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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

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Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

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Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

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Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

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- Politische oder religiöse Themen;
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Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

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Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

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Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

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11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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absetzbeträge als kletterlehrer

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  • #16
    AW: absetzbeträge als kletterlehrer

    Zitat von Willy Nefzger Beitrag anzeigen
    Wie sieht es mit Blasenpflaster, Meniskusoperationen ect aus ? Das wäre ja eigentlich Instandhaltung (oder nur als Sanierung mit 10% AfA, oder gar als Herstellungskosten auf Lebensdauer?)
    Und wenn man nachher dennoch nur mehr hatscht, ist es frustrierter Aufwand? Zumindest in den meisten Gewerben zählt der Körper wie auch dessen Instandhaltung wohl zur privaten Lebensführung, auch wenn man nur für seinen Beruf lebt.
    Und sollte es sich um einen Arbeitsunfall bzw. eine Berufskrankheit handeln, übernimmt eh die AUVA die Kosten - einer der großen Vorteile von Sozialversicherungsbeiträgen, neben der zu erhoffenden üppigen Pension .

    Zitat von wb-p
    im moment siehts so aus, ich arbeite seit einigen jahren selbstständig als fotograf, und fange gerade freiberuflich als kletterlehrer an.
    Einkommensteuerlich hast dann zwei Betriebe, wobei für die Kletterei hinsichtlich Einnahmen und Ausgaben das selbe gilt, wie für die Fotografiererei. Umsatzsteuerlich hast ein Unternehmen, also bei Gesamtumsatz > 30.000 aus beiden Betrieben Umsatzsteuerpflicht. Sozialversicherungsrechtlich ist auch das Einkommen aus beiden Tätigkeiten zusammen entscheidend (Versicherungsgrenze liegt irgendwo bei 6.000 Euro glaub ich).
    Kann mir nicht vorstellen, dass es keinen Steuerberater gibt, der Dich da nicht kompetent beraten könnte. Einen hab ich hier schon ausfindig gemacht, und der kann - im Gegensatz zu mir - sogar wirklich klettern.

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    • #17
      AW: absetzbeträge als kletterlehrer

      Zitat von derspeicher Beitrag anzeigen
      Und ich überlege immer, ob das Klettern selbst bei mir steuerlich absetzbar ist - nur so kann ich die restliche Zeit mit Arbeiten und Steuernverdienen verbringen.
      Aber ich glaube, die Finanz sieht das nicht ganz so....
      Mach eine Ausbildung als Fachübungsleiter (in .at: Instruktor) und setze ab dann eine Übungsleiterpauschale von 500€ (in .at: ?) ohne Beleg ab.
      Beste Grüße, Lamл[tm]
      Touren && Kurse
      Lamπ[tm] auf Tour bis 0stern 2011
      Hi-Lite Sardinien
      Disc Laimer

      Kommentar


      • #18
        AW: absetzbeträge als kletterlehrer

        Zitat von Lampi Beitrag anzeigen
        Mach eine Ausbildung als Fachübungsleiter (in .at: Instruktor) und setze ab dann eine Übungsleiterpauschale von 500€ (in .at: ?) ohne Beleg ab.
        Glaubst du wirklich, dass ich bei der Zeit, die ich

        erstens am Berg und
        zweitens im Forum mich fortbildend

        verbringe
        WIRKLICH so viel Gewinn überbleibt, das ich was zum ABSCHREIBEN brauche ?!?

        lg Josef (leider immer noch brav körperschaftsundeinkommensteuerzahlend )

        Kommentar


        • #19
          AW: absetzbeträge als kletterlehrer

          wie ist das "berufsbild" eines "kletterlehrers" eigentlich zu verstehen,
          welche ausbildung hast du bzw. benötigt man ?

          Kommentar


          • #20
            AW: absetzbeträge als kletterlehrer

            Zitat von wb-p Beitrag anzeigen
            dank euch für die vielen beiträge ! was ich hier gelesen hab ist kompetenter und praxisbezogener als die tipps einiger steuerberater bei denen ich war.
            Du mußt Dir halt einen Steuerberater suchen, der selbst Kletterer und Bergsteiger ist. Es läßt sich (auf legalem Wege) schon einiges machen.

            Kommentar


            • #21
              AW: absetzbeträge als kletterlehrer

              Zitat von Steinbock Beitrag anzeigen
              Und wenn man nachher dennoch nur mehr hatscht, ist es frustrierter Aufwand? Zumindest in den meisten Gewerben zählt der Körper wie auch dessen Instandhaltung wohl zur privaten Lebensführung, auch wenn man nur für seinen Beruf lebt.
              Frage: auf welcher Seite stehst Du, FA oder WT ?

              Kommentar


              • #22
                AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                nach meinem aktuellen wissensstand ist die einkommensgrenze (NETTO) ab der man sozialversicherungspflichtig wird im jahr 2008: 4.188,12 euro

                ad betriebsausgaben.

                08 ist ja noch lang.

                die üblichen möglichkeiten:
                - was kaufen
                - wirklich alle fahrten notieren / belegen - auch für vorbesprechungen etc.
                - werbung / PR machen - folder etc. - die können ja auch für 09 sein
                - fortbildung = kurskosten

                bei fortbildung muss man aber wie bei büchern aufpassen. bergbildbände zB wird man nur schwer argumentieren können - topos etc. sind natürlich kein problem.
                sprachkurse könnten gehen, wenn man entsprechende kunden hat etc. eine kletterwoche in arco wird zuwenig sein, wenn man nicht dann dort andere führt oder so ein projekt für 09 glaubhaft argumentieren kann.

                es ist bei so sachen meist die frage: wie gut und plausibel ist die "notwendigkeit für die berufsausübung" erklärbar.

