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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

2) Hausrecht

Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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absetzbeträge als kletterlehrer

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  • #31
    AW: absetzbeträge als kletterlehrer

    Zitat von wb-p Beitrag anzeigen
    fragt sich ob das FA den beruf kletterlehrer überhaupt kennt.
    das gewerberecht ist dem finanzamt egal. da geht es nur um den umsatz.
    es gibt allerdings berufsgruppen mit bevorzugungen und halbem steuersatz - etwa profisportler !
    argument: ihre berufslaufbahn = zeit, in der sie geld verdienen können, endet lange vor dem 60. bzw. 65. LJ
    man könnte also versuchen, in so eine kategorie zu kommen. (wenn man viel verdient, zahlt sich das aus) dazu braucht man vermutlich bestätigungen durch einen sportverein?

    a
    runter gehts oft schnell.

    Kommentar


    • #32
      AW: absetzbeträge als kletterlehrer

      also, wenn du seriös arbeiten willst, wirst du auch um sachen wie haftpflichtversicherung, rechtschutz, etc. nicht herumkommen.
      Und die Versicherungsanstalten fragen sehr wohl, nach welchen regeln...man ausgebildet ist und lehrt.
      auch nicht billig das ganze. Und ohne rechtliche Absicherung (privat oder
      wie bei Instruktoren üblich durch Verein) stehst sowieso mit einem Haxn
      im Häfn.

      was unterscheidet jetzt wirklich einen kletterlehrer vom bergführer ?

      Kommentar


      • #33
        AW: absetzbeträge als kletterlehrer

        vor allem was hab ich als sportkletterer mit bergführern zu tun ? ich muss genau genommen nichtmal in die nähe eines berges gehen und kann schon meinen sport ausüben.

        wenn ich mich als instruktor ausbilden lasse, heisst das, das ich auf lebzeit nichtmehr freiberuflich mein wissen weitergeben darf ? oder darf man das nur als bergführer ohne verein ?

        wie auch immer, ich hab sowieso einen verein, in dem ich meines wissens nach auch freiberuflich arbeite.
        das ist wieder so eine sache wie beim fotografieren, und ich werds vermutlich genauso handhaben.


        w.

        Kommentar


        • #34
          AW: absetzbeträge als kletterlehrer

          Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
          es gibt allerdings berufsgruppen mit bevorzugungen und halbem steuersatz - etwa profisportler !

          a
          Meinst Du die Sportler-Verordnung für überwiegend international tätige Sportler? (Pauschalierung mit 33% der Einkünfte)

          1/2 Steuersatz für Sportler kenne ich nicht.

          Kommentar


          • #35
            AW: absetzbeträge als kletterlehrer

            JA. GENAU. das meinte. -- das mit den 50% war so eine grobe schätzung. HIER der Gesetzestext:


            Auf Grund der §§ 2 und 33 des Einkommensteuergesetzes 1988 wird verordnet:

            § 1. Auf Antrag hat die Ermittlung des in Österreich steuerpflichtigen Anteils der Einkünfte von selbständig tätigen Sportlern pauschal zu erfolgen. Die pauschale Ermittlung ist nur zulässig, wenn der Sportler in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist und im Kalenderjahr überwiegend im Rahmen von Sportveranstaltungen (Wettkämpfen, Turnieren) im Ausland auftritt. Die pauschale Ermittlung hat die Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit zu umfassen.

            § 2. Der Anteil der in Österreich zu versteuernden Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich Werbetätigkeit beträgt 33 % der insgesamt im Kalenderjahr erzielten Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit.

            § 3. Erfolgt eine pauschale Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte gemäß § 1, ist eine Anrechnung ausländischer Steuern, die für Einkünfte im Sinne des § 1 entrichtet wurden, ausgeschlossen. Ausländische Einkünfte aus der Tätigkeit als Sportler einschließlich der Werbetätigkeit sind bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen zu berücksichtigen.

            § 4. Die Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden.

            .............
            alao auf deutsch: die zahlen nur von 1/3 ihres einkommens steuer. - für die sozialversicherung wird das nicht gelten.
            Zuletzt geändert von renoldna; 02.09.2008, 17:37.
            runter gehts oft schnell.

            Kommentar


            • #36
              AW: absetzbeträge als kletterlehrer

              Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
              alao auf deutsch: die zahlen nur von 1/3 ihres einkommens steuer. - für die sozialversicherung wird das nicht gelten.
              Die Sauerei daran ist ja vor allem, dass auch die Werbeerträge von der 1/3-Regelung erfasst sind, obwohl die Werbewirkung zu 100% im Inland erreicht wird (nicht umsonst heißt das ganze inoffiziell auch "Schifahrerverordnung" ).

              Jetzt wird das ganze zur steuerpolitischen Grundsatzdiskussion.
              Dann darf ich auch noch ein paar Dinge einstreuen:

              Nichtbilanzierer können Wertzuwächse auf Grund und Boden steuerfrei einstreifen.
              Schriftsteller haben eine Option auf dreijährigen Gewinnrücktrag.
              Landwirte haben die Vollpauschalierung.
              Arbeitnehmer müssen von 1/7 ihres Jahresgehalts nur 6% Steuern zahlen.
              ...

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              • #37
                AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                na zu den schriftstellern könnt ich dir einiges aus der lebenspraxis erzählen :-) - das gesetz erleichtert was, das in der praxis nicht vorkommt. ist also keine erleichterung. weil es die leute einfach nicht gibt, die von heute auf morgen plötzlich millionen verdienen. verlustvorträge usw. gibts bei anderen auch.

                das mit den sportlern hab ich HIER nur deshalb erwähnt, weil man ja auch profikletterer sein könnte, der von preisgeldern lebt oder mit preisgeldern einen guten teil des einkommens erzielt. am ehesten geht das bei den MTB- Profis - bei den schitourenwettkämpfern auch? solche könnte es ja im forum geben.

                a
                Zuletzt geändert von renoldna; 02.09.2008, 18:35.
                runter gehts oft schnell.

                Kommentar


                • #38
                  AW: absetzbeträge als kletterlehrer

                  Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
                  .............
                  alao auf deutsch: die zahlen nur von 1/3 ihres einkommens steuer.
                  Aber: Die im Ausland einbehaltene Steuer wird nicht angerechnet.

                  P:S
                  Sind wir hier noch im Forum Gipfeltreffen? Allmählich wird es fachspezifisch
                  Zuletzt geändert von Willy Nefzger; 02.09.2008, 19:06.

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