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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

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Mountainbike - wo darf gefahren werden?

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  • #31
    AW: Mountainbike - wo darf gefahren werden?

    Zitat von Patervan Beitrag anzeigen
    Dieses Gesetz gehört überarbeitet.
    Naja, eigentlich ist es ja der Normalzustand: so wie Du mit Deinem Fahrrad nicht in meinen Garten darfst, darst Du auch nicht in den Wald vom XY, weil es eben sein Wald ist. Dass Du das zu Fuß und mit Skis zu Erholungszwecken idarfst, ist eine gesetzliche Ausnahme.

    Ich bin ja auch der Meinung, dass man zumindest Forstraßen und sonstige Wege für Mountainbiker freigeben sollte (Fußgänger dürfen ja auch weglos unterwegs sein), aber da ist zumindest noch das haftungsrechtliche Problem zu lösen: wenn's auf der Forstraße einen Downhiller "aufstellt", sehe ich schon eine Welle von Prozessen auf den Wegehalter zukommen, wegen schlechtem Zustand des Weges. Da müsste es hier zu einer gesetzlichen Haftungsfreistellung kommen.
    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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    • #32
      AW: Mountainbike - wo darf gefahren werden?

      Zitat von Patervan Beitrag anzeigen
      Da wird es keines geben, vermute ich.
      Ich bin zwar schwer ( 85kg) und mein Rad auch, doch bei trockener Forststraße gibt es keinerlei Zerstörung des Weges. Und bei Regen fährt doch niemand.
      Foto gibts echt keines, da das nur einmal passiert ist und ich zuerst abwarten wollte, ob es nochmal passiert.
      Von trockenen straßen habe ich auch nie geredet und diese mountainbiker sind nicht bei regen sondern nach ergiebigen regenschauern gefahren.

      Aber anscheinend verstehen mich einige hier nicht (und ich habe wirklich nichts gegen MTB, fahre ab und zu selber):
      Das gesetz ist hart, keine frage, aber ohne diesen haben waldbesitzer gegen die schwarzen schafe nichts in der hand und müssen schäden ertragen. Es geht um die rechtliche absicherung der grundstücksbesitzer.
      Wäre ein hausbesitzer erfreut, wenn jemand in seinem großen garten herumgeht?? Außerdem: was waldbesitzer mit ihrem wald machen, ist zugegeben manchmal sehr fragwürdig, aber ihr recht, denn ihnen gehört ja der wald. Fremde personen zerstören ja fremdes eigentum!
      Exploring the world

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      • #33
        AW: Mountainbike - wo darf gefahren werden?

        Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
        so wie Du mit Deinem Fahrrad nicht in meinen Garten darfst, darst Du auch nicht in den Wald vom XY, weil es eben sein Wald ist.
        das ist die übliche erklärung. ich darf in deinem 50 m² schrebergartl nicht radfahren und du nicht auf meinen 5000 km steuergeldgeförderten forststraßen meiner 120.000 ha wald. klasse argumentation.

        Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
        aber da ist zumindest noch das haftungsrechtliche Problem zu lösen: .... Da müsste es hier zu einer gesetzlichen Haftungsfreistellung kommen.
        zu dieser wird es aber aufgrund der starken lobby in ö nie kommen. denn: den (groß)grundbesitzern geht es ja nur darum, die leute vom wald fernzuhalten. und jede maßnahme, die den zugang zum wald erleichtert, wird entsprechend verhindert. man denke an die jammerei wegen dem forstg 1975 ... "enteignung" war noch das mildeste wort, das fiel...
        mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

        bürstelt wird nur flüssiges

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        • #34
          AW: Mountainbike - wo darf gefahren werden?

          Zitat von rainhard00 Beitrag anzeigen
          Wäre ein hausbesitzer erfreut, wenn jemand in seinem großen garten herumgeht??!
          bitte hörts mir mit dieser vertrottelten argumentation auf, die man in den landwirtschaftlichen fachschulen und für die jadgprüfung anscheinend im zuge einer gehirnwäsche eingetrichtert bekommt.

          ich sags zum 10.000 mal in diesem forum: ÜBERALL IN EUROPA DERFST BIKEN; NUR IN Ö NICHT.
          und seltsamerweis gibts auch in slo, i, d, f etc noch wälder und tiere. und sogar tiere und lebensräume, die es bei uns nimmer gibt. und - sind wir uns ehrlich: der wald in ö ist zum großen teil ein industriegelände.
          und wenn da einer daherkommt und behauptet, ein mtb mit brutto 100 kg macht straßen hin, der hat 1. noch nie einen harvester gesehen und 2. hat keine ahnung, wie der wald bei uns bewirtschaftet wird.

          in ö geht es nicht um forst, nein, nur um die ungestörte ausübung der jagd.

          ps: um klarzustellen: bin selber ne-land/forstwirt und kammermitglied. oiso weiss ich wovon ich rede.
          Zuletzt geändert von pivo; 17.06.2009, 09:51.
          mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

          bürstelt wird nur flüssiges

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          • #35
            AW: Mountainbike - wo darf gefahren werden?

