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Jägerschaft

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  • Kurzer pragmatischer Ansatz :es gibt geltende Rechtslagen und es gibt die Exekutive und die Gerichte bzw. Verwaltung. Wenn jemand rechtswidrig handelt werden diese tätig. Das ist ihre Aufgabe und dafür zahlen alle Steuern. Alle anderen sind NICHT die Exekutive, sonst wäre es kein Rechtsstaat sondern ein failed state mit allen grausigen Konsequenzen. Eigentlich alles klar und kein Grund zur Aufregung. Ich bemerke allerdings schon verwundert, dass sich die Jägerschaft öfters irrtümlich für die Exekutive hält als sagen wir mal Radfahrer. Hab ich noch kaum beobachtet ,dass ein Radler einen Jäger aufhält, seine Waffenbesitzkarte und Jagdschein verlangt, ihn auf Alkohol kontrolliert und ihm dann eine Moralpredigt ohne rechtliche Grundlage hält . Wäre aber durchaus mal als Abwechslung vielleicht unterhaltsam. Hihihi

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    • Zitat von Gamsi Beitrag anzeigen

      Irgendwann wird eine österr. Bundesregierung die Eier besitzen, diesen (europäisch einzigartigen) Rechtsirrtum aus den Gesetzbüchern zu tilgen. Ich hoffe noch bevor ich Opa bin.
      Kann man nur hoffen, dass dies geschieht. Allerdings denkt der Gesetzgeber eher in vatikanischen Dimensionen - vielleicht weil die Jagdscheinhaber im Vergleich zur Gesamtbevölkerung deutlich überrepräsentiert sind ?

      Als Beispiel: STVO

      a) Rechts überholen war lange Zeit verboten, wurde aber durchaus praktiziert. Die Änderung der STVO wurde nach etwa 20 Jahren 'gelebter Praxis' durchgeführt.

      b) Hochgestellte Bremsleuchten mussten extra (und aufwendig) typisiert werden - gibts heute überhaupt noch Autos ohne Bremsleuchte oberhalb der Heckscheibe ? Es dauerte ebenfalls an die 20 Jahre .....


      @Gamsi: Wennst schon Kinder hast, wirst wahrscheinlich zuerst Opa ! Die Freigabe der Forststrassen wird kommen, die Frage ist nur mehr "Wann ?"

      Vielleicht könnten die vielen Kleinwaldbesitzer endlich verstehen, dass sie bloß mit falschen Argumenten (=Haftungsfrage) von wenigen Großgrundbesitzern instrumentalisiert werden .....
      Zuletzt geändert von w56; 23.05.2018, 13:31.

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      • Das Wort Opa von Gamsi gefällt mir!! Jetzt bin ich 70 und schon lange Opa. Mit MB kurve ich schon an die 30 Jahre herum, kann mich gar nicht mehr erinnern wie alt mein Scott Boulder ist, steht noch immer im 1a Zustand im Keller. Hatte damals schon die Hoffnung auf Einsicht der Verantwortlichen, vor allem wenn man miterlebt wie unsere bewaldeten Berge von zahllosen "Forststraßen" durchpflügt werden. Dazu kommen noch die heftigen Spuren der großen Forstschlepper quer durch den Wald. Aber leider hat sich nicht viel verändert. Die Bundesforste, aber leider nicht mit Besitz in meiner Nähe, haben einiges gelockert, aber sonst, Schweigen im Walde! Und so drehe ich die meiste Zeit meine Runden und kenne inzwischen schon jeden Stein bzw. Baum und denk mir dabei "Hauptsache in der Natur" und sch...... auf die Politik!

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        • Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen

          Frage: Wie sind sonstige Straßen zu definieren? Der Vorfall hat sich auf einer Bundesstraße ereignet. Die würde ich nicht unter sonstige Straßen einordnen.
          "Sonstige Straßen" sind kein Begriff, das "sonstige" bezieht sich im Gesetzestext auf den Rest der Straßen, da zuvor spezielle Straßen genannt wurden. Selbstverständlich ist auch auf Bundesstraßen das Nebeneinanderfahren von Rennradfahrern erlaubt. Ob es im Einzelfall sehr schlau ist, ist eine andere Frage.

          Was es auf keinen Fall gibt, ist ein "jederzeit-Überhol-Recht-wurscht-obs-grad-geht" von Autofahrern gegenüber Radfahrern.


          Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
          Meine Meinung ist: Um diese reichlich komplizierte Situation zu verstehen, sollte man sich mit beiden Parteien (Mountainbiker und Jäger) zusammensetzen und beide Standpunkte diskutieren.
          Das wurde alles schon endlos probiert. Es kommen immer die gleichen - falschen - Vorträge: ich fahr auch nicht durch dein Wohnzimmer, Wild wird vertrieben, Straßen werden kaputt gemacht, Wegehaftung, Enteignung usw. Alles ein absoluter Unsinn. Nur zur Wiederholung: Österreich ist DAS EINZIGE LAND AUF DER WELT, in dem das Radeln im Wald (auf Straßen und Wegen) verboten ist. Das ist eine Schande und hat mit sachlichen Problemen genau NICHTS zu tun.
          Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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          • Zitat von w56 Beitrag anzeigen

            Als Beispiel: STVO

            a) Rechts überholen war lange Zeit verboten, wurde aber durchaus praktiziert. Die Änderung der STVO wurde nach etwa 20 Jahren 'gelebter Praxis' durchgeführt.
            Falsch!

            StVO, § 15. Überholen.
            (1) Außer in den Fällen der Abs. 2 und 2a darf der Lenker eines Fahrzeuges nur links überholen.
            (2) Rechts sind zu überholen:
            a) Fahrzeuge, deren Lenker die Absicht anzeigen, nach links einzubiegen oder zum linken Fahrbahnrand zuzufahren und die Fahrzeuge links eingeordnet haben,
            b) Schienenfahrzeuge, wenn der Abstand zwischen ihnen und dem rechten Fahrbahnrand genügend groß ist; auf Einbahnstraßen dürfen Schienenfahrzeuge auch in diesem Fall links überholt werden.
            (2a) Fahrzeuge des Straßendienstes, die bei einer Arbeitsfahrt einen anderen als den rechten Fahrstreifen benützen, dürfen rechts überholt werden, sofern nicht noch genügend Platz vorhanden ist, um links zu überholen, und sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.



            Irgendwie beunruhigend, welche Unkenntis elementarer Fahrregeln hier auftaucht.......
            Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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            • Neue Informationen zum brisanten Thema in den OÖN:

              http://www.nachrichten.at/oberoester...h;art4,2904798
              My Blogs > Meine bisher erstellten Tourenberichte

              Ein Gipfel gehört dir erst, wenn du wieder unten bist - denn vorher gehörst du ihm. (Hans Kammerlander)
              Hergott, d' Hoamat is schee (Aufschrift am Gipfelkreuz der Reisalpe)
              Im Höllengebirge wird einem nie langweilig ! ... (mein Leitspruch)

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              • Dass eine potentiell tödliche Falle hier immer als "Selbstjustiz" bezeichnet wird befremdet mich auch etwas. . Als ob die Justiz Würgeschlingen gegen Verwaltungsübertretungen einsetzen würde .. Ich denke dass der Fall durchaus juristisch noch nicht ganz durch ist ... Wenn das Ding echt in Kopfhöhe gespannt war.. Ist ein Mordversuch nicht so weit her. .Es gab einen Fall, da hat ein Fischer Taucher mit Steinen beworfen. .Ein Steinwurf von einer Autobahnbrücke endete in Deutschland mit 12 Jahren Haft..

                but i see direct lines

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                • Zitat von Jgaordhelagenornres Beitrag anzeigen
                  Es ist auch nicht okay, dass man auf Radfahrer schießt, oder Drähte oder ähnliches spannt. Das ist die eine Seite. Doch es ist auch nicht okay, dass Mountainbiker auf Straßen fahren, wo sie nicht fahren dürfen!
                  Das ist aber eine sehr seltsame Gleichstellung von absolut nicht gegeneinder aufrechenbaren oder vergleichbaren Sachverhalten.
                  Manche würden es auch als Chuzpe bezeichnen...

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                  • Zitat von Mittagstein Beitrag anzeigen
                    Das ist aber eine sehr seltsame Gleichstellung von absolut nicht gegeneinder aufrechenbaren oder vergleichbaren Sachverhalten.
                    Manche würden es auch als Chuzpe bezeichnen...
                    Ja, stimmt, du hast recht. Während das eine in gewissen Situationen lebensbedrohlich ist, ist das andere "nur" ein Verstoß gegen das (derzeitige) Gesetz. Auch, wenn beide Dinge in keiner Relation zueinander stehen, ersteres ist absolut nicht in Ordnung, zweiteres im Vergleich dazu harmlos, sollte aber auch unterlassen werden.

                    LG
                    Zuletzt geändert von Jgaordhelagenornres; 24.05.2018, 13:33.
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                    • Zitat von Bassist Beitrag anzeigen

                      Falsch!

