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Auf Gipfelkreuz sitzen/hochklettern ....

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  • AW: Auf Gipfelkreuz sitzen/hochklettern ....

    Zitat von Skylandair Beitrag anzeigen
    Na, des is ... mir wurscht.
    ...
    Sog - hot dei Radl so gschwitzt, weilst es zum trocknen aufghängt host?


    Zitat wurde politisch korrekt verändert
    -_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-_-
    Es gibt imma an, dem gehts oascha... (Helmi, Kabarett Simpl)

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    • AW: Auf Gipfelkreuz sitzen/hochklettern ....

      Wow, ein Thread wo es schon nach einem Tag 182 Postings gibt, a WAUNNSINN!!
      Das Thema scheint die Leute weit mehr zu bewegen, als ich je für möglich gehalten hätte.

      Ich habe natürlich großen Respekt vor solchen Symbolen, finde aber, daß sie sehr ungerecht verteilt sind:

      Ich bin extra in die Steiermark gezogen, um dort langsam die Gipfelkreuze gegen Halbmonde, Mandalas, Davidsterne und Krishnastatuen auszutauschen, solange, bis etwa eine Gleichverteilung gegeben ist, und dann ziehe ich nach Tirol weiter, weil dort ists noch schlimmer.

      Mein nächstes Großprojekt ist übrigens, eine Gebetsfahne vom Eisenerzer Reichenstein auf die Vordernberger Griesmauer hinüber zu spannen, der Artikel für die "Kleine Zeitung" ist schon in Arbeit: "Längste Gebetsfahne der Welt ersetzt 2 Gipfelkreuze!"

      LG, bp
      [SIZE="2"][SIZE="1"]Good bye ...[/SIZE][/SIZE]

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      • AW: Auf Gipfelkreuz sitzen/hochklettern ....

        Für die Besteigung von Gipfelkreuzen gibt es viele namhafte Vorbilder. Spontan fallen mir Lukan und Schwanda mit einer "Überschreitung" ein. Pietätlos finde ich das im Prinzip nicht, das sollte der liebe Gott schon aushalten, das Kreuz natürlich auch. Lukan und Schwanda haben ja übrigens auch einmal den Stephansdom bestiegen.

        Als Fotomotiv ist das aber derart abgegriffen, dass es maximal langweilt. Mann steht/hängt am Gipfelkreuz ist ungefähr so originell wie Mann hält (virtuell) den schiefen Turm von Pisa - das ist einfach völlig niveaulos.

        Ich kann vielleicht noch verstehen, dass Mann einmal auf ein Gipfelkreuz klettert oder einmal so ein Foto macht, aber immer wieder aus Gewohnheit und/oder aus Spass, finde ich doch recht seltsam ...

        Ich habe absichtlich immer "Mann" geschrieben, weil das ein Verhalten ist, dass ich so nur bei Männern beobachtet habe. Scheint wohl etwas mit Revierverhalten zu tun zu haben. Frage an Bohnenstange: markierst Du dann auch immer?

        Gruß, Michael
        Zuletzt geändert von hosenseidl; 09.04.2008, 10:38.
        "Und wenn Natur dich unterweist,
        Dann geht die Seelenkraft dir auf." (Faust/Goethe)

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        • AW: Auf Gipfelkreuz sitzen/hochklettern ....

          Zitat von :-)hansi Beitrag anzeigen
          Das gilt vielleicht für ortsbewegliche Dinge.
          Ein Gipfelkreuz noch dazu mit einem Betonfundament ist ein Bauwerk und das ist Bewilligungspflichtig durch eine Baubehörde! in DT, in Ö, und in SCH.
          Ab da spielts ohnehin keine Rolle mehr wer was will!
          Da entscheidet eine Behörde.
          a) Ein Gipfelkreuz das man auf den Berg transportiert, ist offensichtlich ortsbeweglich, sonst würde es sich ja auch nicht transportieren lassen.

          b) In Bayern braucht man zur Errichtung eines Gipfelkreuzes IMHO keine Baugenehmigung, denn in Art 57 BayBO steht dass "Masten, Antennen und ähnliche Anlagen, die aus Gründen des Brauchtums errichtet werden", keine Baugenehmigung brauchen. Dazu würde ich Gipfelkreuze auch zählen. Selbst für einen Mobilfunkmasten bis 10m Höhe brauchst du in Bayern keine Baugenehmigung.

          c) Selbst wenn du eine Baugenehmigung brauchst, ändert das ja nichts am Eigentumsübergang.