            Zitat von pivo Beitrag anzeigen
            zu dieser wird es aber aufgrund der starken lobby in ö nie kommen. denn: den (groß)grundbesitzern geht es ja nur darum, die leute vom wald fernzuhalten. und jede maßnahme, die den zugang zum wald erleichtert, wird entsprechend verhindert.
            Der Kandidat hat 100 Punkte !
            Genau DAS ist der eigentliche Beweggrund !!!
            Das Argument der Haftungsfrage ist nur das vorgeschobene Feigenblatt, hinter dem sich die Entscheider verstecken und sich ins Fäustchen lachen.
            Zuletzt geändert von daKoarl; 17.06.2009, 09:57.
            ACHTUNG : Posting kann Spuren von Ironie enthalten !
            Vor einer Erleuchtung muß man Holz hacken - danach auch. (Zen-Weisheit)
            Etwaige Rechtschreibfehler sind als Vorwegnahme künftiger Rechtschreibreformen zu werten.

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            • #36
              AW: Mountainbike - wo darf gefahren werden?

              Zitat von pivo Beitrag anzeigen
              das ist die übliche erklärung. ich darf in deinem 50 m² schrebergartl nicht radfahren und du nicht auf meinen 5000 km steuergeldgeförderten forststraßen meiner 120.000 ha wald. klasse argumentation.
              Na gut, für Dich als Jurist sag ich: § 354 ABGB, insb der letzte Halbsatz (... jeden Andern davon auszuschließen.") Wozu argumentieren? Das ist jedenfalls die Ausgangsituation. Wenn das rechtlich und rechtspolitisch nicht erwünscht ist, dann muss halt der Gesetzgeber was dafür/dagegen tun.

              denn: den (groß)grundbesitzern geht es ja nur darum, die leute vom wald fernzuhalten. und jede maßnahme, die den zugang zum wald erleichtert, wird entsprechend verhindert. man denke an die jammerei wegen dem forstg 1975 ... "enteignung" war noch das mildeste wort, das fiel...
              Das ist 30 Jahre her, und die Wälder stehen noch immer. Natürlich wären die Reiter dann die nächsten, die ihr Pferd nicht nur im Zügel führen möchten.
              Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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              • #37
                AW: Mountainbike - wo darf gefahren werden?

                Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                bitte hörts mir mit dieser vertrottelten argumentation auf, die man in den landwirtschaftlichen fachschulen und für die jadgprüfung anscheinend im zuge einer gehirnwäsche eingetrichtert bekommt.
                In meinem Fall weder das eine noch das andere.

                ich sags zum 10.000 mal in diesem forum: ÜBERALL IN EUROPA DERFST BIKEN; NUR IN Ö NICHT. und seltsamerweis gibts auch in slo, i, d, f etc noch wälder und tiere.
                Einverstanden. Obwohl selber nicht mit dem MTB bin ich de lege ferenda :-) absolut dafür.
                Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                • #38
                  AW: Mountainbike - wo darf gefahren werden?

                  Zitat von daKoarl Beitrag anzeigen
                  Das Argument der Haftungsfrage ist nur das vorgeschobene Feigenblatt, hinter dem sich die Entscheider verstecken und sich ins Fäustchen lachen.
                  Das ließe sich mit einem juristischen Federstrich aus der Welt schaffen. Auf eigene Gefahr... Straßenerhalter haftet nur bei Vorsatz.
                  Zuletzt geändert von ingmar; 17.06.2009, 10:13.
                  Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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                  • #39
                    AW: Mountainbike - wo darf gefahren werden?

                    Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                    Das ließe sich mit einem juristischen Federstrich aus der Welt schaffen. Auf eigene Gefahr... Halter hafter nur bei Vorsatz.
                    sag' ich ja..........
                    Ich sag nur BANANENREPUBLIK !
                    (obwohl das eigentlich schon wieder eine Beleidigung für die Bananenrepubliken darstellt !)
                    ACHTUNG : Posting kann Spuren von Ironie enthalten !
                    Vor einer Erleuchtung muß man Holz hacken - danach auch. (Zen-Weisheit)
                    Etwaige Rechtschreibfehler sind als Vorwegnahme künftiger Rechtschreibreformen zu werten.

