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Regelwerk für die Benutzung des Forums Gipfeltreffen

Alle Forumsuser/-innen sind aufgefordert, das Regelwerk zu lesen und sich daran zu halten!

1) Registrierung

Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos. Es ist registrierten Teilnehmern/-innen (Usern/-innen) erlaubt, den Forums-Account bis auf Widerruf im Rahmen der vorgegebenen, jederzeit änderbaren Forumsregeln für private Zwecke zu nutzen. Ein späteres Löschen des Forums-Accounts sowie der ins Forum eingebrachten Inhalte oder Bilder ist nicht möglich. Auf Wunsch des Benutzers kann der Account stillgelegt werden. Der Benutzername kann dann von niemandem mehr benützt werden und wird vor Missbrauch geschützt.

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Die Forenbetreiber legen Wert auf die Tatsache, dass alle User/-innen Gast in diesem Forum sind und die Betreiber als Gastgeber bei Bedarf ihr Hausrecht jederzeit ausüben können und auch werden. User, die sich überwiegend darauf beschränken zu provozieren, werden ausgeschlossen.

3) Haftung

Die von Usern/-innen verfassten Beiträge stellen ausschließlich die persönliche, subjektive Meinung des Verfassers dar, und keinesfalls die Meinung der Betreiber und Moderatoren dieses Forums. Die Forenbetreiber übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der ausgetauschten Informationen.

4) Umgangston

Die Forenbetreiber erwarten von allen Usern/-innen, sich an die Netiquette zu halten. Auf einen wertschätzenden, höflichen Umgangston wird Wert gelegt.

5) Thementreue

Die Forenbetreiber legen großen Wert auf Thementreue der Beiträge und Übersichtlichkeit von Threads, um den Informationsgehalt des Forums möglichst hoch zu halten. Überschneidungen der Inhalte verschiedener Threads sind zu vermeiden.

6) Verboten ist/sind:

- Beleidigungen, Sticheleien und Provokationen (auch per PN);
- Politische oder religiöse Themen;
- Rechtswidrige Inhalte (unter anderem rechtsradikale oder pornografische Inhalte, Hackinganleitungen, Verstöße gegen das Urheberrecht) sowie das Verlinken zu Seiten mit solchen Inhalten;
- Die Verwendung von fremdem Bildmaterial, Kartenausschnitten und Topos ohne Zustimmung des Autors;
- Die Veröffentlichung von persönlichen Nachrichten (PN), E-Mails oder dergleichen ohne Zustimmung des Verfassers;
- Das Aufdecken der Identität oder die Preisgabe persönlicher Daten eines Users/Moderators/Administrators;
- Werbung für konkurrenzierende Plattformen;
- Das Führen von Doppel- oder Mehrfachaccounts;

7) Moderation:

Die Moderatoren/Administratoren werden von den Forenbetreibern bzw. ihren Vertretern ernannt.
Sie sind von den Forenbetreibern verpflichtet, für die Einhaltung der Regeln zu sorgen und somit ermächtigt, die von Usern/-innen bereit gestellten Inhalte (Texte, Anhänge und Verlinkungen) daraufhin zu prüfen und im Bedarfsfall zu bearbeiten, verschieben, zu löschen oder Themen zu schließen. Im Falle der Löschung von Beiträgen können auch jene Beiträge anderer User ganz oder teilweise entfernt werden, die auf einen gelöschten Beitrag Bezug nehmen.

Änderungen von Beiträgen werden - soweit irgend möglich – unter Angabe des Änderungsgrundes gekennzeichnet. Eingriffe, die den Sinn eines Beitrags verändern, werden nicht vorgenommen. Für die geänderten Teile eines Beitrags haftet der ursprüngliche Ersteller nicht.

Wer etwas gegen das aktive Handeln der Moderatoren/-innen vorzubringen hat, kann dies sachlich, mit konkretem Bezug und zeitnah (innerhalb von 6 Wochen ab Anlass) im Unterforum "Zum Forum/Moderation..." darlegen. In allen anderen Foren werden solche Postings im Sinne der Thementreue der Beiträge kommentarlos gelöscht. Bloßes „Mod-Bashing“ führt zu einer sofortigen Sperre.

Das Unterlaufen von Handlungen und Maßnahmen der Moderatoren ist nicht zulässig. Darunter fällt auch das Fortführen des Themas eines geschlossenen oder gelöschten Threads in einem neuen gleichartigen oder ähnlichen Thread. Ergänzungen und Hinweise von Moderatoren und Administratoren dürfen von Usern in deren Beiträgen nicht verändert oder gelöscht werden.