                - aufträge vergeben und honorare zahlen.

                wenn man auf so eine grenze zukommt, ist es oft günstiger, irgendjemand mit was zu beauftragen und ein honorar zu zahlen - etwa: EDV - homepage basteln oder......

                a
                runter gehts oft schnell.

                Kommentar


                • #23
                  AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                  Zitat von Willy Nefzger Beitrag anzeigen
                  Frage: auf welcher Seite stehst Du, FA oder WT ?
                  GBP

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                  • #24
                    AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                    [QUOTE=Willy Nefzger;379948]Datum der rechnungsausstellung ist nicht relevant, bei Einnahmen-Ausgabenrechner kommt es auf den Zeitpunkt des Zuflusses an.


                    jaja! nur: das musst du denen, die zahlen sollen klar machen UND die müssen das auch verstehen und sich dran halten (und nicht schon im dezember überweisen) UND die dürfen aber dann im jänner auch nicht vergessen zu zahlen ...
                    also stell ich lieber die rechnung/honorarnote erst später aus
                    (soviel zu lebenspraxis.)

                    a
                    runter gehts oft schnell.

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                      Zitat von Steinbock Beitrag anzeigen
                      GBP
                      OK


                      P.S. Kennen wir uns? (ohne Brille)
                      Zuletzt geändert von Willy Nefzger; 01.09.2008, 22:08.

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                        Zitat von EHO Beitrag anzeigen
                        wie ist das "berufsbild" eines "kletterlehrers" eigentlich zu verstehen,
                        welche ausbildung hast du bzw. benötigt man ?
                        Kommt drauf an ob man selbsternannt () ist, oder eine staatliche Ausbildung hat (Bergführer).
                        Eine Instruktorausbildung sollte eigentlich nur ehrenamtlich genutzt werden ...

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                        • #27
                          AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                          Kennt wer oder ist wer ein(en) Steuerberater der was von Leuten versteht, die ihr Geld u.a. in den Bergen verdienen? Bei mir wirds grad kompliziert mit 3 verschiedenen Sozialversicherungen und freien Dienstverträgen, fixen Angestelltenverhältnissen, teilweise geringfügig angestellt und dann selbständig auch noch.....

                          Super wär, wenn der Steuerberater im Großraum Ibk ist, aber da sind ja auch die meisten Bergsteiger...
                          snowkid G.m.b.h. - Gehst mit, bist hin... *g*

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                            warum soll man als instruktor nur ehrenamtlich arbeiten ?
                            meiner meinung nach ist ein bergführer ganz was anderes als ein kletterlehrer. fragt sich ob das FA den beruf kletterlehrer überhaupt kennt.

                            das mit den dezember rechnungen halt ich so wie renolda. den firmen ist es egal wann die rechnung reinkommt.

                            es sei denn ich brauch noch ein bisschen geld zum leben, und darf trotzdem keine einahmen mehr machen... dann muss ich ins ausland.

                            w.

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                            • #29
                              AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                              Zitat von Willy Nefzger Beitrag anzeigen
                              OK
                              P.S. Kennen wir uns? (ohne Brille)
                              Sicher - zumindest flüchtig: Deine Kletterhalle, Dein Gartenfest.
                              Und bei einem "dienstlichen" Besuch im Weichtalhaus (Ausklang nach Betriebsausflug) hab ich Dich dort auch gesehen, wollt' aber nicht rübergehen und Dir den Klettertag verderben: "Servus, da drüben sitz ich mit meinen Kollegen."
                              Zitat von Kudi
                              Kommt drauf an ...
                              Mit der Antwort bist Du auf dem Weg zum Spitzenjuristen. Nett, dass sie Dich wieder aus dem Schützengraben rauslassen.
                              Zitat von snowkid
                              Bei mir wirds grad kompliziert
                              Ich weiß nur ein Büchl über das Thema, zwar etwas harter Tobak, aber laut Prof. Tomandl "der beste Zugang zu dieser Problematik".

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                              • #30
                                AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                                Zitat von Steinbock Beitrag anzeigen
                                Mit der Antwort bist Du auf dem Weg zum Spitzenjuristen. Nett, dass sie Dich wieder aus dem Schützengraben rauslassen.
                                Hehe, ja ich mach jetzt Praktikum bei der Wiener Rettung. Die Patienten freuen sich wenn da ein grüner Frosch mit Sani Schleife rausspringt
                                Aber ich hab das Monat recht viel Zeit fürs Klettern unter der Woche. Falls du mal Lust und Zeit hast können wir uns gern etwas ausmachen

                                Zitat von wb-p Beitrag anzeigen
                                warum soll man als instruktor nur ehrenamtlich arbeiten ?
                                meiner meinung nach ist ein bergführer ganz was anderes als ein kletterlehrer. fragt sich ob das FA den beruf kletterlehrer überhaupt kennt.
                                Die Instruktorausbildung sollte eigentlich in Vereinen genutzt werden. Ob man damit gewerblich arbeiten darf, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.
                                http://www.bergsteigen.at/forum/Thema.aspx?ID=48897

                                Der Instruktor für Sportklettern - Breitensport ist eine qualifizierte, fachlich ausgebildete Person, die in der Lage ist, im Rahmen eines alpinen Vereins das Sportklettertraining, sowohl im Nachwuchsbereich als auch von Erwachsenen, vorzubereiten und zu leiten.
                                Quelle: http://www.vavoe.at/lehrplan/sportkletternbreiten.htm
                                Ich würde mich an deiner Stelle informieren wie genau es rechtlich aussieht.
                                Lg Kudi

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