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Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

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  • #76
    AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

    Zitat von renoldna Beitrag anzeigen

    Global2000 und Greenpeace



    Zitat von renoldna Beitrag anzeigen

    werden . . .

    Egal was sie (Unsinniges) machen. Da muss ich hin !


    Hoffentlich findet wieder eine originelle Besitzstörung statt !
    Solche Aktionen - möglichst mit Anketten - mag ich besonders !
    ( Aber Ketten sind - bzw. genauer waren - auf jeden Fall dabei ! )



    Zuletzt geändert von Willy; 03.10.2008, 15:30.
    TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

    Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

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    • #77
      AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

      sehr geehrter herr willi, bitte darum, meine beiträge einfach nicht zu beachten, vor allem, wenn ihnen kontextuelle auffassung nicht möglich ist. meine beiträge sind nicht persönlich gegen sie gerichtet. a
      runter gehts oft schnell.

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      • #78
        AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

        Zitat von lado Beitrag anzeigen
        am Stassenrand steht ein Halte- und Parkenverbotsschild - das ich dann dort nicht parken oder halten en darf. Wennich es dennoch mache habe ich wahrscheinlich mit Konsequenzen zu rechnen
        ...und zwar mit einer Verwaltungsstrafe nach StVO §99 Abs. 3a, schlimmstenfalls auch mit Abschleppkosten, nicht aber mit einer Besitzstörungsklage, denn die hat mit den Halteverbotsschildern nichts zu tun.

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        • #79
          AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

          Steht am Parkplatz oder auf der Zufahrtsstrasse ein Hinweis bzw. eine Tafel das dies Privatgrund ist?
          Sonst darf nur nach der StVO abgestraft werden.

          Außerdem sollte man den Versuch wagen, ein "Servitutsrecht" oder etwas in dieser Art gegen die Besitzstörung geltend zu machen, da dieser Parkplatz seit Jahrzehnten öffentlich besteht und auch benutzt wird.
          Zuletzt geändert von Spirit; 03.10.2008, 16:23.

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          • #80
            AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

            kurzauszug einer diskussion: "halteverbot wegen dem wasserschutzgebiet lieber herr- und besitzstörung weil sie auf dem grund meines mandanten ohne berechtigung ihr fahrzeug abgestellt haben."

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            • #81
              AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

              Zitat von GEROLSTEINER Beitrag anzeigen

              "halteverbot wegen dem wasserschutzgebiet lieber herr
              und besitzstörung,
              weil sie auf dem grund meines mandanten ohne berechtigung ihr fahrzeug abgestellt haben."


              So IN KLEINSCHRIFT ist das alles hingefitzelt ?

              Egal. Der Rest der Welt hat erkannt :

              In der Steiermark gelten noch - im Gegensatz zum Rest der Welt - Regeln und Gesetze !



              Und bei Eurem charismatischen Landeshauptmann wird das hoffentlich noch länger so bleiben !



              Zuletzt geändert von Willy; 03.10.2008, 23:28.
              TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

              Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

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              • #82
                AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                Zitat von Spirit Beitrag anzeigen
                Steht am Parkplatz oder auf der Zufahrtsstrasse ein Hinweis bzw. eine Tafel das dies Privatgrund ist?
                Sonst darf nur nach der StVO abgestraft werden.
                Ich weiß nicht, ob das wirklich so ist.
                Auf´s kleine umgemünzt wäre das so, wie wenn jemand seinen PKW auf mein uneingezäuntes Grundstück oder in den Garten stellt, und er das dann darf, weil ich es nicht als Privatgrund gekennzeichnet hab.
                Vorstellen könnte ich mir, dass auf der (asphaltierten) Straße die STVO gilt, aber ob diese am Bankett und in den Wiesen/Wald am Rand auch gilt?

                Da würde ich mir in jedem Fall anwaltliche Auskunft holen...

                @willy: Gut beobachtet , bei uns herrscht noch Zucht und Ordnung.