          Zitat von Bassist Beitrag anzeigen
          Da wär es ja überaus leicht, einem Grundeigentümer riesige "Eier" zu legen. Aber wie gesagt, Details des deutschen Zivlrechts sind mir nicht geläufig und daher kann ich diesbezüglich nix Konkretes sagen.
          Inwiefern willst du dadurch dem Grundeigentümer "Eier" legen? Auch wenn das Kreuz in seinem Eigentum ist, hat er dennoch über diverse Wege das Recht, dich wieder zur Entfernung zu verdonnern. Über eine Besitzstörungsklage hat könnte er auch Schadensersatz fordern.
          Die Intention des Paragraphen zum Eigentumsübergang durch Verbindung mit einem Grundstück ist ja nur, dass immer klare Eigentumsverhältnisse herrschen, wenn etwas feste mit einem Grundstück verbunden wird.
          lg deconstruct

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          • AW: Auf Gipfelkreuz sitzen/hochklettern ....

            hallo an alle

            tja, religion hin oder her, ich hab schon auf gipfeln gestanden und auch auf manchen kreuzen (allerdings eher auf den stabilen, meist ist ja nicht allzu viel platz rundherum - zumindest auf den steileren gipfeln).

            wenn mich jemand fragt warum ich das tue: warum nicht?

            für mich ist das keine respektlosigkeit, schon gar nicht dem christlichen glauben oder irgendeiner anderen religion gegenüber..

            je nun: ich werds weiter tun, wenns mich grad freut; auch werd ich bei so mancher kreuz bzw. wegsanierung der alpinen vereine weiter gerne mithelfen!

            grüße an alle & raus mit euch

            hatzi
            Das unmögliche ist oft das, was noch niemand versucht hat! J. W. von Goethe

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            • AW: Auf Gipfelkreuz sitzen/hochklettern ....

              Zitat von deconstruct Beitrag anzeigen
              a) Ein Gipfelkreuz das man auf den Berg transportiert, ist offensichtlich ortsbeweglich, sonst würde es sich ja auch nicht transportieren lassen.

              b) In Bayern braucht man zur Errichtung eines Gipfelkreuzes IMHO keine Baugenehmigung, denn in Art 57 BayBO steht dass "Masten, Antennen und ähnliche Anlagen, die aus Gründen des Brauchtums errichtet werden", keine Baugenehmigung brauchen. Dazu würde ich Gipfelkreuze auch zählen. Selbst für einen Mobilfunkmasten bis 10m Höhe brauchst du in Bayern keine Baugenehmigung.

              c) Selbst wenn du eine Baugenehmigung brauchst, ändert das ja nichts am Eigentumsübergang.
              Hallo
              Auch einen 200m3 Öltank kann man in einem Stück transportieren.
              Versuch dann mal diesen ohne Baugenehmigung aufzustellen :-)

              Ab dem Moment wo du auch nur irgendetwas für ein Fundament betonierst, brauchst Du eine Baugenehmigung bzw. Anzeigepflichtig). Für ein Zelt brauchst Du keine!

              Bevor irgendeine Baugenehmigung erteilt wird, müssen die Eigentumsverhältnisse einmal geregelt sein. Sogar bevor du einen Bauantrag stellst.
              lg

              ps
              in Art. 57 geht es um Verantwortlichkeit des Entwurfsverfassers und der Ersteller bautechnischer Nachweise

              Das wäre es schon eher:
              Art. 63 Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für die Errichtung und Änderung
              (1) Keiner Genehmigung bedürfen die Errichtung und Änderung
              b.) Denkmäler und sonstige Kunstwerke mit einer Höhe bis zu 3 m,
              Zierbrunnen, Grabkreuze und Grabsteine auf Friedhöfen, sowie
              Feldkreuze,
              Zuletzt geändert von :-)hansi; 08.04.2008, 13:24.
              ich weis das ich nichts weis

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              • AW: Auf Gipfelkreuz sitzen/hochklettern ....

                das problem, das Michael ansprach ist, wenn das kreuz einen wanderer erschlägt (durch umfallen zb.). das darf nicht den grundstückseigentümer treffen wenn er das kreuz nicht aufgestellt hat. wäre er eigentümer, würde er automatisch haften (zu sehen in der ganzen mountainbike- und gehsteig-räum-problematik).
                servus, andré
                http://www.carto.net/andre.mw/photos/places/

                Kommentar


                • AW: Auf Gipfelkreuz sitzen/hochklettern ....

