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absetzbeträge als kletterlehrer

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  • #31
    AW: absetzbeträge als kletterlehrer

    Zitat von wb-p Beitrag anzeigen
    fragt sich ob das FA den beruf kletterlehrer überhaupt kennt.
    das gewerberecht ist dem finanzamt egal. da geht es nur um den umsatz.
    es gibt allerdings berufsgruppen mit bevorzugungen und halbem steuersatz - etwa profisportler !
    argument: ihre berufslaufbahn = zeit, in der sie geld verdienen können, endet lange vor dem 60. bzw. 65. LJ
    man könnte also versuchen, in so eine kategorie zu kommen. (wenn man viel verdient, zahlt sich das aus) dazu braucht man vermutlich bestätigungen durch einen sportverein?

    a
    runter gehts oft schnell.

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    • #32
      AW: absetzbeträge als kletterlehrer

      also, wenn du seriös arbeiten willst, wirst du auch um sachen wie haftpflichtversicherung, rechtschutz, etc. nicht herumkommen.
      Und die Versicherungsanstalten fragen sehr wohl, nach welchen regeln...man ausgebildet ist und lehrt.
      auch nicht billig das ganze. Und ohne rechtliche Absicherung (privat oder
      wie bei Instruktoren üblich durch Verein) stehst sowieso mit einem Haxn
      im Häfn.

      was unterscheidet jetzt wirklich einen kletterlehrer vom bergführer ?

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      • #33
        AW: absetzbeträge als kletterlehrer

        vor allem was hab ich als sportkletterer mit bergführern zu tun ? ich muss genau genommen nichtmal in die nähe eines berges gehen und kann schon meinen sport ausüben.

        wenn ich mich als instruktor ausbilden lasse, heisst das, das ich auf lebzeit nichtmehr freiberuflich mein wissen weitergeben darf ? oder darf man das nur als bergführer ohne verein ?

        wie auch immer, ich hab sowieso einen verein, in dem ich meines wissens nach auch freiberuflich arbeite.
        das ist wieder so eine sache wie beim fotografieren, und ich werds vermutlich genauso handhaben.


        w.

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        • #34
          AW: absetzbeträge als kletterlehrer

          Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
          es gibt allerdings berufsgruppen mit bevorzugungen und halbem steuersatz - etwa profisportler !

          a
          Meinst Du die Sportler-Verordnung für überwiegend international tätige Sportler? (Pauschalierung mit 33% der Einkünfte)

          1/2 Steuersatz für Sportler kenne ich nicht.

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          • #35
            AW: absetzbeträge als kletterlehrer

            JA. GENAU. das meinte. -- das mit den 50% war so eine grobe schätzung. HIER der Gesetzestext:


            Auf Grund der §§ 2 und 33 des Einkommensteuergesetzes 1988 wird verordnet:

            § 1. Auf Antrag hat die Ermittlung des in Österreich steuerpflichtigen Anteils der Einkünfte von selbständig tätigen Sportlern pauschal zu erfolgen. Die pauschale Ermittlung ist nur zulässig, wenn der Sportler in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist und im Kalenderjahr überwiegend im Rahmen von Sportveranstaltungen (Wettkämpfen, Turnieren) im Ausland auftritt. Die pauschale Ermittlung hat die Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit zu umfassen.

            § 2. Der Anteil der in Österreich zu versteuernden Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich Werbetätigkeit beträgt 33 % der insgesamt im Kalenderjahr erzielten Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit.

            § 3. Erfolgt eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte gemäß § 1, ist eine Anrechnung ausländischer Steuern, die für Einkünfte im Sinne des § 1 entrichtet wurden, ausgeschlossen. Ausländische Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit sind bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen zu berücksichtigen.

            § 4. Die Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden.

            .............
            alao auf deutsch: die zahlen nur von 1/3 ihres einkommens steuer. - für die sozialversicherung wird das nicht gelten.
            Zuletzt geändert von renoldna; 02.09.2008, 16:37.
            runter gehts oft schnell.

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            • #36
              AW: absetzbeträge als kletterlehrer

              Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
              alao auf deutsch: die zahlen nur von 1/3 ihres einkommens steuer. - für die sozialversicherung wird das nicht gelten.
              Die Sauerei daran ist ja vor allem, dass auch die Werbeerträge von der 1/3-Regelung erfasst sind, obwohl die Werbewirkung zu 100% im Inland erreicht wird (nicht umsonst heißt das ganze inoffiziell auch "Schifahrerverordnung" ).

              Jetzt wird das ganze zur steuerpolitischen Grundsatzdiskussion.
              Dann darf ich auch noch ein paar Dinge einstreuen:

              Nichtbilanzierer können Wertzuwächse auf Grund und Boden steuerfrei einstreifen.
              Schriftsteller haben eine Option auf dreijährigen Gewinnrücktrag.
              Landwirte haben die Vollpauschalierung.
              Arbeitnehmer müssen von 1/7 ihres Jahresgehalts nur 6% Steuern zahlen.
              ...

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              • #37
                AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                na zu den schriftstellern könnt ich dir einiges aus der lebenspraxis erzählen :-) - das gesetz erleichtert was, das in der praxis nicht vorkommt. ist also keine erleichterung. weil es die leute einfach nicht gibt, die von heute auf morgen plötzlich millionen verdienen. verlustvorträge usw. gibts bei anderen auch.

                das mit den sportlern hab ich HIER nur deshalb erwähnt, weil man ja auch profikletterer sein könnte, der von preisgeldern lebt oder mit preisgeldern einen guten teil des einkommens erzielt. am ehesten geht das bei den MTB- Profis - bei den schitourenwettkämpfern auch? solche könnte es ja im forum geben.

                a
                Zuletzt geändert von renoldna; 02.09.2008, 17:35.
                runter gehts oft schnell.

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                • #38
                  AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                  Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
                  .............
                  alao auf deutsch: die zahlen nur von 1/3 ihres einkommens steuer.
                  Aber: Die im Ausland einbehaltene Steuer wird nicht angerechnet.

                  P:S
                  Sind wir hier noch im Forum Gipfeltreffen? Allmählich wird es fachspezifisch
                  Zuletzt geändert von Willy Nefzger; 02.09.2008, 18:06.

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