8) Profil/Signatur

Ein übermäßiges Ausnutzen der Signatur ist unerwünscht. Diese sollte vor allem eine maßvolle Größe haben. Nicht mit der Forumsleitung abgesprochene Werbung (für kommerzielle Angebote), Beleidigungen oder Anspielungen in der Signatur oder dem Profiltext werden nicht toleriert.

9) Werbung

Kommerzielle Werbung im Forum Gipfeltreffen ist kostenpflichtig (siehe Unterforum Werbung). Werbepostings müssten vor Platzierung mit der Forumsleitung vereinbart werden.

10) Gemeinschaftstouren/Bazar

Die Forenbetreiber stellen die Foren "Forum für Gemeinschaftstouren" und " Bazar" ausschließlich für private Kontaktzwecke zur Verfügung und gehen damit keinerlei Verpflichtungen oder Haftungen ein! Alle Kontakte in diesen Foren laufen ausschließlich zwischen den Usern/-innen und auf Basis des gegenseitigen Vertrauens. Bei nachweislichen Betrugsfällen stellen die Forenbetreiber alle vorhandenen Informationen zur Verfügung, um eine straf- und zivilrechtliche Verfolgung zu ermöglichen.

11) Regelwidriges Verhalten

User/-innen, die sich regelwidrig verhalten, werden per PN verwarnt und/oder gesperrt. Art und Dauer der Maßnahme richten sich nach der Schwere und der Häufigkeit der Regelübertretung/en. Die betroffenen User/-innen werden darüber per Mail informiert. Ein Posten unter einer anderen Registrierung in der Zeit der Accountsperre ist verboten und zieht automatisch eine Verlängerung der Sperre nach sich.

Wer gegen geltendes Recht verstößt, wird im Ernstfall von uns zur Anzeige gebracht.

12) Information

Die Forumsbetreiber behalten sich das Recht vor,
- alle registrierten User/-innen in unregelmäßigen Abständen über Themen rund um das Bergsteigen, alpiner Sicherheit, Risikomanagement und Weiterbildung per Mail zu informieren und
- dieses Regelwerk jederzeit abzuändern.

13) Nutzung von hochgeladenen Anhängen

Die User/-innen stellen den Forenbetreibern die eingestellten Bilder sowie sonstige Anhänge zur Nutzung im Forum zur Verfügung. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der eingestellten Bilder und sonstigen Anhänge durch die Forenbetreiber erfolgt nicht.
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Wegefreiheit für Mountainbiker

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  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

    ES gibt dazu nicht wahnsinnig viel Judikatur, aber wegen ein paar Mindermeinungen in der Lehre ("... vertreten Uniprofessoren hierzu andere Meinungen ...") würde ich mir keine grauen Haare wachsen lassen, die gibt es fast immer.

    "Es besteht sohin bei Erkennbarkeit einer verboten Benutzung keine Haftung wegen eines mangelhaften Zustandes (Reischauer in Rummel2, Rz 19 zu § 1319a), wobei jedoch an die Erkennbarkeit strenge Anforderungen gestellt werden müssen (Harrer in Schwimann, Rz 5 zu § 1319a)." Dem ist nichts hinzuzufügen.
    Everything will be good in the end. If it's not good, it's not the end.

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    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

      Bezüglich Phantomschmerzen, mein Rezept:
      legal biken - auch in Österreich:
      800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
      mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
      Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
      www.upmove.eu/legalbiken

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      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

        Zitat von Fritz_Phantom Beitrag anzeigen
        Da weiß man dann, dass man einen wunden Punkt getroffen hat.
        Frei nach Toni Polster: Ja das stimmt.
        Weinviertelradler

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        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

          ‎legalbiken‬ und das "Ministerium für ein Lebenswertes Österreich"



          In einem Artikel im heutigen Kurier lässt "das Ministerium für ein Lebenswertes Österreich " den Erholungssuchenden ausrichten, dass es keine Änderung des Forstgesetzes geben wird, die das Radfahren auf Forststraßen und geeigneten Wegen erlaubt.
          Begründung? Fehlanzeige!
          Oder nein, da war noch was: "es gibt ja die vertragliche Lösung"....