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                    • #40
                      AW: Mountainbike - wo darf gefahren werden?

                      Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                      in ö geht es nicht um forst, nein, nur um die ungestörte ausübung der jagd.
                      auf den Punkt gebracht...

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                      • #41
                        AW: Mountainbike - wo darf gefahren werden?

                        Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                        Na gut, für Dich als Jurist sag ich: § 354 ABGB, insb der letzte Halbsatz (... jeden Andern davon auszuschließen.") Wozu argumentieren? Das ist jedenfalls die Ausgangsituation.
                        juristisch - das sag ich eh - ist die situation klar.
                        vielleicht sollt ich aber noch anführen, dass eben dasselbe argument auch beim von der legalservitut umfassten form des betretens als pawlowscher reflex der grünen seite der macht so sicher wie das sabbertröpfchen des hunderls kommt.

                        Zitat von ingmar Beitrag anzeigen
                        Wenn das rechtlich und rechtspolitisch nicht erwünscht ist, dann muss halt der Gesetzgeber was dafür/dagegen tun.
                        wird er aber nicht. weil in der österr. verfassungswirklichkeit nicht das volk die gesetze macht, und auch nicht volksvertreter, sondern interessenvertretungen.
                        mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

                        bürstelt wird nur flüssiges

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                        • #42
                          AW: Mountainbike - wo darf gefahren werden?

                          Wie das gesellschaftspolitisch und rechtlich vernünftig gelöst werden kann, haben die Bayern bereits vorgehüpft: http://by.juris.de/by/gesamt/NatSchG_BY_2005.htm

                          Insbesondere Artikel 21 und Folgende. So gehört das.
                          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                          • #43
                            AW: Mountainbike - wo darf gefahren werden?

                            Als ich mit dem MTB von der Giessener Hütte ins Tal fuhr, hat mich so ein Zweschpel einmal aufgehalten: er meinte, ich würde sein Vieh so aufschrecken, dass es davonliefe und sich das Bein brechen würde.
                            Sollte ich seinem Argument etwas abgewinnen?
                            I nix daham bliem!

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                            • #44
                              AW: Mountainbike - wo darf gefahren werden?

                              Zitat von pivo Beitrag anzeigen
                              bitte hörts mir mit dieser vertrottelten argumentation auf, die man in den landwirtschaftlichen fachschulen und für die jadgprüfung anscheinend im zuge einer gehirnwäsche eingetrichtert bekommt.

                              und wenn da einer daherkommt und behauptet, ein mtb mit brutto 100 kg macht straßen hin, der hat 1. noch nie einen harvester gesehen und 2. hat keine ahnung, wie der wald bei uns bewirtschaftet wird.

                              ps: um klarzustellen: bin selber ne-land/forstwirt und kammermitglied. oiso weiss ich wovon ich rede.
                              Ich mach dazu jetzt nur noch einen post:

                              Ich studiere jus (was nicht heißt, dass ich alles in die richtung weiß) und habe weder jagdprüfung gemacht, noch eine fachhochschule besucht.
                              Zweitens kenn ich mich sehr wohl mit harvestern etc. aus. (habe aber noch keinen bei wegsperre über forstwege fahren gesehen...)
                              Drittens geht es mir hier (zum wiederholten male) nur um die rechtliche absicherung und, wie vorher ausgeführt wurde, die haftung des wegehalters.
                              Viertens wirst du in naher zukunft nie irgendwen dazu bringen, das gesetz drastisch zu verändern (eine erlaubnis auf forstwegen zu fahren ist eine drastische veränderung).
                              Fünftens steht es außer frage, dass die interessensvertretungen (jagd,...) hinter dem ganzen stehen. Ist ja normal in Ö.
                              Zuletzt geändert von rainhard00; 17.06.2009, 11:30.
                              Exploring the world

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                              • #45
                                AW: Mountainbike - wo darf gefahren werden?

                                Zitat von robins Beitrag anzeigen
                                Als ich mit dem MTB von der Giessener Hütte ins Tal fuhr, hat mich so ein Zweschpel einmal aufgehalten: er meinte, ich würde sein Vieh so aufschrecken, dass es davonliefe und sich das Bein brechen würde.
                                Sollte ich seinem Argument etwas abgewinnen?
                                Das Argument dafür lautet: Man kommt mit dem Rad quasi geräuschlos daher. Im Gegensatz zum Auto. Deswegen erschrickt das Wild. Hab ich mir heute sagen lassen. Verstehen kann ich es trotzdem nicht, da ja auch Fussgänger "lautlos" unterwegs sind.

                                lg
                                Martin

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