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                • #83
                  AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                  Zitat von petz Beitrag anzeigen
                  Ich weiß nicht, ob das wirklich so ist.
                  Auf´s kleine umgemünzt wäre das so, wie wenn jemand seinen PKW auf mein uneingezäuntes Grundstück oder in den Garten stellt, und er das dann darf, weil ich es nicht als Privatgrund gekennzeichnet hab.
                  Ich glaub, dass siehst du hier etwas falsch.
                  Ein eingezäuntes Grundstück mit einem seit Ewigkeiten benutzten bis dato öffentlichen Parkplatz wo auch eine öffentliche Strasse hinführt zu vergleichen, ist hier der falsche Ansatz.

                  Dein Privatgrund ist durch einen Zaun gekennzeichnet und es würde dort auch nie jemand auf die Idee kommen dort zu parken. Am Parkplatz beim Bodenbauer fehlt scheinbar jeder Hinweis, dass dies ein Privatgrundstück ist.
                  Zuletzt geändert von Spirit; 04.10.2008, 11:07.

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                  • #84
                    AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                    vielen dank für die INformationen.

                    jedoch, wenn es schon so viele personen erwischt hat, vermisse ich angaben über den Ausgang der Klagen.

                    mir ist auch nirgends ein Hinweisschild "Privatgrund" und seine Grenzen aufgefallen. - gibt es dort so etwas auch?

                    Bei straßen muß der Grundbesitzer auch oft ein- oder 2 meter zusätzlich längsseits abtreten, für Straßenentwässerung ... - in dem fall würde ein längsseits parkendes fahrzeug nicht auf privatgrund stehen

                    wo fängt dort denn genau der Privatgrund an? weiß darüber jemand bescheid?


                    hat wer einen Rechtsanwalt eingeschaltet? war er erfolgreich?

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                    • #85
                      AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                      http://www.jagen-heute.at/anzeigen/a....asp?suche=abs

                      Hirschabschüsse
                      Klasse I und II direkt ohne Nebenspesen
                      Kontakt - Name : Forstgut Aflenz
                      Tel : 03861/2215 email : Forstgut.aflenz@aon.at


                      weiß wer was das genau bedeutet?
                      ohne Nebenspesen --? ohne Rechnung??

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                      • #86
                        AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                        bei nebenstraßen ist meist bankettgrenze = grundstücksgrenze.

                        als man die straße bei mir verbreitert hat (weideland) hat man mir den 1/2 m längsstreifen abkaufen müssen = war nicht viel geld weil weideland und öffentliche dringlichkeit (so haben sie halt gesagt.)

                        NEIN, da müssen keine zeichen stehen und markierungen. die einzige gültige quelle für die infos zur grenze ist das grundbuch - außer man hat grenzsteine gesetzt. was bei krummen grenzverläufen entlang straßen selten der fall ist

                        wenn ein grundeigentümer das parkieren duldet, kann irgendwann ein gewohnheitsrecht entstehen
                        weshalb sich der grundeigentümer ENTWEDER mit einem zaun wehren kann - der natürlich was kostet
                        oder mit anzeigen.

                        im grunde parkt jeder, der nicht auf einer öffentlichen verkehrsfläche den wagen abstellt, auf privatgrund. in der regel wird das vom grundeigentümer geduldet. kommen aber dann die automassen, versucht der grundeigentümer natürlich das problem zu lösen. noch dazu, wo dort ja parkverbotstafeln stehen.
                        ich hab den leuten zettel unter die scheibenwischer geklemmt und dann war es besser - eine für mich erträgliche lösung war LEIDER erst der zaun.
                        MIR wär es ohne zaun lieber gewesen. ehrlich. aber ich konnte tlw. mit dem auto nicht aus der garage!
                        (bei mit war vor dem haus ein einstieg in einen radweg)
                        a

                        NACHTRAG:

