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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    krone leserbrief.
    da muss mindestens einmal gscheit argumentiert werden.


    mit angepasstem text:

    bestrafe mich (2x)
    wort wird Gold
    und Gold muss sein
    deine Größe macht mich klein
    du darfst mein Bestrafer sein
    ja

    Der pöbel nimmt
    der adel gibt

    Bestrafe mich (2x)
    du meinst ja
    und ich denk nein
    schließ mich ein in dein Gebet
    bevor der Wind noch kälter weht

    Deine Größe macht mich klein
    du darfst mein Bestrafer sein (2x)

    Deine Größe macht mich klein
    du darfst mein Bestrafer sein (3x)
    deine Größe macht ihn klein
    du wirst meine Strafe sein

    Der pöbel nimmt
    der adel gibt
    doch gibt er nur dem
    den er auch liebt
    bestrafe mich (8x)


    melde mich freiwillig mit bereits entblößtem oberkörper zur geißelung:

    Zuletzt geändert von pivo; 03.02.2016, 08:42.
    mei bier is net deppat! (e. sackbauer)

    bürstelt wird nur flüssiges

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    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      unsachgemäße Wanderwegbefahrung 20€
      Touristenschrecken 5-500€
      Klingel unter 6 Gramm 80€
      so weit woar i no nie

      Kommentar


      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        Spannend find ich schon, dass es anscheinend Hüttenwirte gibt - wie offensichtlich "bahunepatti" - die Mountainbiker nicht als Kundschaft akzeptieren können/wollen. Zwischen den Zeilen lese ich heraus, dass dort recht viele Radler untewegs sind.

        Kommentar


        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          Woraus erkennst Du,das ein Hüttenwirt keine Radler mag ??? Bei ihm (war lange dort) sind Radler alltäglich gern gesehene Gäste-siehe selbst gebaute Radlständer -für mehrere Räder !!!-das Schild gilt dem Schutz des Gipfelweges-zum radeln eh ungeeignet !!Aber--siehe Diskussion

          Kommentar


          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Bitte sei endlich konkret, damit wir wissen worüber wir reden!
            legal biken - auch in Österreich:
            800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
            mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
            Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
            www.upmove.eu/legalbiken

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            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              Zitat von bahunepatti Beitrag anzeigen
              Woraus erkennst Du,das ein Hüttenwirt keine Radler mag ??? Bei ihm (war lange dort) sind Radler alltäglich gern gesehene Gäste-siehe selbst gebaute Radlständer -für mehrere Räder !!!-das Schild gilt dem Schutz des Gipfelweges-zum radeln eh ungeeignet !!Aber--siehe Diskussion
              Gegenfrage: Woran erkennst Du, dass der Weg zum Mountainbiken ungeeignet ist? Ist es ein versicherter Klettersteig?
              Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

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              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                ich denke schon,das alles verständlich ist,hast den Beitrag gelesen-da stand nix vom Hüttenwirt,welcher keine Radler mag-sondern von Radlern,welche das Schild übersehen,welches den Gipfelweg schützt

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                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                  Zitat von Roland P Beitrag anzeigen
                  Gegenfrage: Woran erkennst Du, dass der Weg zum Mountainbiken ungeeignet ist? Ist es ein versicherter Klettersteig?
                  lieber- RolandP- wir sind alle schon groß-gell ?

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                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    Anscheinend sind nicht alle der selben Meinung bezüglich des Schilds im Hinblick auf den Weg.
                    Wenn du uns sagst um welche Hütte/welchen Weg es sich handelt, können wir ausdiskutieren, ob das Schild gerechtfertigt ist, oder vielleicht nicht.
                    legal biken - auch in Österreich:
                    800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                    mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                    Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                    www.upmove.eu/legalbiken

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                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      möcht etwas dazu schreiben:Thema hier :Wegefreiheit für Radler - der Weg bis zur Hütte ist ein schöner Forstweg und für ALLE frei- der Steig zum Hausberg ist ....siehe oben....was ich sagen wollte :Radler und Wanderer auf Wegen welche für beide nebeneinander geeignet sind-na logo ! aber -zurück zum oben genannten Steig :die Radlständer stehen dort,damit das gute Rad eben nicht zu 80% raufgetragen sein muß um danach mehr schlecht als recht meterweise runterzurollen

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                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Wo ist das?
                        legal biken - auch in Österreich:
                        800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                        mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                        Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                        www.upmove.eu/legalbiken