                  Zitat von a666 Beitrag anzeigen
                  das problem, das Michael ansprach ist, wenn das kreuz einen wanderer erschlägt (durch umfallen zb.). das darf nicht den grundstückseigentümer treffen wenn er das kreuz nicht aufgestellt hat. wäre er eigentümer, würde er automatisch haften (zu sehen in der ganzen mountainbike- und gehsteig-räum-problematik).
                  Ein umfallendes Kreuz kann man nicht mit einem schadhaften Weg vergleichen, denn für letzteren gibt es spezielle gesetzliche Regelungen, die eine strengere Haftung begründen (Wegehalterhaftung).
                  Und ein Kreuz, das fest im Boden verankert wird, ist ein unbewegliches Bauwerk, an dem der Grundeigentümer durch Anwachsung Eigentum erwerben kann (§ 418 ABGB). Inwieweit den Eigentümer neben dem Errichter eine Haftung trifft, ist wieder eine andere Frage.

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                  • AW: Auf Gipfelkreuz sitzen/hochklettern ....

                    Zitat von blackpanther Beitrag anzeigen
                    Ich habe natürlich großen Respekt vor solchen Symbolen, finde aber, daß sie sehr ungerecht verteilt sind:

                    LG, bp
                    Find ich auch - machst dann in den islamischen Ländern weiter???
                    Nur wer erwachsen wird und ein Kind bleibt, ist
                    ein Mensch (E. Kästner)

                    Kommentar


                    • AW: Auf Gipfelkreuz sitzen/hochklettern ....

                      Zitat von deconstruct Beitrag anzeigen
                      Inwiefern willst du dadurch dem Grundeigentümer "Eier" legen? Auch wenn das Kreuz in seinem Eigentum ist, hat er dennoch über diverse Wege das Recht, dich wieder zur Entfernung zu verdonnern. Über eine Besitzstörungsklage hat könnte er auch Schadensersatz fordern.
                      Die Intention des Paragraphen zum Eigentumsübergang durch Verbindung mit einem Grundstück ist ja nur, dass immer klare Eigentumsverhältnisse herrschen, wenn etwas feste mit einem Grundstück verbunden wird.

                      In Österreich ist das - Steinbocks genannten § 418 ABGB folgend - doch sehr ähnlich geregelt, wobei hier jedoch der unredliche "Errichter" wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag behandelt wird (und damit haftet).

                      Ergo ziehe ich den Schluss, dass österreichisches und deutsches Recht doch nahe beieinander liegen und in beiden Ländern den unredlichen Gipfelkreuzerrichter auch die Haftung trifft. Und ganz lustig wird es dann, wenn der nicht bekannt ist.....

                      Aber wie auch immer, jetzt wird`s schon sehr off-topic. Lassen wir die grausliche Juristerei wieder und widmen uns wirklich wichtigen Themen wie jenem, ob man auf ein Gipfelkreuz kraxeln darf oder nicht

                      LG Michael
                      Zuletzt geändert von Bassist; 08.04.2008, 14:21.
                      Den Abstand zwischen Brett und Kopf nennt man geistigen Horizont

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                      • AW: Auf Gipfelkreuz sitzen/hochklettern ....

                        Zitat von :-)hansi
                        Ab dem Moment wo du auch nur irgendetwas für ein Fundament betonierst, brauchst Du eine Baugenehmigung bzw. Anzeigepflichtig). Für ein Zelt brauchst Du keine!
                        Das ist schlicht falsch, zumindest in Bayern.