                        die forderung nach einem "privatgrundschild" ist einfach schwachsinn. man kann nicht das ganze land mit schildern zudecken nur damit keiner parkt. weiß doch jeder, dass kein fleckchen landes NICHT irgendwem gehört. oder nicht? öffentliche parkplätze gehören der gemeinde oder werden von der bundesstraßenverwaltung beaufsichtigt und die autobahnparkplätze von der ASFINAG etcetc
                        und seit der privatisierung der bundesforste ist eben alles privatbesitz. das verdanken wir einer gewissen regierung. die wurde eben von einer mehrheit der österreicher gewählt. ist also mehrheitswille, was dort geschieht. stehn ja eh parkverbotstafel seit JAHREN - schon lange vor auer welsbach - das ist doch nix NEUES
                        Zuletzt geändert von renoldna; 06.10.2008, 01:53.
                        runter gehts oft schnell.

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                        • #87
                          AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                          Zitat von gerhardplsurf Beitrag anzeigen
                          Hirschabschüsse Klasse I und II direkt ohne Nebenspesen --------
                          ohne Nebenspesen --? ohne Rechnung??
                          das heißt: Keine Nebenkosten für Jagdführung und Transport ins Revier.
                          (steht ja eh in den inseratenl)
                          was soll das mit einer rechnung zu tun haben?

                          steuerhinterziehung zu beweisen wird via öffentliche beiträge in einem forum nicht gelingen, eine anzeige wegen eines abgestellten autos hat tatsächlich überhaupt gar nichts mit dem verkauf eines hirschabschusses zu tun.
                          runter gehts oft schnell.

                          Kommentar


                          • #88
                            AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                            Zitat von renoldna Beitrag anzeigen
                            das heißt: Keine Nebenkosten für Jagdführung und Transport ins Revier.
                            (steht ja eh in den inseratenl)
                            was soll das mit einer rechnung zu tun haben?

                            steuerhinterziehung zu beweisen wird via öffentliche beiträge in einem forum nicht gelingen, eine anzeige wegen eines abgestellten autos hat tatsächlich überhaupt gar nichts mit dem verkauf eines hirschabschusses zu tun.

                            danke für die INfo, war nur eine frage.
                            bin kein Jäger und kenn mich mit der jagt nicht aus - ist aber interessant was so alles hineininterpretiert werden kann.

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                            • #89
                              AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                              Zitat von gerhardplsurf Beitrag anzeigen

                              Wo fängt dort denn genau der Privatgrund an?

                              Hier :

                              http://www.rhetorik.ch/Aktuell/05/12_01/pitbull2.jpg
                              TOUREN PLANEN - TOUREN (ERFOLGREICH) DURCHFÜHREN - TOUREN DOKUMENTIEREN

                              Das ist auch eine Art "Heilige Dreifaltigkeit" !

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                              • #90
                                AW: Hochschwab - Besitzstörung - Bodenbauer

                                also ich habe mir jetzt fast alle beiträge durchgelesen und finde es interessant, dass es eigentlich meistens nur um verbotsschilder u.ä. geht.

                                ich meine wir reden hier von einer offensichtlichen schikane bzw. geldbeschaffungsaktion des grundstückseigentümer.

                                die meisten fahrzeuge sind in etwa zwei meter breit. d.h. sie verstellen maximal den bereich bis zu zwei meter rechts und links der strasse. wie auch immer die gesetzliche lage ist. gesetze sollten nicht um ihrer selbst willen da sein, sondern um das zusammenleben von menschen für alle erträglicher zu gestalten.

                                ich denke niemand hat etwas dagegen, wenn ein fahrzeugbesitzer eine anzeige erhält, sofern dieser mit seinem kfz eine zufahrt verparkt, oder auch wenn der grundstückseigentümer dadurch behindert wird sein grundstück zu nutzen.

                                aber wie gesagt, es geht hier um den bereich zwei meter abseits der fahrbahn. mir kann niemand erklären, dass dieser bereich beim bodenbauer wirklich vom grundeigentümer genutzt wird.

                                konklusio: reine schikane im obrigkeitshörigen österreich

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