          Wir lesen im "Kaffesatz" und wagen eine Deutung des ministeriellen Theaterdonners
          Zuletzt geändert von AndiPS; 10.11.2015, 22:12.
          legal biken - auch in Österreich:
          800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
          mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
          Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
          www.upmove.eu/legalbiken

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          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

            Ich kann mir nicht helfen, aber irgendetwas instinktives in mir ist froh d'rüber, wenn das Forstgesetz bloß nicht geändert wird. Ich fürchte, daß das für Freitzeitmenschen, Erholungssuchende, Kletterer, Schitourengeher usw. nicht unbedingt gut ausgehen muß. Da gibt's schon eine Lobby, die nur auf eine Chance wartet, hier mal dreinzufahren (§§33). Und "unsere" Interessensvertretung (AV-NF etc.) ist an der Spitze halt auch nicht immer ganz frei von Beeinflußbarkeit, für den einen oder anderen Kuhhandel bereit. Motto : weils politisch gerade passt, tausche ich Radweg gegen Klettern.

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            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

              Zitat von EHO Beitrag anzeigen
              Ich kann mir nicht helfen, aber irgendetwas instinktives in mir ist froh d'rüber, wenn das Forstgesetz bloß nicht geändert wird. Ich fürchte, daß das für Freitzeitmenschen, Erholungssuchende, Kletterer, Schitourengeher usw. nicht unbedingt gut ausgehen muß. Da gibt's schon eine Lobby, die nur auf eine Chance wartet, hier mal dreinzufahren (§§33). Und "unsere" Interessensvertretung (AV-NF etc.) ist an der Spitze halt auch nicht immer ganz frei von Beeinflußbarkeit, für den einen oder anderen Kuhhandel bereit. Motto : weils politisch gerade passt, tausche ich Radweg gegen Klettern.
              Da liegst du komplett falsch.
              Es ist einhellige Meinung aller, besonders der Spitzen der NF und des AV, dass das Betretungsrecht nur ausgeweitet werden kann!
              Das Anliegen, die Solidarität aller Erholungssuchenden untereinander zu stärken, ist verbindender Grundwert bei allen Beteiligten.
              legal biken - auch in Österreich:
              800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
              mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
              Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
              www.upmove.eu/legalbiken

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              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                Danke Andi, da liege ich dann gerne falsch und hoffe auf die Kompetenz der NF und AV - Spitzen und daß diese dem Druck ihrer jeweiligen farblich angehauchten Einflüsterer standhalten.

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                • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker



                  Nun gut, der Forstverein hat vielleicht eine bessere Vernetzung und deshalb bereits 70.000 Unterstützer gegen eine Öffnung der Forststraßen und -wege gesammelt.

                  Das könnten wir jetzt als Ausrede verwenden.
                  Tun wir aber nicht !!

                  Du hoffentlich auch nicht. Also aktiviere und motiviere bitte alle deine FreundeInnen bei "legal biken - auch in Österreich" mitzumachen.
                  Das geht ganz einfach auf www.legalbiken.at
                  legal biken - auch in Österreich:
                  800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                  mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                  Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                  www.upmove.eu/legalbiken

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                  • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                    ich habe diese Fortssicherheits Unterschriftenaktion beobachtet

                    nicht nur das ich feststellen konnte das in sehr regelmäßigen Abständen es sich vermehrte , auch zu Unzeiten,

                    habe ich auch bei nachvollziehbaren Adressatinnen die Echtheit veriviziert

                    ich glaube das hier namenslisten automatisiert zur Verwendung kamen,

                    müssen schon teils alt gewesen sein, waren doch die Telefone und Adressen nicht mehr existent
                    so weit woar i no nie

                    Kommentar


                    • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                      Das regelmäßige "Vermehren" wird sich dadurch erklären, dass der Großteil eher auf zetteln unterschreibt, diese dann "Schubartig" in die Website eingetragen werden. Ich sehe hier eher folgende Erklärung, warum die "sicherheitimwaldfüralle" erfolgreicher ist:
                      • Diese Kampagne spricht alle an: eigentlich sogar mountainbiker, denn auch ich will auf geregelten Wegen fahren - ich will halt nur mehr - und bin gegen Querfeldeinfahrerei
                      • Die Upmove.aktion (und auch die von den Naturfreunden) spricht eigentlich nur Bergradler an. So habe ich versucht, in meinem Bekanntenkreis Nicht-mountainbiker zum Unterschreiben zu motivieren - größtenteils Fehlanzeige, weil sie sich nicht angesprochen fühlen.