                        Zitat:
                        Wird eine Mobilfunkanlage isoliert, also nicht auf oder an einer bestehenden baulichen Anlage errichtet, ist Voraussetzung für die Genehmigungsfreiheit lediglich die Einhaltung der in Art. 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a BayBO genannten Maße (Höhe der Antenne einschließlich Masten 10 m, Rauminhalt der zugehörigen Versorgungseinheit bis zu 10 m³)
                        Quelle: Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren

                        Mit anderen Worten: Masten bis 10m Höhe benötigen keine Baugenehmigung. Und du wirst jetzt wohl kaum behaupten wollen, dass ein 9m hoher Mobilfunkmast ohne betoniertes Fundament auskommt. Deine Aussage oben kann also nicht stimmen.


                        Zitat von :-)hansi
                        in Art. 57 geht es um Verantwortlichkeit des Entwurfsverfassers und der Ersteller bautechnischer Nachweise
                        Besorg dir mal ne aktuelle Fassung der Bayerischen Bauordnung. In der neuen Version von 2007 ist der Artikel 57 mit "Verfahrensfreie Bauvorhaben" überschrieben.


                        Zitat von :-)Hansi
                        Das wäre es schon eher:
                        Art. 63 Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für die Errichtung und Änderung
                        (1) Keiner Genehmigung bedürfen die Errichtung und Änderung
                        b.) Denkmäler und sonstige Kunstwerke mit einer Höhe bis zu 3 m,
                        Zierbrunnen, Grabkreuze und Grabsteine auf Friedhöfen, sowie
                        Feldkreuze,
                        Das war mal so in der alten Fassung von 1998. Und wie du siehst, erforderte auch in der damaligen Fassung der BayBO ein Gipfelkreuz (das ja nichts anderes als ein Feldkreuz ist) keine Baugenehmigung.
                        lg deconstruct

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                        • AW: Auf Gipfelkreuz sitzen/hochklettern ....

                          Und in Österreich hat man in jedem der 9 Bundesländer eine eigene Bauordnung.
                          Aber das hat schon mit dem ursprünglichen Thema ja überhaupt so viel zu tun wie?????

                          Kommentar


                          • AW: Auf Gipfelkreuz sitzen/hochklettern ....

                            Zitat von hosenseidl Beitrag anzeigen
                            Ich habe absichtlich immer "Mann" geschrieben, weil das ein Verhalten ist, dass ich so nur bei Männern beobachtet habe. Scheint wohl etwas mit Revierverhalten zu tun zu haben. Frage an Bohnenstange: markierst Du dann auch immer?
                            Hmmm, stimmt. Gibt es den hier im Forum keine Madel welche schon einmal auf einem Gipfelkreuz stand??

                            @Hosenseidl:Markieren ja, aber nicht das Gipfelkreuz
                            Meine Homepage
                            http://ulmerjungs.blogspot.com/




                            Winterzeit ist Kletterzeit !!!
                            http://www.youtube.com/watch?v=2n8R5...eature=channel

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                            • AW: Auf Gipfelkreuz sitzen/hochklettern ....

                              Doch, ich.
                              Einmal gemacht, weil ich es lustig fand.

                              Ich sehe ein Gipfelkreuz nicht als ein religioses Symbol, obwohl ich natürlich weiß, dass es leider eines ist.
                              Weitere Gipfelkreuzbekletterungen hab ich nicht mehr gemacht, weil es ich für zu langweilig empfand und ich auch Angst vor Beschädigungen habe. Es muss ja nicht sein, dass ich unbedingt auf dem Kreuz rumhäng, davor sitzen reicht völlig aus.
                              Zuletzt geändert von RedDana; 11.04.2008, 16:01.

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                              • AW: Auf Gipfelkreuz sitzen/hochklettern ....

                                Ich find das Rumklettern am Gipfelkreuz einfach gefährlich: Verletzungsgefahr durch Abrutschen, Hängenbleiben, Bruch, etc. Von der Gefahr für das Kreuz selbst mal abgesehen. Ist ja nicht jedes Kreuz aus Stahl oder Beton. Das gilt auch für nicht-religiöse Gipfelsymbole, zB den Karabiner am Lärchtum, oder den Pickel auf der Vertatscha.

                                Würde daher - rein pragmatisch - vom Rumkletteren dringend abraten.
                                Tourenbuch: Outdoor Weblog | ÖBRD Kärnten Infos

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