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Wildkamera zur Forstweg-Überwachung und Datenschutz

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  • Wildkamera zur Forstweg-Überwachung und Datenschutz

    Nachdem mein Jäger in der Höll die Forststrasse in den Totengraben mit einer Wildkamera überwacht..
    http://archiv.dsb.gv.at/site/8159/default.aspx
    sollten wir weiter freundlich und lieb zueinander sein..
    weil legal ist das nicht.. mein grün gewandeter Freund

    but i see direct lines

  • #2
    Ja, aber Radfahren ist, außer dort wo es genehmigt ist, auch im Wald verboten. Und da schert sich auch keiner was.

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    • #3
      Vielleicht erst mal nur zu Fuß vorbeiwinken...

      Viele Liebe Grüße von climby
      Meine Nachbarn hören Metal, ob sie wollen oder nicht

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      • #4
        Die entscheidenden 30 Meter einfach 250m hin- und zurückgehen, dann ist eh die Speicherkarte voll!

        Zu dem Vergleich mit Mountainbikern... sollen wir jetzt lachen oder weinen..?
        carpe diem!
        www.instagram.com/bildervondraussen/

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        • #5
          Lachen!

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          • #6
            Von hinten indianermäßig anschleichen und Objektiv zudecken.

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            • #7
              Gerade überlege ich, weil auch hier Radfahrer angesprochen werden:
              Ist es nun noch erlaubt, zum Zweck einer Einleitung einer Besitzstörungsklage ein Bild der betroffenen Person anzufertigen bzw. mit Hilfe des Fotos die Identität der Personen auszuforschen?

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              • #8
                Es ist dann erlaubt, wenn vor dem Passieren des Kameraerfassungsbereiches eine sichtbare Tafel steht, das Videoaufnahmen gemacht werden.
                Heimlich geht gar nichts.
                Beispiel: Bei Autobahnauffahrten steht auch eine ähnliche Tafel.

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                • #9
                  Zitat von HansS Beitrag anzeigen
                  Es ist dann erlaubt, wenn vor dem Passieren des Kameraerfassungsbereiches eine sichtbare Tafel steht, das Videoaufnahmen gemacht werden.
                  Heimlich geht gar nichts.
                  Beispiel: Bei Autobahnauffahrten steht auch eine ähnliche Tafel.
                  Nein, das meine ich nicht. Ich meine: Darf jemand, der mich beim Radfahren "erwischt" ein Bild von mir zwecks Ausforschung meiner Identität machen?
                  Und umgekehrt: Wenn ich (jetzt ohne Rad) weglos irgendwo gehe und ein Jäger regt sich darüber auf etc. etc.... Darf ich dann ein Bild von ihm machen? Zwecks Anzeige?

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                  • #10
                    Genau, wenn die Wildkamera ordnungsgemäß beschildert ist, dann kann er(sie) dich belangen.
                    Falls nicht, hat der Kamerabetreiber das gleiche Problem mit der Illegalität wie du als MTB-er
                    Eine Kamera ist keine Wildkamera, kein Automat, deshalb ist es auch nicht illegal wenn du jemanden bei etwas Verbotenen erwischt, und ihn(sie) belangst.
                    Mit einer Wildkamera siehe oben.

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                    • #11
                      Das Dreieck JAGD - LAND-/FORSTWIRTSCHAFT - WANDERER (hier nur synonym für jede Art von Freizeitaktivität) ist komplexer als es schicht aussieht. Dabei will ich gar nicht auf den konkret angesprochenen Fall der Wildkamera im Totengraben eingehen - das scheint mit den Erläuterungen der Datenschutzkommission prima vista eindeutig ... dann aber doch nicht ... denn was ist der Zweck der Camera? Wer soll das feststellen? Lokalaugenschein ... *LOL*

                      Zurück zum Dreieck - ich kenne es vom Standpunkt zweier Ecken aus: Wanderer und Jäger.
                      Als Wanderer war ich vielfach über die Einschränkungen von Grundeigentümern und/oder Jagdpächtern verärgert, vermutlich habe ich mich über Verbote, die per se rechtmäßig sind (zB jagdliches oder forstliches Sperrgebiet) auch hinweg gesetzt, weil diese meinen Zielen entgegenstanden. Verantwortlich bin ich dann selbst ...
                      Auch als Jäger habe ich entsprechende Erlebnisse: Wanderer sind vollkommen unbelehrbar und gehen bar jeglicher Ortskenntnis und gut gemeintem Rat lieber in die Dickung im Wald, als dass sie sich unter Inkaufnahme einer kleinen Strecke zurück auf den korrekten Weg leiten lassen .... es war Herbst und nahe am Sonnenuntergang ... die Wanderer hatten es dann in der Dickung vermutlich wirklich lustig, denn das Dornengestrüpp ist schon bei Tageslicht eine Herausforderung.

