführt wird kann und darf das kein Problem sein! So weit kommt es noch, dass man sich das noch verbieten lassen muss..

                              Claudia
                              Zuletzt geändert von waldrauschen; 05.03.2021, 22:24. Grund: Korrektur Umlaute

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                              • #60
                                Es gibt zu diesem Thema einen neuen Urteilsspruch des OLG Innsbruck, das den in der Erstinstanz festgelegten Schadensersatz für den Tod einer Einheimischen mit Hund in Höhe von 80.000,- € zurückweist.

                                Hier ein Link dazu, gibt sicher noch mehrere: https://www.schwaebische.de/panorama...zahlen-2240626

                                Viele Liebe Grüße von Climby
                                Meine Nachbarn hören Metal, ob sie wollen oder nicht

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