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                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          Zitat von bahunepatti Beitrag anzeigen
                          lieber- RolandP- wir sind alle schon groß-gell ?
                          Ich kann natürlich nur für mich sprechen, wenn ich sage JA, ich bin "groß" bzw. alt genug. Auch um selbst zu beurteilen, was für mich fahrbar ist und was nicht.
                          Nachdem Du aber nicht konkret auf unsere Fragen eingehst, sondern nur recht allgemein bleibst, fällt mir die Beurteilung der dortigen Situation etwas schwer...
                          Schilder gibt es viele, manche recht fantasievoll, oft auch ohne jede rechtliche Grundlage. Dazu sei noch angemerkt, dass in einigen Bundesländern das biken oberhalb der Baumgrenze nicht verboten ist.
                          Wenn es nun jemanden danach gelüstet, sein Rad dort rauf zu schleppen, dann sehe ich auch keinen Grund, das nicht zu tun.
                          Auch ein bereitstehender Radständer ist für mich kein Grund, das Bike stehen zu lassen, wenn die Weiterfahrt nicht ausdrücklich untersagt ist.
                          Oder lässt Du Dein Auto am erstbesten Parkplatz stehen, obwohl Du eigentlich ganz wo anders hin willst?
                          Tue das, wodurch du würdig bist, glücklich zu sein...

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                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Zitat von Roland P Beitrag anzeigen
                            ... dass in einigen Bundesländern das biken oberhalb der Baumgrenze nicht verboten ist...
                            gutes stichwort!
                            hat das schon jemand genauer recherchiert?
                            in der steiermark z.b. ist das "alpine ödland" für den "touristenverkehr frei".
                            ist das ausjudiziert, was touristenverkehr ist? fussgeher? biker? holländer mit wohnwagen?

                            gibts da vielleicht (z.b. von den abmuflern) schon eíne zusammenstellung der rechtlichen lage je bundesland?

                            nur im wirkungsbereich der forstgesetze rumzuradeln ist ja eh fad.
                            live your life - dream your dream

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                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              Zitat von bernhardw Beitrag anzeigen
                              ... schon eíne zusammenstellung der rechtlichen lage je bundesland? nur im wirkungsbereich der forstgesetze rumzuradeln ist ja eh fad.
                              Was soll ich sagen? Wie (in diesem Zusammenhang) üblich: umstritten. Die Naturfreunde sagen es ist generell verboten (wo nicht erlaubt), andere Stimmen sehen das anders. Persönlich halte ich Radfahren einfach für eine neuartige Form der Nutzung: wenn der Gesetzgeber aber sagt, dass das "Ödland oberhalb der Baumgrenze ... für den Touristenverkehr frei [ist]", [1] dann heißt das zunächst nicht, dass Radfahren oder meinetwegen Reiten (oder, unstrittig, Skifahren und Paragleiten, auch wenn hier das Luftfahrrecht noch dazu kommt) nicht darunter fallen soll. Nur das Vorarlberger Straßengesetz spricht ausdrücklich von "Fußgängern", die Grundstücke "auch ohne Einverständnis des Grundeigentümers jederzeit betreten und zum Schifahren oder Rodeln" benützen dürfen. In T gibt's gar nix, da hilft uns nur Gewohnheitsrecht. Sich am gesatzten Recht anderer Bundesländer zu orientieren ist in so einem Fall aber selten verkehrt.

                              [1] So oder so ähnlich in S, St, K, OÖ
                              Zuletzt geändert von ingmar; 06.02.2016, 15:00.
                              Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

                              Kommentar


                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                Zitat von Roland P Beitrag anzeigen
                                ... dass in einigen Bundesländern das biken oberhalb der Baumgrenze nicht verboten ist....
                                Zitat von bernhardw Beitrag anzeigen
                                gutes stichwort!
                                hat das schon jemand genauer recherchiert?
                                ....in der steiermark z.b. ist das "alpine ödland" für den "touristenverkehr frei". ...
                                ....
                                Interessantes Thema
                                und wo ist das alpine ödland genau?
                                in Salzburg zB "... land- und forstwirtschaftlich nicht kultiviertes Gebiet oberhalb der Zone des geschlossenen Waldes...."

                                heißt womöglich: wo kuhflade = kein Ödland
                                Die google anfrage "alpines ödland" führt zB zu diesem Überblick:
                                alpenverein.at ....Gesetzliche-Grundlagen_Wegefreiheit.pdf

                                Wegefreiheit heißt ja leider nicht, dass mit dem Fahrrad gefahren werden darf, wie wir von der Wegefreiheit im Forstgesetz wissen. Woher kommt die Bikefreiheit über der Baumgrenze? aus dem Desinteresse der Grundeigentümer (Bundesforste?)

                                Der Alpenverein ist ja auch ein nicht ganz kleiner Grundeigentümer wie hier zu erfahren ist.
                                Presse grundbesitz.jpg


                                Wie hält's der mit MTB auf seinem Grund, (oder ist das hauptsächlich eine zum befahren "ungeeignete" Gipfelsammlung)?

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