                      StVO, § 15. Überholen.
                      (1) Außer in den Fällen der Abs. 2 und 2a darf der Lenker eines Fahrzeuges nur links überholen.
                      (2) Rechts sind zu überholen:
                      a) Fahrzeuge, deren Lenker die Absicht anzeigen, nach links einzubiegen oder zum linken Fahrbahnrand zuzufahren und die Fahrzeuge links eingeordnet haben,
                      b) Schienenfahrzeuge, wenn der Abstand zwischen ihnen und dem rechten Fahrbahnrand genügend groß ist; auf Einbahnstraßen dürfen Schienenfahrzeuge auch in diesem Fall links überholt werden.
                      (2a) Fahrzeuge des Straßendienstes, die bei einer Arbeitsfahrt einen anderen als den rechten Fahrstreifen benützen, dürfen rechts überholt werden, sofern nicht noch genügend Platz vorhanden ist, um links zu überholen, und sich aus Straßenverkehrszeichen nichts anderes ergibt.



                      Irgendwie beunruhigend, welche Unkenntis elementarer Fahrregeln hier auftaucht.......
                      Sorry - bin sehr schlechter Autofahrer .......

                      Hier sollte jedoch korrekterweise auch §7 / Absatz 3a zitiert werden:

                      (3a) "Im Ortsgebiet darf der Lenker eines Kraftfahrzeuges auf Straßen mit mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien gekennzeichneten Fahrstreifen für die betreffende Fahrtrichtung den Fahrstreifen frei wählen."

                      Genau auf diese Situation hat sich das "Überholen" bezogen - im Juristendeutsch vielleicht als "sich entlang bewegen unter Berücksichtigung eines identen Richtungvektors mit einem STVO-konformen Normalabstand zueinander" zu verstehen. Etwas abstrakter formuliert: y = k1.x + d1 bzw. y = k2 .x + d2, mit k1=k2 und d1 .ne. d2 und (abs(d2-d1)= STVO-konform)

                      Wenn jetzt jemand mit 30km/h auf der linken Spur fährt, werd ich klarerweise mit 30km/h am rechten Fahrstreifen möglichst knapp versetzt fahren, damit sich ein Rückstau bildet .....

                      Die Einschränkung: Ortsgebiet, mehrspurig, markiert, nur KFZ wurde aus Platzgründen weggelassen - weil's ja eh' klar ist. Sorry für den fehlenden juristischen Purismus - aber warum wurde wohl das Rechtsfahrgebot in diesem Fall vom Gesetzgeber aufgehoben - weil's gelebte Praxis schon 20 Jahre vorher war - genau so wie in einigen Gebieten toleriert wird eine Forststrasse zu befahren, in anderen ist's ein "Verbrechen" ..... die Analogie zum Forstgesetz ist wohl gegeben.

                      Würde empfehlen in Wien mal Wiental/Triesterstrasse/Erherzog-Karl Strasse/Gürtel oder Ring zu fahren ......
                      Zuletzt geändert von w56; 24.05.2018, 14:14.

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                      • Interessantes Urteil

                        Unglaublich, dass ich es auf meine alten Tage noch erleben soll, dass sich in Salzburg ein Richter getraut, Mayr-Melnhof der Gewalttat und Falschaussage zu...

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                        • Zitat von w56 Beitrag anzeigen
                          Interessantes Urteil
                          Die entsprechende Reaktion darauf

                          Das Landesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil zur Maßnahmenbeschwerde nun rechtskräftig folgendes über Maximilian Mayr-Melnhof festgestellt: Mayr-Meln...

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                          • Na endlich!

                            So ein Urteil lässt doch Hoffnung aufkeimen, dass sich selbst einflussreiche Personen nicht alles erlauben können. Man darf nun gespannt sein, welche Folgen das für MM tatsächlich hat.

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                            • Auch bei uns Bayern wollte mich heute ein Ich-weiß-nicht-was (ausgegeben hat er sich als irgendwas von den Forsten) über die Illegalität einer Biwaknacht (ohne Zelt) belehren und verzichtete gnadenhalber auf eine Anzeige. Die Rechtslage sieht wohl anders aus.

                              Viele Liebe Grüße von climby
                              Meine Nachbarn hören Metal, ob sie wollen oder nicht

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                              • https://noe.orf.at/news/stories/2942566/

                                "Wegen zahlreicher vergifteter und in Fallen verendeter Tiere im Weinviertel sind zwei Jagdaufseher verurteilt worden.
                                [...]
                                Die beiden Jagdaufseher müssen wegen Verletzung der Aufsichtspflicht Geldstrafen zahlen, und ihnen wurde die Jagdaufsicht entzogen."

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