                      Bei der akutellen, sich verstärkenden "sono io" Kultur lösen wir das Dreick nur auf, wenn alle Seiten tolerant sind und die Rechte der jeweils anderen respektieren. Wir haben nur eine Natur und die ist mancherorts - gerade in Mitteleuropa - beschränkt. Irrtum ist verzeihlich, aber das Verharren im Irrtum ist unverzeihlich.

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                      • #12
                        LGr. Pablito

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                        • #13
                          Zitat von bernhardmayr Beitrag anzeigen
                          ...
                          Das legitime verhalten eines Jägers wir hier kaum jemand anprangern. Der Missbrauch von überwachungstechnik unter dem Vorwand der Wildbeobachtung, das monatelange Überziehen von Sperrgebieten und die damit verbundene Schaffung von Privatrefugien vermögender Großwildkiller steht ja wohl auf einer anderen Karte.
                          carpe diem!
                          www.instagram.com/bildervondraussen/

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                          • #14
                            Zitat von bernhardmayr Beitrag anzeigen

                            Bei der akutellen, sich verstärkenden "sono io" Kultur lösen wir das Dreick nur auf, wenn alle Seiten tolerant sind und die Rechte der jeweils anderen respektieren. Wir haben nur eine Natur und die ist mancherorts - gerade in Mitteleuropa - beschränkt. Irrtum ist verzeihlich, aber das Verharren im Irrtum ist unverzeihlich.
                            Schön, schön. Und das hat jetzt was genau mit dem Thema zu tun?

                            LG Helwin

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                            • #15
                              Ich sehe das auch von drei mir bekannten Seiten: der des Bergsportlers, des Jägers und des Anwaltes. Meine Auffassung dazu entspricht der, die Bernhard Mayr, pablito und auch Gamsi dargestellt haben.

                              Generell ist Rücksichtnahme geboten. Ich verstehe es bspw als Tourengeher sehr gut, dass man durch einen wunderbar verschneiten Jungwald abfahren möchte und habe das (früher) auch gemacht. Als Jäger weiß ich aber (heute), dass damit eine tödliche Gefahr für das Wild (insb Rehwild) verbunden ist, das im Hochwinter tendenziell geringe Energiereserven hat und für das eine längere Flucht in so einer Situation regelmäßig tödlich endet. Als Anwalt weiß ich, dass so eine Abfahrt (aus guten Gründen) verboten war und ist.

                              Was mich stört, ist, dass die Beteiligten - und ich nehme die Bergsportler da ausdrücklich auch in die Pflicht - sich benehmen wie kleine und nur auf sich bezogene Kinder und alle zusammen zu oft völlig uneinsichtig und (dies hauptsächlich an die Jäger) unangemessen unhöflich sind.

                              Wie auch immer, zum Thema:

                              Rechtlich ist der eingangs verlinkte Artikel nicht mehr zutreffend!
                              Das DSG 2000 wurde aufgehoben und das DSG (ohne „2000“) iZm der Anwendbarkeit der DSGVO (ihr erinnert euch an die zahllosen Mails) erlassen.

                              § 12 DSG liberalisierte dabei die Zulässigkeit der Bildaufnahme und erlaubt sie insbesondere auch bei einem Überwiegen der „berechtigten Interessen“ des Verantwortlichen. Das argumentiert dir der Jäger leicht, zumal eine Forststraße rechtlich keine Verkehrsfläche sondern Wald ist und die rechtswidrige Nutzung derselben (zB durch motorisierte Schwammerlsucher) regelmäßig notorisch sein wird.

                              LG M
                              Zuletzt geändert von MKDS; 29.10.2018, 16:42.

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