                      Die Statistiken in der Hinterlegung sind sehr geschickt interpretiert und dargelegt, dass eigentlich nur mehr vorsätzliche Waldvernichter der sicherheitfüralle nicht zustimmen würden.

                      Hier werden "nona-Ergebnisse" als "toll hingestellt:
                      • Tourismus: 47% sehr zufrieden - das wäre für mich als Touristiker ein Alarmsignal, in der Umfrage ist eine "super" Wert
                      • 73% der Österreicher sind dafür, dass in geschützten Wäldern das Radfahren generell verboten sein soll - nona!
                      • 91% finden, dass Mountainbiker abseits vorgesehener Wege störend sind - no na - find ich auch - die Frage ist, was sind "vorgesehene Wege"?
                      • 25% der Erholungssuchenden finden, dass getrennte Bereiche ein "Muss" sind - also haben 75% damit eher kein problem? Hier wird ein Argument FÜR die Öffnung der Forstwege durch Formulierung einfach gewendet!
                      • usw..


                      Trotzdem wundert mich die geringe Teilnahme schon sehr, wenn die gesamte Community >800.000 Radln ist?

                      LG
                      StB

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                      • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                        Der Herr Lebensminister hat anläßlich der Übernahme der Unterschriften dem Forstverein versichert, dass das Forstgesetz nicht geändert wird. Das nenne ich Respekt vor dem Gesetzgeber.
                        Weinviertelradler

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                        • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                          § 2
                          Zweck des Vereines
                          Der Verein bezweckt die Förderung des gesamten Forstwesens in Österreich und dient daher gemeinnützigen Zwecken. Die Vertretung von Standes-Sonderinteressen ist nicht Ziel des Vereines.
                          so weit woar i no nie

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                          • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                            Zitat von stb Beitrag anzeigen
                            Hier werden "nona-Ergebnisse" als "toll hingestellt:
                            • Tourismus: 47% sehr zufrieden - das wäre für mich als Touristiker ein Alarmsignal, in der Umfrage ist eine "super" Wert
                            • 73% der Österreicher sind dafür, dass in geschützten Wäldern das Radfahren generell verboten sein soll - nona!
                            • 91% finden, dass Mountainbiker abseits vorgesehener Wege störend sind - no na - find ich auch - die Frage ist, was sind "vorgesehene Wege"?
                            • 25% der Erholungssuchenden finden, dass getrennte Bereiche ein "Muss" sind - also haben 75% damit eher kein problem? Hier wird ein Argument FÜR die Öffnung der Forstwege durch Formulierung einfach gewendet!
                            • usw..
                            Mir drängten sich da ungefähr dieselben Gedanken auf...

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                            • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                              Zitat von stb Beitrag anzeigen
                              Trotzdem wundert mich die geringe Teilnahme schon sehr, wenn die gesamte Community >800.000 Radln ist?
                              Es gibt keine wirklich breiten Verteiler, über die die Aufforderung zum Unterschreiben gegangen ist.
                              Bei meinen Ausfahrten spreche ich immer wieder Kollegen an.
                              Die meisten wissen "von nix".
                              Hin und wieder hat einer was davon gehört, typische Antworten, auf "bist dabei, warum noch nicht Unterschreiben?" : "Klar bin i dabei, aso, unterschreiben soll ich auch wo, ..."
                              Darum hätten wir die LIsten zum Ausdrucken, damit die Leute die man anspricht, gleich unterschreiben können.
                              Das machen halt noch zu wenig...
                              Zuletzt geändert von AndiPS; 19.11.2015, 21:00.
                              legal biken - auch in Österreich:
                              800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                              mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                              Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                              www.upmove.eu/legalbiken

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                              • AW: Wegefreiheit für Mountainbiker

                                Artikel über ‪#‎legalbiken‬ in der Bezirksrundschau Braunau.
                                Er ist recht neutral gehalten, allerdings ist die Frage bei der Abstimmung nach einer "totalen Waldöffnung" verfehlt.
                                Diese fordert niemand!
                                http://www.meinbezirk.at/braunau/chr...-d1543776.html
                                legal biken - auch in Österreich:
                                800.000 Mountainbiker und unsere Urlaubsgäste wollen in Österreich auf Fortstraßen und geeigneten Wegen,
                                mit “Fair Play”, nachrangig gegenüber allen anderen Wegenutzern, legal und auf eigene Gefahr fahren!
                                Im benachbarten Ausland ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität.
                                www.upmove.eu/legalbiken

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